Guido Kühn ist Professor für Mediendesign und Karikaturist. In sozialen Medien veröffentlicht er regelmäßig Karikaturen, die sich mit dem politischen Alltag in Deutschland beschäftigen. Darunter sind auch solche, die den Rechtsruck im Land kritisieren. Einige dieser Karikaturen enthalten Hakenkreuze.
Wegen einer dieser Karikaturen haben sich nun mehrere Menschen Strafanzeigen eingefangen. Sie haben eine Karikatur von Guido Kühn auf Facebook geteilt, die sich mit der Debatte um geschlechtergerechte Sprache beschäftigt. Sie zeigt das Wort „Deutsche*r“ in Frakturschrift, statt des Gendersterns ist ein Hakenkreuz gesetzt. Darunter steht: „Durchbruch im Sprachstreit: Umfragen ergeben Form des Gendersternchens, mit dem die Mehrheit der Deutschen einverstanden wäre.“
Laut des zuständigen Staatsanwaltschaften: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Keine Ermittlungen gegen den Künstler
Wie es zu den Anzeigen kam, lässt sich nur teilweise rekonstruieren. In einem Fall hatte eine Meldestelle für Hass und Hetze ein Posting mit der Karikatur an die Polizei weitergeleitet. Das berichtet eine betroffene Person gegenüber netzpolitik.org. In einem anderen Fall ist unklar, wer die Anzeige veranlasst hat.
Spannend auch: Gegen den Karikaturisten Kühn selbst sind bislang keine Ermittlungen bekannt, nur gegen Follower:innen, die seine Karikaturen geteilt haben. Das liegt laut Einschätzung von Jurist:innen daran, dass für den Künstler die Kunstfreiheit gilt. Wenn Follower:innen die Inhalte dann aber teilen, greift diese nicht mehr. Kühn sagt, ihm seien mindestens fünf Ermittlungen gegen Menschen bekannt, die strafrechtliche Folgen wegen seiner Karikaturen haben. Mit zwei Betroffenen hat netzpolitik.org gesprochen.
Hausdurchsuchung wegen Karikatur
Lorenz Müller* ist einer von ihnen. Er teilte das Bild auf Facebook, distanzierte sich im Text unter dem Bild vom Hakenkreuz. Gebracht hat ihm das nichts. Anfang Januar 2024 stehen zwei Beamte in Zivil mit einem Durchsuchungsbeschluss vor seiner Haustüre, nehmen die Wohnung in Augenschein und beschlagnahmen ein Tablet.
„Die Beamten wirkten eher so als sei ihnen die Durchsuchung peinlich“, sagt Müller. In seiner Wohnung sehen die Beamten linke Bücher und Plakate, schnell ist klar, dass hier kein Nazi am Werk ist. Sein Tablet bekommt er dennoch erst Monate später zurück, das Verfahren wird laut Müller gegen Zahlung von 300 Euro Strafe eingestellt.
„Verzweifelt, entsetzt und eingeschüchtert“
Auch Manja Schneider* bekam Post von der Polizei, wurde vorgeladen. Sie sagte den Termin ab, in der Hoffnung, dass sich die Sache schon von selbst erledige. Im Juli erhielt sie dann einen Strafbefehl: Eine Geldstrafe von 750 Euro. „Ich war verzweifelt, entsetzt und eingeschüchtert“, berichtet Schneider gegenüber netzpolitik.org.
Schneider hatte in ihrem Leben noch nie mit der Polizei und Gerichten zu tun. Sie will den Strafbefehl nicht anfechten, schreibt aber auf Anraten ihrer Anwältin ein persönliches Schreiben an den Richter, in dem sie sich erklärt. Das Gericht wertete das Schreiben zuerst als Einspruch, Ende November soll Schneider vor Gericht erscheinen. Dann kommt ein Schreiben, dass das Verfahren doch noch eingestellt werden könnte – gegen Zahlung einer Strafe von 600 Euro. Darüber denkt Schneider nun nach, damit nicht noch höhere Kosten entstehen.
Manja Schneider findet den Vorgang unangemessen. Sie engagiert sich gegen Rechtsradikalismus, sieht sich als überzeugte Antifaschistin. Deswegen gehe ihr so zu Herzen, dass ausgerechnet sie nun des „Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ schuldig sein soll.
