EU-Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung: Thema verfehlt

Im Februar hatten wir berichtet, dass die EU-Kommission ein Rechtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung nicht veröffentlichen will. Nach viel öffentlichem Druck ist das Gutachten nun erhältlich. Die meisten Position sind durch eine Anfrage von Parlamentariern schon bekannt geworden. Patrick Breyer, Aktivist beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und mittlerweile Abgeordneter der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, hat das Gutachten analysiert:

Unter Berufung auf ein Rechtsgutachten ihres Juristischen Dienstes behauptet die EU-Innenkommissarin Malmström, es sei rechtlich unmöglich, den EU-Mitgliedsstaaten das „Ob“ einer flächendeckenden Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten künftig freizustellen. Doch in dem Rechtsgutachten steht etwas anderes.

Nach monatelanger Korrespondenz, hunderter von Eingaben, einer Abgeordnetenanfrage und einer Klage hat die EU-Kommission endlich das Rechtsgutachten Ares(2010)828204 herausgegeben (pdf, englisch), aus dem sich ergeben soll, dass die EU auch künftig allen Mitgliedsstaaten vorschreiben müsse, das Telekommunikationsverhalten ihrer sämtlicher Bürger ohne jeden Verdacht „auf Vorrat“ erfassen zu lassen.

Nun stellt sich heraus: Das ominöse Rechtsgutachten vom 10. November 2010 behandelt eine ganz andere Frage. Es besagt, dass es nicht möglich wäre, den EU-Mitgliedsstaaten freizustellen, ob sie die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung anwenden oder nicht. Gut so! Denn wäre die Anwendung der Richtlinie freigestellt, könnte Polen beispielsweise den extremen Vorschlag wieder aufgreifen, Verbindungsdaten 15 Jahre lang auf Vorrat speichern zu lassen. Die EU-Richtlinie begrenzt die maximale Speicherdauer auf zwei Jahre, und das ist besser, als wenn es keine verbindliche Obergrenze gäbe.

Die Anwendung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung freizustellen, steht nicht zur Debatte. Es geht um etwas anderes: Die Zivilgesellschaft fordert ein EU-weites Verbot von Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung. Auf diese Option geht das Rechtsgutachten nicht ein.

Einige Organisationen schlagen als Kompromiss vor, dass die katastrophale EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig nur noch verbindliche Obergrenzen und Schutzvorschriften für solche Mitgliedsstaaten definieren könnte, deren Parlamente, Bürger und Verfassungsgerichte sich überhaupt für eine vollkommen verdachtslose Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Mit einem solchen Inhalt wäre die EU-Richtlinie weiterhin für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Sie würde nur nicht mehr europaweit zu einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung zwingen, sondern alternativ auch eine nur anlassbezogene Speicherung im Verdachtsfall zulassen. Insoweit wäre eine teilweise Rückkehr zu der Situation vor Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegeben. Es bliebe jedoch bei den grundrechtsschonenden Obergrenzen für EU-Staaten, die ohne Anlass speichern lassen wollen.

Dass es unmöglich wäre, den Mitgliedsstaaten eine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung (nicht die Anwendung der Richtlinie!) freizustellen, besagt das Rechtsgutachten nicht. Es behandelt die Frage einer optionalen Richtlinie, nicht aber den Vorschlag einer Aufhebung der Vorratsdatenspeicherungspflicht. Insofern verfehlt das Gutachten das Thema.

Soweit die EU-Kommission meint, ein Wahlrecht der Mitgliedsstaaten würde zur Wiedereinführung von Hemmnissen für den Binnenmarkt führen, erlaubt das EU-Recht selbstverständlich die (teilweise) Rücknahme von Harmonisierungsmaßnahmen. Im Übrigen hat die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Wahrheit eine Fragmentierung und keineswegs eine Harmonisierung der Pflichten von TK-Anbietern erreicht. Ein enges Wahlrecht, wie von Nichtregierungsorganisationen vorgeschlagen, könnte eine viel stärkere Vereinheitlichung als bisher bewirken (Näheres hier).

Gänzlich ins Abstruse driftet die Argumentation der EU-Kommission ab, wenn der EU-weite Zwang zur Erfassung aller Kontakte als „gemeinsamer Mindeststandard für […] Grundrechte“ dargestellt wird. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kann allenfalls als einheitliche Aushöhlung der Grundrechte angesehen werden. Ein Zwang zur unterschiedslosen, pauschalen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten ist das Gegenteil von Grundrechtsschutz.

Auf meine Nachfrage hat der Europarechtler Prof. Dr. Fischer-Lescano bestätigt, dass das oben als Kompromiss skizzierte „Konditionalmodell“ möglich und umsetzbar wäre. Leider weigert sich das EU-Innenkommissariat standhaft, dieses Modell in seine laufenden Überlegungen (Folgenabschätzung) zur Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch nur einzubeziehen. Es wird daher wohl dem EU-Parlament und dem EU-Gerichtshof überlassen bleiben, diese Kompromissmöglichkeit zu erörtern. Die Frage der Vorratsdatenspeicherung ist viel zu sensibel und wird in Europa viel zu unterschiedlich beurteilt, als dass ein EU-weites Einheitskorsett möglich wäre.

