In dem heutigen Artikel über die Deklassifizierung von NSA-Dokumenten war von einer Klage der Electronic Frontier Foundation die Rede. Diese Klage, die auf mehr Transparenz der Geheimdienste abzielte, war erfolgreich. Am 6. November hat die EFF eine weitere Klage eingereicht, die sich direkt gegen die NSA richtet. Der EFF stehen 21 andere Organisationen zur Seite, die verschiedene Wirkungsbereiche haben, zum Beispiel Greenpeace, Students for Sensible Drug Policy Foundation, First Unitarian Church of Los Angeles oder Council on American-Islamic Relations.
Die Klage richtet sich gegen die Massenüberwachung von Telefongesprächen, die am 5. bzw. 6. Juni vom FISA-Gericht und dem amerikanischen Nachrichtendienstdirektor bestätigt wurde. Die Legitimation wurde unter Abschnitt 215 des Patriot Act und Band 50, Abschnitt 1861 des US Code erteilt. Das Hauptanliegen der Organisationen ist, dass durch die gesammelten Metadaten der Telefongespräche die sozialen Netzwerke von Aktivisten nachvollzogen werden können und damit Menschen abgeschreckt werden, sich zu beteiligen. Das widerspräche dem First Amendment:
Der Kongress darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung um die Beseitigung von Missständen zu ersuchen.
Weitere Verstöße sehen die Kläger gegen das Fourth und Fifth Amendment und den Return of Property. Die Universalität der Anklage und die Relevanz für jegliche Art von Organisation erklärt auch das breite Spektrum an Beteiligten.
Erfreulicherweise hat die Klage jetzt „prominente“ Unterstützung in Form von fünf Amicus-Curiae-Briefen gefunden. Amici Curiae sind Personen oder Organisationen, die sich in Gerichtsverfahren als fachkundige Außenstehende (nicht zwingend Unparteiische) beteiligen – das entspricht in etwa der Rolle eines Sachverständigen. Die Unterstützer hier sind Experten für die Geschichte von Überwachung, die National Association of Criminal Defense Lawyers, PEN Amerika, über deren Bericht zu den Auswirkungen des Überwachungsskandals auf die Redefreiheit wir berichtet hatten, das Reporters Committee for Freedom of the Press mit 13 weiteren Nachrichtenorganisationen und die US-Senatoren Ron Wyden, Mark Udall und Martin Heinrich.
Die Unterstützung der Senatoren ist von großer, auch symbolischer, Bedeutung, denn sie sind ihrereseits mit der Geheimdienstaufsicht betraut und konstatieren:
[Wir] haben keine Beweise gesehen, dass die massenhafte Sammlung der Telefondaten amerikanischer Bürger relevante Informationen geliefert hat, die sich nicht auch mit weniger invasiven Methoden hätten ermitteln lassen.
Weniger erfreuliche Nachrichten hat hingegen EPIC (Electronic Privacy Information Center) zu melden. Deren Petition an den US-Obergerichtshof, die eine vorläufige Aufhebung der Anordnung forderte, die von Verizon zur Herausgabe der Telefondaten verpflichtete, wurde abgelehnt. EPIC selbst ist Kunde des Telekommunikationsunternehmens und argumentierte, dass unmöglich alle Verbindungsdaten, die Verizon kennt, relevant für die nationale Sicherheit sein können. Eine Begründung für die Ablehnung der Prüfung der Petition gab es seitens des Obergerichtshofes bisher nicht.
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