Schneider will nicht ins Verfahren gehen, damit nicht noch höhere Kosten entstehen. Ein anderer Mensch, der es vor Gericht versuchte, wurde noch härter bestraft. Kühn berichtet von einem weiteren Fall, der am Donnerstag in Sachsen verhandelt wurde: Hier hatte ein Gericht einen Menschen zu einer Strafe von 1000 Euro verurteilt, weil er eine seiner Karikaturen geteilt hatte. Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltskosten.
Strafbar auch ohne positiven Bezug
Die Chancen für Menschen, die Karikaturen mit Hakenkreuz verbreiten, komplett straffrei auszugehen stehen offenbar schlecht. Das sagt auch Peer Stolle, Strafverteidiger und Vorsitzender des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV). Das Hakenkreuz sei als Mittel der Kritik nicht geschützt. Es sei grundsätzlich verboten, außer eine klare Ablehnung ist erkennbar, wie etwa bei einem durchgestrichenen Hakenkreuz oder dem Symbol, wo das Hakenkreuz in einen Mülleimer geworfen wird. „Für eine Strafbarkeit braucht es keinen positiven Bezug“, so Stolle weiter. Die Betroffenen könnten aber vor Gericht üblicherweise von einem geringeren Strafmaß ausgehen, wenn eine Haltung gegen den Faschismus erkennbar sei.
Die Hochschule Fulda hat ein bislang unveröffentlichtes Gutachten zu Kühns Genderstern-Karikatur erstellt. In diesem heißt es, dass Künstlerinnen und Künstler das Hakenkreuz immer wieder als Provokation, Mahnung oder ästhetisches Element eingesetzt hätten. Im Falle der Genderstern-Hakenkreuz-Karikatur setze Kühne „Konfliktfelder in Verbindung“ und rege die Betrachter:innen zum Ergründen der verbindenden Konfliktursachen an.
Das sorge im besten Fall zur Herausbildung einer Resilienz. Dies sei dem Künstler gelungen. Denn „selbst die Versuche dieses Werk qua Anzeige ins Deutungsgegenteil zu verkehren“ dürften hier als Beleg für das Zutreffen von Kühns Grundannahme „einer unter erheblichen Stress stehenden und sich nach Klarheit sehnenden Gesellschaft verstanden“ werden. Das Gutachten kommt zum Schluss: „Eine verherrlichende Darstellung von nationalsozialistischer Symbolik ist somit definitiv nicht gegeben.“
„Groteske Drohkulissen“
Guido Kühn selbst sieht die Verfahren als strategisch motiviert: Das Ziel sei „formal legitime Meinungen und Haltungen zu unterdrücken indem man Beklagte durch zum Teil bis ins Groteske laufende Drohkulissen, Hausdurchsuchungen und ähnliche Maßnahmen, vor allem aber finanziell und menschlich unter erheblichen Druck setzt“.
Verfahren würden nun ohne Verhandlung gegen Strafe eingestellt, also „urteilslos niedergeschlagen“, wie er es nennt, „da die wenigsten Betroffenen Zeit, Geld und Nerven für den Ritt durch die Instanzen haben.“ Im Gegenzug dazu hätten Meldestellen oder Staatsanwaltschaften keinerlei persönliches Risiko.
Kühn sagt, dass er Rückmeldungen von Menschen habe, die ihm schilderten, dass sie seine Arbeit zwar für wichtig halten, ihn bitten weiterzumachen. Gleichzeitig würden sie sich aufrichtig entschuldigen, dass sie seine Kunstwerke in Zukunft wegen des Prozessrisikos weder kommentieren noch liken oder teilen würden. Dies unterdrücke eine „zwingend notwendige öffentliche Debatte“, kritisiert der Künstler.
*Name geändert, echter Name der Redaktion bekannt
Ich werde 100€ an eines der Justiz-Opfer spenden. Der Richter hätte wissen müssen, dass er seine Opfer zu sehr vermögenden Menschen gemacht hat. Solidarität ist stärker als jede rechte Gesinnung.
Genau deswegen ist es so wichtig das es mehr Anonymität im Internet gibt. Damit man sowas zumindest mit Fake Account über den TOR Browser teilen kann ohne sofort den Staat am Hals zu haben. Politisch wird es in Deutschland eh höchste Zeit für eine Wende Richtung Freiheit !
2 Beamte in Zivil ohne die erforderlichen 2 Zeugen ? klingt nach einer unrechtmäßigen Durchsuchung.
Wo steht im Gesetz etwas von zwei Durchsuchungszeugen?