Anders als der Juristische Dienst andeutet ist es der EU übrigens nicht möglich, eine Vorratsdatenspeicherung auf der Grundlage von Art. 87 Abs. 2 Buchst. a AEUV zu erzwingen, weil Vorratsdatenspeicherung die nationale Strafverfolgung erleichtern soll und die internationale polizeiliche Zusammenarbeit nicht betrifft (Details hier).

15 Ergänzungen

  1. Und wieder brauchen wir ein „Gutachten“ um festzustellen, welche Institution uns was vorzuschreiben gedenkt.
    Das ist doch alles eine komplette Verarsche.
    Das Volk sollte entscheiden ob wir eine Vorratsdatenspeicherung brauchen oder nicht.
    Wir müssen raus aus dieser EU, ganz ehrlich, ich bin sicher, dass wir untergehen wenn wir weiter auf diese Brüssler Eurokraten hören.

    1. Es ist doch nicht die EU die dies fordert. Eher das Gegenteil ist der Fall. Ich habe noch NIE gehört, dass irgendein europäischer Politiker Vorratsdatenspeicherung fordern würde. Es sind immer nur die deutschen Politiker die das haben wollen und dass das die EU fordert ist eine weit verbreitete Lüge. Es gibt auch so gut wie kein Land in der EU, die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt hat, nur Deutschland will es unbedingt, also weiss ich nicht, was der Austritt aus der EU bewirken sollte.

      1. Hallo…Lars Schotte, geht’s noch…..?
        Frankreich hat sie schon, England sowieso, auch die Polen sind ganz wild darauf.
        Die EU möchte uns doch sogar bestrafen, weil wir sie noch nicht in ihrem Sinne eingeführt haben…???

  2. Die Frage ist doch auch, ob wir uns über diese Sachen überhaupt Sorgen machen müssen, anstatt sich über die Kosten aufzuregen.
    Die ISP’s sind so Blöd, dass die es meistens nicht einmal schaffen eine DSL Leitung zu schalten, da wären die mit der Protokollierung eh überfordert.
    Die größere Sorge wäre aber, wie viel dieser Unsinn kosten würde und dass es am Ende der Konsument, also der Internetnutzer bezahlen muss, die Hardware und das alles, was duch Vorratsdatenspeicherung anfällt.
    Somit wäre auch eine gute Lösung, die ISP’s einfach zu boykottieren und eben kein Internet mehr zu benutzen, dann können die es sich in den Arsch stecken, Telefon bentutzt ein moderner Mensch eh nicht mehr, also was nun? Es geht auch ohne!

    1. Du machst Dir sorgen um die Kosten?
      Ist wohl klar, das es so oder so der Steuerzahler bezahlt, genauso wie oben genanntes Gutachten.
      Keine Angst, so ein Gutachten kostet in der Regel eine 6 Stellige Summe.
      Für Dich wäre es vielleicht doch besser, das Internet nicht mehr zu nutzen…

    2. Telefon bentutzt ein moderner Mensch eh nicht mehr, also was nun? Es geht auch ohne!

      Wenn du mit Telefon Festnetz-Telefon meinst, dann magst du Recht haben. Wobei ich selbst da nicht ganz sicher wäre.
      Mir fällt aber im Augenblick niemand in meinem Bekanntenkreis ein, der kein Mobiltelefon besitzt.
      Ich weiß ja nicht, was du unter einem „modernen Menschen“ verstehst – aber mein persönlicher Eindruck ist eher, dass Telefon immer wichtiger wird. Und sei es zum mobilen Surfen im Web.

    1. Da haben wir Eines gemeinsam…lächel
      Zumal ich einige dieser Eurokraten auch noch persönlich kenne.

    2. Besonders schlimm ist: „Die glauben den Scheiss den sie da verzapfen“
      Das liegt natürlich auch daran, dass sie nicht aufhören, sich ihre Daseinsberechtigung wieder und wieder dem Volk vorzubeten.

  3. Nur als Anmerkung: „grundrechtsschonende Oberbrenzen“ ist gefahrlicher Neusprech. Einen grundrechtsschonenden Eingriff gibt es namlich nicht, nur einen Eingriff in ein Grundrecht oder eben kein Eingriff.

    1. Man kann bei Eingriffen in das Grundrecht aber zumindest noch eine Abstufung vornehmen, wie stark diese verletzt werden.
      „Grundrechtsschonend“ wäre in dem Fall gleichbedeutend mit „die Grundrechte möglichst wenig verletzend“.

    2. Grundrechtsschonend reicht nicht, denn die Richtline verlangt, Zitat „(17) Die Mitgliedstaaten müssen gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die gemäß dieser Richtlinie auf Vorrat gespeicherten Daten nur in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und unter vollständiger Achtung der Grundrechte der betroffenen Personen an die zuständigen nationalen Behörden weitergegeben werden.“ Vollständige Achtung der Grundrechte der betroffenen Personen, unmöglich ;-D Die griechische Polizei hätte sicher gerne die bevorzugten Aufenthaltsorte von Deutschen ;) http://blog.zdf.de/hyperland/2012/05/griechenland-rechte-polizeigewalt-empoert-das-netz/

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