Abgeordnete im EU-Parlament wollen das Sammeln persönlicher Daten für personalisierte Werbung stark einschränken. Einer Website oder einer App die Zustimmung zur Datensammlung zu verweigern dürfe nicht dazu führen, dass eine Plattform nicht benutzt werden könne, heißt es in einem Textvorschlag des EU-Parlaments. Auch dürfe das Verweigern einer Zustimmung nicht unnötig kompliziert gemacht werden. Daten Minderjähriger dürften überhaupt nicht mehr für Werbezwecke benutzt werden, genauso wenig wie sensible Daten zu politischen und religiösen Ansichten oder sexueller Orientierung.
Diese Gesetzeszusätze, die von linken und liberalen Abgeordneten der Tracking-Free Ads Coalition vorgeschlagen wurden, beschloss das Parlament gemeinsam mit weiteren Änderungsanträgen bei seiner Plenartagung am heutigen Donnerstag. Ein Komplettverbot personalisierter Werbung lehnte die Mehrheit des Parlaments hingegen ab. Dennoch sprach der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber mit Blick auf die erheblichen Einschränkungen für Werbe-Targeting von einem „wirklich großer Erfolg, wenn das Parlament sich dann auch noch gegen die Mitgliedsstaaten durchsetzt.“
Das Digitale-Dienste-Gesetz der EU soll generell den Umgang von Plattformen wie Google und Facebook mit Inhalten regeln, dabei sollen Nutzer:innen mehr Mitspracherecht erhalten. Es wird vom Digitale-Märkte-Gesetz flankiert, das mehr Chancen für Mitbewerber:innen der großen Konzerne bieten soll. Beide Gesetze gehen nun in die Zielgerade, in Kürze starten Verhandlungen zwischen der Kommission, den EU-Staaten und dem Parlament. Frankreich, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, möchte endgültige Gesetzestexte für beide Verordnungen bis zum Sommer vorlegen.
Während Europa solche Werbung deutlich einschränken könnte, haben die Demokraten im US-Kongress ebenfalls einen Gesetzesvorschlag gegen „Überwachungswerbung“ eingebracht. Der Banning Surveillance Advertising Act soll Werbetargeting auf Basis persönlicher Daten drastisch einschränken, Ausnahmen soll es lediglich für breite geographische Kategorien und kontextbasierte Werbung geben.
Verbot von Dark Patterns bleibt im Text
In seiner Position für die neue Verordnung pocht das EU-Parlament an einigen Stellen auf eine deutliche Stärkung bisheriger Vorschläge der Kommission. So sollen sogenannte Dark Patterns – manipulatives Design, das Nutzer:innen Entscheidungen aufdrängt -, nach Wunsch der Abgeordneten verboten werden. Eine Ergänzungsantrag, der diese Passage aus dem Gesetzesvorschlag streichen sollte (Amendment 202), wurde von den Abgeordneten niedergestimmt.
Klar abgelehnt haben die Abgeordneten auch zwei heikle Vorschläge konservativer Parlamentarier, darunter dem CDU-Mann Axel Voss. Eine sogenannte Stay-Down-Verpflichtung sollte Plattformen zwingen, das erneute Hochladen von illegalen Inhalten mit „allen erforderlichen Maßnahmen“ zu verhindern. Abgeordnete wie der SPD-Politiker Tiemo Wölken nennen den Vorschlag „Uploadfilter auf Steroiden“, da sich eine solche Verpflichtung praktisch nur durch automatisierte Löschung beziehungsweise Filterung von Inhalten durchsetzen ließe. Dies hätte noch weitaus größere grundrechtliche Konsequenzen als die Uploadfilter, die durch Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie vorgeschrieben werden, so Wölken.
Auch entschied das Parlament gegen einen Ergänzungsantrag, dem zufolge illegales Live-Streaming vom Hostinganbieter „umgehend“ entfernt werden müsse. Der Vorschlag kam auf Druck von Sportanbieter:innen zustande und weckte Befürchtungen, das EU-Parlament könnte damit Netzsperren verankern.
Dem Parlament sei mit seiner Position zum Digitale-Dienste-Gesetz ein großer Erfolg gelungen, sagte der SPD-Abgeordnete Wölken. Auch die Grünen-Abgeordnete Alexandra Geese betonte, es handle sich um einen wichtigen Schritt hin zu einer Regelung gegen Tracking im Netz. Kritisch äußerte sich hingegen ihr Fraktionskollege Patrick Breyer von der Piratenpartei. Dem Vorschlag fehle es trotz einiger Erfolge „am nötigen Biss, um dem überwachungskapitalistischen Geschäftsmodell der Konzerne und ihren vermeintlich freiwillig eingesetzten Zensuralgorithmen Einhalt zu gebieten.“
Korrektur vom 21. Januar 2022: Im zweiten Absatz wurde nachträglich klargestellt, dass die Tracking Free Ads Coalition Gesetzeszusätze zur Beschränkungen personalisierter Werbung vorgeschlagen hatte, nicht aber jenen für ein Komplettverbot.
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