Unter meinem Verständnis von Kunstfreiheit gehört auch das Verbreiten eben dieser (mit Genehmigung des Urhebers). Ich würde mich zumindest nicht trauen solche Werke zu schaffen, da das Gesetz einfach viel zu vage ist.
Der Künstler kommt durch, dieser wird verurteilt da seine Musik nicht unter die Kunstfreiheit fällt etc. Ein extrem ungesundes Klima.
Ja, Hausdurchsuchungen sind schon längeren eine außergerichtliche Methode des Staates seine Kritiker und unangenehme Leute klein zuhalten. Es ist nur noch widerlich.
„Hier hatte ein Gericht einen Menschen zu einer Strafe von 1000 Euro verurteilt, weil er eine seiner Karikaturen geteilt hatte. Hinzu kommen Gerichts- und Anwaltskosten.“
Sehr interessante Rechtssprechung/auffassung. Dann müsste ja auch das ZDF wegen der Raumschiff Enterprise folge „Schablonen der Gewalt“ ja eigentlich auch verklagt und verurteilt worden sein, immerhin wurden dort auch Hakenkreuze, die im Sinne der Kunstfreiheit gedeckt waren, gezeigt und das ZDF hat in diesem Fall ja auch nur weiterverbreitet und selber erzeugt und kann sich somit ja nicht auf die Kunstfreiheit berufen. Offensichtlich wurde das ZDF nicht verklagt.
Mir kommt da direkt der Fall Radio Dreyeckland ins Gedächnis, gegen die ARD wurde nicht ermittelt, beim kleinen Radio gabs ne Hausdurchsuchung.
Die StA ist intelligent genug, die Absicht der Karikaturen und der diese weiter verbreitenden Leute korrekt einzuschätzen.
Deswegen ja die Strafverfolgung, denn der Feind steht links.
Das ZDF als ÖR ist schwer angreifbar, hat gute Rechtsanwälte und mehr als genug Budget für den Rechtsstreit durch alle Instanzen. Die ärgern sich nichtmal, die Beteiligten haben schliesslich kein persönliches Risiko und werden dafür bezahlt.
Das ZDF hat aber einen Bildungsauftrag, u.a. Kunst und Film (-Kunst), sowie allgemein gesellschaftlich relevantes in Filmform oder im Film zu zeigen. Und allerlei sonstige Erlaubnis! Wäre es dahingegen ein Privatsender, who knows…
Nee, keine Ahnung, wirklich. Das Argument scheint interessant, ähnlich wie „jede Menge Gewalt, aber kein Sex“, wobei letzteres sich mit der Zeit auch langsam weiter aufzuweichen scheint, bis wieder ein Rücksetzer kommt. (Z.B. auch lokal nur für uns hier, weil Steam alles blockiert, weil es keine Lust auf Altersverifizierung hat. Nutzer mit Accounts, die X Jahre alt sind, zumeißt auch nicht.)
Mir kommt das mit der Hakenkreuzkunstverfolgung auch problematisch vor. Man sieht durchaus die Tendenz, auch Widerstandskämpfer und Kunst einzubringen, um auf mehr oder weniger indirektem Weg, diese für die Ideologie/Gruppe nutzbar zu machen, auch wenn die Ausrichtungen offensichtlich entgegen stehen. Wenn wir aber soweit sind, dass einzelne Symbole oder Personen nicht mehr besprochen werden können, bzw. Kunstformen, die sich damit beschäftigen, weil die auf das Originalsymbol verweisende Teilsymbolik damit also das Orginal anklingen lässt, dann sind wie bei einer schlechten Variante von „identity politics“ angekommen, und vermutlich nicht sehr bewandert in Universalsprache. Oder Universalsprache ist so, dass immer alle im Kreis springen, und aufeinander schießen – wie sagt man, shit happens, geht halt nicht besser, kann man nichts machen.
Wenn ein Ermittlungsverfahren vor einer Anklage eingestellt wird, zahlt man dann nicht eine „Geldauflage“? Eine Geld-„Strafe“ wie im Text gäbe ja erst durch ein Urteil.
