MarkenrechtBundesregierung lässt Video von Künstlerkollektiv sperren

Die Bundesregierung geht offenbar unter Nutzung des Markenrechts gegen die Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit vor. Sie ließ ein Deepfake-Video bei Instagram sperren und hat das Video auch bei anderen Plattformen gemeldet.

Zwei Männer halten eine übergroße Delete-Taste
Die Bundesregierung beim Löschen eines Videos. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Pond5 Images

Die Bundesregierung hat bei Instagram ein Satire-Video des Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung herunternehmen lassen. Das berichtet die Künstlergruppe selbst. Die Bundesregierung bestätigte gegenüber netzpolitik.org, dass sie das Video bei Youtube, X, Facebook und Instagram gemeldet habe. (siehe Update)

Es handelt sich dabei um das Video der jüngsten Aktion des Künstlerkollektivs zum AfD-Verbot. Im Video hatte das ZPS Bundeskanzler Olaf Scholz mittels Deep-Fake ein hartes Durchgreifen gegen die rechtsradikale AfD in den Mund geschoben. Die Bundesregierung hatte am Montag „verärgert“ auf das Video reagiert. Solche Deepfakes seien kein Spaß, sie schürten Verunsicherung und seien manipulativ, hatte ein Regierungssprecher getwittert. Das Video ist weiterhin auf YouTube und Twitter/X zu sehen.

Gegenüber Instagram begründet die Bundesregierung ihre Beschwerde wegen einer Markenrechtsverletzung des sogenannten „Flaggenstabes“. Das geht aus dem Hinweis hervor, den Instagram dem ZPS nach Sperrung des Videos zugesandt hat und den wir veröffentlichen.

Instagram begründet die Sperrung des Videos mit einer Markenrechtsverletzung.
Mit dieser Meldung verkündet Instagram die Sperrung des Videos wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung. - Instagram

Ein Sprecher des ZPS sagt gegenüber netzpolitik.org: „Mit der Aktion wollen wir die Bundesregierung auffordern, sich endlich mit einem Verbot der rechtsextremen AfD zu beschäftigen. Stattdessen lässt sich die Bundesregierung aber ernsthaft dazu herab, kleinlich ein Kunstwerk zu zensieren.“

Der Fall mit dem angeblich widerrechtlich benutzten Flaggenstab ist allerdings komplexer als gedacht. Denn die Aktionskünstler haben eine eigene Version des Logos angefertigt. Bei genauerem Hinsehen ist deutlich zu erkennen, dass es sich um einen anderen Adler handelt als den, den die Bundesregierung benutzt.

Im linken Bild ist das echte Logo zu sehen, im rechten das gefälschte:

Selektives Vorgehen der Bundesregierung

Es ist nicht das erste Mal, dass Ministerien und die Bundesregierung gegen eine von ihnen unerwünschte Verwendung des Flaggenstabes vorgehen: So wurde ein Video des Künstlerkollektivs Peng deswegen von YouTube heruntergenommen. Google klagte gegen die Maßnahme, verlor aber vor Gericht.

Dennoch hat der Staat bei der Bewertung solcher Markenrechtsverletzungen offensichtlich Spielraum. Denn auch der Satiriker Jan Böhmermann verwendete schon das Logo des Ministeriums in einer ganzen Reihe von Videos, in denen er eine Kooperation seiner Sendung mit dem Ministerium behauptete. Gegen diese Videos ging das Innenministerium nicht vor.

Das Bundeskanzleramt hat auf eine kurzfristige Anfrage von netzpolitik.org noch nicht geantwortet. Wir reichen die Antwort nach, wenn sie kommt.

Update 18:27 Uhr:

Ein Sprecher der Bundesregierung beantwortete zwar nicht die gestellten Fragen, sagt aber gegenüber netzpolitik.org:

Bei dem Video handelt es sich um echt wirkende, jedoch technisch manipulierte Videoaufnahmen (sog. Deepfake). Deepfakes können eine große Gefahr für die Gesellschaft und Politik darstellen. Insbesondere dann, wenn sie genutzt werden, um die öffentliche Meinung zu manipulieren und politische Prozesse gezielt zu beeinflussen (vgl.https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/umgang-mit-desinformation/deep-fakes-1876736). Wir haben deshalb das Video gegenüber den Plattformen Youtube, X, Facebook und Instagram gemeldet, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

5 Ergänzungen

  1. 2019 hatte die Staatsanwaltschaft wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung ermittelt. Das kann/wird hier auch passieren.

    Erst die Meinungsfreiheit, dann die Kunstfreiheit.

  2. Zitat Sprecher der Bundesregierung: „Bei dem Video handelt es sich um echt wirkende, jedoch technisch manipulierte Videoaufnahmen (sog. Deepfake). Deepfakes können eine große Gefahr für die Gesellschaft und Politik darstellen.“

    Das ist so richtig, aber das Video ist mit Leichtigkeit als Satire zu erkennen, zudem ist der Youtube Channel „Zentrum für Politische Schönheit“ für solche Aktionen bestens bekannt. Weiterhin geht von dem Video keinerlei Gefahr aus, wenn man mal herzliches Lachen ausnimmt.

    Auch ist es zu begrüßen, dass das Kanzleramt darauf in aller Form und Heiterkeit darauf reagiert. Das nützt diesem Projekt.

    Dank gebührt dem Zentrum für Politische Schönheit für diesen wunderbaren Deepdream.

    Eine Anmerkung noch zur Realität:

    Ich denke, dass diese Partei schneller in der Bedeutungslosigkeit verschwinden würde, wenn sie keine Aufmerksamkeit mehr erreichen könnte. Darüber nachzudenken wäre meine Empfehlung.

    1. „Ich denke, dass diese Partei schneller in der Bedeutungslosigkeit verschwinden würde, wenn sie keine Aufmerksamkeit mehr erreichen könnte. Darüber nachzudenken wäre meine Empfehlung.“

      Eine Partei mit 10-30% und solider Verankerung in vielen Bundeslaendern, klar 8)

      „Hope is not a strategy“, deshalb sind die Linken mittlerweile unter 5%.

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