Novellierung des PassgesetzesPassfotos nur noch unter Aufsicht

Das Bundesinnenministerium will das Fälschen und Bearbeiten von Passfotos mit eigenen Terminals in den Behörden unterbinden.

Collage mit dem Musterbild eines Personalausweises
„Still stehen, nicht lächeln, Haare aus dem Gesicht“. – Public Domain Musterbild Personalausweis / Montage: netzpolitik.org

Das Bundesinnenministerium will mit der Novellierung des Passgesetzes das Bearbeiten von Passbildern verhindern. Dafür sollen in den Behörden Terminals aufgestellt werden, mit denen die Passfotos der Antragstellenden unter Aufsicht gemacht werden. Dies berichtet heise online in Bezug zu einem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums.

So stellt die Bundesdruckerei bereits einen „Self-Service-Terminal“ vor, der eine Kamera, Fingerabdruckscanner sowie Touchpad und Ziffernblock beinhaltet. Das umfassende Paket kann laut Produktblatt nahtlos in die bisherigen Mechanismen integriert werden. Es soll für jegliche Erstellung von Ausweisdokumenten wie auch Aufenthaltstiteln und Führerscheinen eingesetzt werden können.

Als Grund für die Maßnahme vermutet heise online das aktivistische Projekt „mask.id“ des Peng!-Kollektives und derer Aktivistin Billie Hoffmann. Diese führten ein Bild von Hoffmann und von Federica Mogherini zu einem neuen Passbild zusammen, das beiden Menschen ähnlich sah. Mogherini war von 2014 bis vor zwei Wochen die Außen- und Sicherheitsbeauftrage der Europäischen Union. Die Künstler wollten mit der Aktion auf zunehmende Überwachung und Gesichtserkennung hinweisen, haben nun aber offenbar genau das Gegenteil, nämlich eine Verschärfung eines Gesetzes erreicht.

Referenzdatenbank für Gesichtserkennung

Neben der Sicherheit der Ausweisdokumente dürfte noch ein anderer Punkt dem Innenministerium wichtig sein. Nur mit den beaufsichtigten Passbildern kann der Staat sicherstellen, dass die biometrischen Passbilder auch wirklich die Biometrie der Abgebildeten enthält.

Bei der bisherigen Vorgehensweise konnten die Antragstellenden, allerdings illegal, ihre Gesichtsbiometrie mit Fotomanipulationsprogrammen minimal verändern und so die biometrische Erfassung unterlaufen. Dies versucht der Gesetzgeber nun zu unterbinden. Für die Kontrolle und Überwachung mittels automatischer Gesichtserkennung benötigt der Staat Referenzdatenbanken mit der wirklichen Gesichtsbiometrie.

Schon im Jahr 2017 hatte die Bundesregierung die Mögichkeit geschaffen, dass staatliche Behörden eine automatisierte Passbildabfrage durchführen können. Die automatische Gesichtserkennung ist ein großes Problem für zahlreiche Grundrechte. So wird zum Beispiel durch den Einsatz von Gesichtserkennung das Versammlungsrecht stark betroffen und eingeschränkt.

27 Ergänzungen

  1. „So stellt die Bundesdruckerei bereits einen „Self-Service-Terminal“ vor, der eine Kamera, Fingerabdruckscanner sowie Touchpad und Ziffernblock beinhaltet.“

    Diese Dinger, oder zumindet sehr ähnliche, stehen schon bei Ämtern, in Dortmund z. B. beim Bürgeramt im Wartesaal. Genutzt werden die genau zu dem Zweck, vor Ort Passbilder, Unterschrift und Fingerabdrücke digital erfassen zu können, wenn man einen Personalausweis, Reisepass … beantragt.

    Allerdings besteht keine Pflicht, die zu verwenden; sie sind (bisher) eher als Service gedacht, falls jemand zum Amt kommt und erst da erfährt, dass z. B. seine mitgebrachten Passbilder leider genau eine Woche zu alt sind, um für den neue Perso verwendet werden zu können.

    Das Ding in Dortmund nimmt übrigens in Foge drei Bilder auf, von denen man sich das am wenigstens gruselige aussuchen darf. Und es läuft tatsächlich als self-service, d. h. dafür muss kein Verwaltungsangestellter vom Schreibtisch aufstehen.