Das ist die Krux mit der Verfahrensvereinfachung durch den Erlass von Strafbefehlen…
„Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen kann.“
„Bei Strafbefehl ohne Einspruch wird jedoch nur ca. eine halbe Stunde die Akte geprüft, dann wird es rechtskräftig und man muss kein Urteil schreiben.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehlsverfahren_(Deutschland)
Keine Ahnung, wieviele Unschuldige im Mittel einen Strafbefehl akzeptieren, auch in anderen Bereichen des Strafrechts…
Da sollte dann das Gesetz angepasst werden, dass nicht darunter fällt, wenn es so eindeutig erkennbar ist, dass es sich um Antifaschismus handelt.?
btw:
Könnte etwas besser formuliert werden: „Laut des zuständigen Staatsanwaltschaften: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“
Gibt’s eine Aufstellung der so vorgehenden StA?
Um Missverständnissen vorzubeugen: Staatsanwaltschaften, nicht Personen.
Finde es etwas schwierig das Hakenkreuz zu zeigen, um auf den Umstand Hinzuweisen, dass die Nutzung verboten ist und sogar angezeigt wird. jetzt gibt es auf BlueSky 222 Retweets die allesamt angezeigt werden können. bisschen uncool….
Jetzt noch für Links!
Welche Staatsanwälte und Richter waren denn genau für die Verfolgung
verantwortlich?
Informationen wie “zuständige Staatsanwaltschaften” und “in Sachsen
verhandelt” sind zu vage. Es wäre wichtig zu wissen wessen Charakter
zu so schamlosem Rechtsmissbrauch gereicht. Wenn man den Täter nicht
beim Namen nennt kann man auch kaum politischen Druck aufbauen.
Wenn man die obige juristische Einschätzung mal ein bisschen weiterdenkt, dann müsste ein Zeitungsverleger, welcher die Karikatur abdruckt, sich genauso strafbar machen – schließlich ist er nicht Schöpfer, sondern verbreitet das Werk. Auch jeder Kinobetreiber, der „Indiana Jones“ oder „Inglorious Basterds“ zeigt, wäre dann wegen der Hakenkreuze im Film strafrechtlich zu verfolgen, denn auch er ist „Verbreiter“ und kein Schöpfer. Schon deshalb stinkt die ganze Nummer von vorn bis hinten nach Rechtsbeugung. Wenn das hier irgendwas anderes sein soll als gezielte, politisch motivierte Einschüchterung, fresse ich einen Besen.
Der Schaden, der den Justizopfern entstanden ist, der bleibt. Man ist in ihre Wohnung und ihre Intimsphäre eingedrungen, hat ihre elektronischen Geräte, auf welche sie teils beruflich angewiesen sind, monatelang unter Verschluss gehalten und durchsucht, und ganz zum Schluss hat man sie noch um ein paar hundert Euro „Geldauflage“ erleichtert, damit man die Verfahren gegen die offenkundig unschuldigen Personen einstellen „konnte“. So kann man auch die Staatskasse füttern.
Wenn das nächste Mal wieder darüber berichtet wird, wie chronisch überlastet und unterbesetzt die Justiz sei, denkt daran, wie viele Ressourcen sie auf einmal aufbringen kann, sobald es um derartige Schikanen geht.
Eine „Meldestelle für Hass und Hetze“ ist im Grunde eben nichts anderes als eine Zensurbehörde, die nach subjektiven und politisch vorausgewählten bis opportunen Kriterien entscheidet, was als „Hass und Hetze“ zu zensieren und zu bestrafen sei und was nicht. Und nicht nur die subjektiven Abwägungen sondern auch die Kriterien der Arbeitsbewältigung (Zeit, Umgebung, etc.) lassen keine objektiven, nuancierten Prüfungen von Inhalt und Kontext zu sondern im Zweifelsfall wird eben zensiert und bestraft.
> Eine „Meldestelle für Hass und Hetze“ ist im Grunde eben nichts anderes als eine Zensurbehörde
Hinzu kommt: Anders als bei Metternich und Mielke ist die Zensurbehörde in private Hände ausgelagert.
Wenn staatliche Befugnisse abgegeben werden, ist das immer kritisch zu hinterfragen – ganz besonders jedoch, wenn Grundrechte wie die freie Meinungsäußerung dadurch eingeschränkt werden können.
> Wenn staatliche Befugnisse abgegeben werden, ist das immer kritisch zu hinterfragen
Im Artikel ist nur von einer „Meldestelle für Hass und Hetze“ die Rede, ohne diese näher zu bezeichnen.
Staatliche Meldestellen gibt es sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene. So z.B.
https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/KontaktBesondereThemen/MeldestelleHetzeImInternet/meldestelle_node.html
Zivilgesellschaftliche Meldestelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Meldestelle_Respect!
https://meldestelle-respect.de/faq/
Die interessante journalistische Frage wäre natürlich, ob die „Meldung“ bei einer staatlichen oder zivilgesellschaftlichen Meldestelle eingegangen ist, und wie die „Meldung“ motiviert ist. Es könnte sich um eine „trojanische Meldung“ handeln, die dem eigentlichen Zweck der Meldestelle entgegengesetzt sein könnte. Eine Provokation mittels Meldestelle, die medial nur dem rechten Abgrund nützt.
Das Hakenkreuz darf man nicht mehr verwenden, wenn man etwas kritisiert was nicht mindestens genauso schlimm ist was die Nazis im 3. Reich gemacht haben. Das hat CJ Hopkins erfahren müssen, auf Initiative der Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht hatte in freigesprochen
https://taz.de/US-Autor-CJ-Hopkins-schuldig/!6033085/
Und Hausdurchsuchungen sind mittlerweile Standard bei Äußerungen die entweder als Beleidigung aufgefasst werden oder wie letztes Jahr passiert, wenn Politiker falsch zitiert werden. Da wurde ein alleinerziehende Frau mit 1200€ bestraft, weil sie echte Zitate leicht verfälscht gepostet hat. So was erfährt man aber nur auf den bösen Medien, daher keine Links.
Da dieses Stück Kunst auf die Gegenwart Bezug nimmt, ist das eben so ein bischen schwierig. Mindestens schränkt es stark ein, denn wie wir wissen, kann man sehr wohl einige Vorgänge auf diesem Planeten mit Hitler, Goebbels, NSDAP, NAZIs vergleichen, wenn einen frühen Vergleich wählen darf, und Funktion nicht 1:1 personal zuordnen muss. Das ist besonders dann gegeben, wenn die jeweiligen Akteure oder Strömungen sich der Sprache und Symbole bedienen, oder konkret auf die historischen „Größen“ Bezug nehmen, wie z.B. bei Donald Trump. Natürlich setzen die dann etwas anderes um, z.B. Führer (Trump) als Puppe mit Goebbels (Social Media, Netzwerkeffekte und Zuspieler wie z.B. Musk), sowie NSDAP (…). Vielleicht sagt das Gesetz etwas anderes, allerdings sind wir hier beim Beschneiden einer historisch relevanten Diskussion. Die Verharmlosungen von wegen „ist nur Narzisst und Opportunist“ haben sich so einige Juden bereits in den 1930ern geleistet.
Dieses Stück Kunst verbindet ja gerade die hauptsächlich von sehr weit Rechts, oder damit kokettierend, kreischend hervorgebrachte Anti-Irgendwas-mit-Gender-Suppe (und Anti-Woke-Wolke!) mit dem Symbol des Nationalsozialismus, was für sich schon mal sehr interessant ist. Jetzt ist die Frage, was denn kritisiert wird, wenn das Stück Kunst nur referenziert wird.
Aber: „Er teilte das Bild auf Facebook, distanzierte sich im Text unter dem Bild vom Hakenkreuz.“
Distanziert sich der Mensch hier von der Karikatur, also der Benutzung des Hakenkreuzes, mit dem Hintergrund der Kunstkritik eines wegen/mit/von Volksverhetzung bereits angezählten Bürgers? Diese Nuance ist mir nicht klar, und kann einen großen Unterschied machen. Was aufstößt, ist der Unterschied den Solmecke (Youtube) gegenüber Spiegel (online) aufzeigt.
Ich verstehe natürlich allerlei Gegenargumente und dieses Post ist ein rein analytischer Exkurs, der nicht meine Meinung darstellt.
Nicht, dass ich es schon glaube, aber mit Massendeportation, Camps an der Grenze und dem angekündigten verfolgen von politischen Gegnern und Kritikern, stünde da nicht das „Einzelfallsyndrom“ im Raume?
Also Einzelfälle von Extremisten oder Trollen, die politische Gegner in die Camps mit reinpacken? Oder es macht die dann wohl neue und schlanke Bürokratie…
Das halte ich sogar für sehr wahrscheinlich, wenn die die Camps zu dem Zweck bauen. Eher für Immigranten der „abzuschiebenden Gruppen“, aber durchaus mal mit Staatsbürgerschaft. Ich stelle mir das so ähnlich vor wie in Green Book vor, dass vor allem republikanisch regierte Staaten Gesetzchen haben oder machen, nach denen dann jemand irgendwas nicht durfte, was als Umstand jeglichem Sinn und Verstand widerspricht, aber dann zu einer Prüfung der Legalität des Aufenthaltsstaatus führt, oder die Leute einfach so ins Camp verschoben werden. Ich nehme an, dass ein halber Krieg entsteht zwischen Aktivisten und Anwaltsgesprächsverhinderern, nur um das Szenario mal engedeutet zu haben.
„Die Verharmlosungen von wegen „ist nur Narzisst und Opportunist“ haben sich so einige Juden bereits in den 1930ern geleistet. “
Hitler hatte allerdings „Mein Kampf“, Trump hat irgendwie „rigged Election“ (which ever…).
Nimmt man die Rollenverteilung etwas moderner bzw. nicht 1:1, unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und Sitten der Zeit kann man versuchen, einiges festzustellen.
– Trump sagt allerlei auch mal am Rande.
– Trump umgibt sich mit Leuten, die wiederum Themen oder Leute die Themen unterstützen, die schon noch ein paar Etagen weiter gehen.
– Project 2025 ist auch in der Peripherie mit dabei.
D.h. hier wird vom Rande her (oder weg) gestreut und angereichert. Mein Kampf entstand zu einer Zeit, in der alles Mögliche schon salonfähig war, und insbesondere das Buch so in Umlauf gebracht werden konnte, zumal die Inhalte quasi waren.
Nimmt man die Rollenverteilung etwas moderner bzw. nicht 1:1, unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und Sitten der Zeit kann man versuchen, einiges festzustellen.
– Trump sagt allerlei auch mal am Rande. Vermeintlich unverbindlich, wenn es kritisiert wird.
– Trump umgibt sich mit Leuten, die wiederum Themen oder Leute die Themen unterstützen, die schon noch ein paar Etagen weiter gehen.
– Project 2025 ist auch in der Peripherie mit dabei.
D.h. hier wird vom Rande her (oder weg) gestreut und angereichert, letztlich findet Entfesseln statt, wobei wann zu welchem Maßstab abzuwarten bleibt. „Mein Kampf“ entstand zu einer Zeit, in der alles Mögliche schon salonfähig war, und insbesondere das Buch so in Umlauf gebracht werden konnte, zumal die Inhalte quasi mainstreamfähig waren. D.h. heute gehen die Menschen etwas geschickter vor, und das Entscheidende ist, die Checks and Balances zu begutachten und wie sie umgangen werden können. Als Alternative kann es auch sein, dass das Salonfähigmachen noch weitergeht. Ob dann letztliche Wegbereiter später noch Personalunion feiern werden, und mit wem, will ich da gar nicht einschätzen.
„zumal die Inhalte quasi waren.“
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„Was aufstößt, ist der Unterschied den Solmecke (Youtube) gegenüber Spiegel (online) aufzeigt.“
Das mag sein, gehört aber in die Rubrik „Hausdurchsuchung wegen Beleidigung“.
Dazu stand im Spiegel die Apologie, ja Anzeige wegen Beleidigung, ABER es war irgendwie irgendwo irgendwann auch Volksverhetzung. (Niveau Spiegel ~ für Landratten wohl ca. Meeresspiegel). Solmecke dahingegen zeigt auf, dass die Staatsanwaltschaft vielleicht gerne im Zusammenhang mit Volksverhetzung eine Hausdurchsuchung durchgeführt hätte, dieses aber nicht vom Durchsuchungsbeschluss reflektiert wird, in welchem ausschließlich der Beleidigungsumstand gewürdigt wurde.
D.h. die Referenz auf Volksverhetzung in dem Absatz vom OP ist in diesem Kontext dann natürlich hinfällig. Interessant bleibt, ob der retweeter versucht hat, die Kunst zu canceln, unter Verweis auf das Hakenkreuzverbot, was für (modernere/sehr) Rechte typisch wäre, oder ob es sonstwie Kunstkritik oder sonstwas war.
Man weiß ja nicht, ob Solmecke da falsch informiert war:
https://www.youtube.com/watch?v=QcQc15yGGm8
Der Spiegel legt noch mal nach, und bringt, dass der Durchsuchungsbeschluss vor der Anzeige erstellt worden war. Nun zeigt das die Intention der Staatsanwaltschaft, aber wie erklärt das den Fetzen Papier?
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/schwachkopf-beleidigung-razzia-bei-rentner-war-vor-habecks-anzeige-geplant-a-c3f0062f-5d9e-49b5-b02e-53693cf4036a
Leute müssen aber auch zitieren lernen. Wenn ich es wo gelesen habe, dann zitiere ich eben das (Laut Magazin soundso hier Link oder nur Link). Wenn ich es aus der Erinnerung schreibe, dann muss ich das so schreiben, oder behaupten „ich meine, sinngemäß hätte soundso desundesjesacht“.
Im Grunde wäre DAS gar keine so schlechte Entwicklung, denn es würde den Diskurs inklusive Internettratsch systematisieren. Wie oft muss man sonst nachfragen „Und woher kommt das jetzt wieder?“…
So schlecht wie die Nazis ist natürlich Geschichtsklitterung. Man will sich wohl den Schwung und Rutsch ins Regime offenhalten, indem man Repression gegenüber den frühaufgestandeneren Warnern übt.
Rieck (u.a.) weiter zum Thema Zitat: https://www.youtube.com/watch?v=J3es4pjlFbA
Als plumper Hund würde ich ja die Frage in den Raumstellen: Ob?
Beispiel als Karikatur: Trump mit Masse im Hintergrund – seine Augen sind Hakenkreuze, er sagt „We’re a movement of love!“, über der frenetisch jubelnden Masse in verzerrter historischer Schrift „Mass deportations!“.
(Man könnte die Schusssichere Scheibe übersäht mit stilisierten Herzchen mit einbringen, wenn das im jew. Stil geht.)
Das wäre so eine Rollenfrage in Karikaturform.
> Das Ziel sei „formal legitime Meinungen und Haltungen zu unterdrücken“
Genau das ist erklärtes Ziel der Einrichtung von „Meldestellen“.
In den Worten von Faeser und Haldewang: Auch Vorfälle „unter der Strafbarkeitsschwelle“ zu erfassen, mit anderen Worten, erlaubte Meinungsäußerungen.
Auch wenn in diesem Fall Strafbarkeit behauptet wird.
Der Vorfall legt mehrere Absurditäten der Rechtslage auf:
– Die Melde-Infrastruktur bei Äußerungen im Netz, deren einschüchternder Effekt immer zu erwarten war und nun offen hervortritt,
– der Widerspruch, dass Kunstfreiheit nicht bei Weitergabe oder Präsentation eines Kunstwerks gelten soll,
– und schließlich dass viel zu weit gefasste Kennzeichenverbot, dass im Wortlaut im StGB bereits vor vielen Jahren vom BVerfG eingestampft wurde (sonst wären auch Illustrationen von geschichtlichen Texten oder das bekannte Hakenkreuz über der Mülltonne auch verboten).
„Wie es zu den Anzeigen kam, lässt sich nur teilweise rekonstruieren. In einem Fall hatte eine Meldestelle für Hass und Hetze ein Posting mit der Karikatur an die Polizei weitergeleitet. Das berichtet eine betroffene Person gegenüber netzpolitik.org. In einem anderen Fall ist unklar, wer die Anzeige veranlasst hat.“
Ich habe da eine Vermutung, aus welcher Ecke die Anzeigen kommen. Da reicht schon die Frage, wer sich von einer solchen angeblichen „Hetze“ angesprochen fühlen könnte.
Von der äußerst fragwürdigen Motivation der Staatsanwaltschaften einmal abgesehen stelle ich mir auch die Frage, welche Meldestelle da gemeldet hat. Bei der müsste man ebenfalls entweder böse Absicht oder mangelnde Interpretationsfähigkeiten unterstellen. Sollten Institutionen, die mit einer solchen Verantwortung ausgestattet werden, nicht auch in der Lage sein, die Inhalte objektiv interpretieren zu können? Bei der in Rede stehenden Karikatur braucht es doch kein Hochschulgutachten, um die Bedeutung zu entschlüsseln.
Technischer Hinweis: Der Link zur Website sollte „https://cartoons.guido-kuehn.de/“ lauten; der im Text verwendete Link ist tot.