    1. Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber das Foto ist wohl eher nicht das kritischste Merkmal, sondern eher das erzeugte Hologramm oder biometrische Daten.
      Ein fälscher der in dem Maße agiert bekäme bestimmt auch andere Daten zu einem nicht konformen Foto generiert und ich glaube eine Unterschrift zu fälschen ist jetzt nicht die Welt.
      Da wird vermutlich ein Pass unter Aufsicht Erstellt als Muster.
      Dieser wird zur Rekinstruktion der Fälschung herangezogen und dann wird ein andere Pass im Kleinlabor mit Fotistudio aufgefertigt.
      Da man schlecht ganz Deutschland beschatten kann, halte ich die Idee für nicht ganz ausgeklügelt.
      Man könnte ebensogut Fotografen in Form von einer PKI-Karte verifizieren aber wenn die halt geklaut wird macht man auch nix und dann müsste der Fotoapparat halt ähnlich wie beim Pay-TV durch die Karte für Passbilder freigegeben werden oder man müsste den öffentlichen Verkauf von DSRF-C komplett sperren.
      Ich glaube damit ist Canon, Nikon etc. nicht so einverstanden

  2. Ich finde es problematisch, wenn in den Medien™ (nicht in allen) immer nur von „automatisierter Gesichtserkennung“ als Problem geschrieben wird, aber nicht was das eigentlich Problem ist. Ist man fachlich nicht so belesen, könnte man annehmen, dass die automatisierte Gesichtserkennung das Problem darstellt. Das ist falsch. Die Gesichtserkennung ist erstmal nur eine Technik die derzeit hauptsächlich von Staaten oder Firmen genutzt wird um Menschen zu identifizieren. Aber das eigentlich problematische daran sind die Metadaten, die bei einer Identifizierung gesichert werden können. So kann bspw. mit dem dabei gespeicherten Aufenthaltsort, Datum, Uhrzeit, eventuelle Gemütszustände, Mimik, … viel mehr über einen Menschen herausgefunden werden als man so denkt. Das Problem ist nicht die automatisierte Gesichtserkennung direkt, das Problem sind die Daten, die dabei anfallen und deren angeschlossene automatisierte Auswertung. Diese können bspw einem Unrechtsstaat zu viel Macht ggü dem Einzelnen geben.

  3. „Für die Kontrolle und Überwachung mittels automatischer Gesichtserkennung benötigt der Staat Referenzdatenbanken mit der wirklichen Gesichtsbiometrie.“
    Äh, Moment mal. Ich dachte immer, dass die biometrischen Daten, die bei den Pass-Anträgen aufgenommen werden, nur auf dem Chip im Ausweis selbst, aber nicht in einer zentralen Datenbank gespeichert würden?
    Sind meine Kenntnisse falsch oder wurde das geändert?

    1. Nein, das ist korrekt, die biometrischen Daten sind auf dem Chip gespeichert (nur für die Herstellung zwischenzeitlich natürlich noch gespeichert). Referenzdaten wäre der korrekte Begriff also gewesen.

  4. Na toll! Herzlichen Glückwunsch zu den vielen neuen arbeitslosen Fotografen. Es wird zu einer massiven Mehrbelastung der Behörden kommen. Babys, Behinderte und ältere Menschen ,die bisher im Fotostudio abgelichtet wurden dürften mit den Automaten Probleme bekommen. Mich ärgert es von Politikern regiert zu werden die realitätsfern mit einem Schlag eine ganze Berufsgruppe vernichtet.

  5. Und nicht zu vergessen, dass inzwischen, ich glaube wirksam ab 2021, der Fingerabruckzwang nicht nur für Pässe, so dass man nicht mehr reisen kann wenn man seine Fingerabdrpcke dem organisierten Staatsverbrechen nicht geben will, sondern auch für Personalausweise Zwang werden. Weil der Personalausweis selbst Zwang ist, anders als der Pass und so auch die, die bisher die abgabe von Fingerabdrücken durch Einschränkung ihrer Reisebewegungen vermeiden, zur Abgabe von Fingerabdrücken gezwungen werden.

    Die komplette Katalogisierung der Bevölkerung mit biometrischen Gesichtsbildern und Fingerabdruck. Wann hält endlich jemand diese Orwell-Nazis, die sich deutscher Staat nennen auf?!?!?

    1. Der Personalausweis ist nicht „Zwang“, denn man muss keinen haben. Was soll denn das „organisierte Staatsverbrechen“ sein?

      1. Also bitte, das ist doch jetzt Haarspalterei. Man muss Ein amtliches Ausweisdokument haben, also Personalausweis oder Reisepass. In letzterem besteht ja schon heute der Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücke, er ist also keine Alternative.
        Wo genau ändert also dieses technische Detail etwas an der Richtigkeit der Aussage von Petra?

        1. Ich finde das keine Haarspalterei, weil es einen Unterschied macht, ob man ne Ausweispflicht hat oder eben nicht. Es gibt keinen Ausweiszwang, obwohl das viele denken. Natürlich finde ich die Einsammelei der biometrischen Daten deswegen nicht besser.

          1. In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr nach § 1 PAuswG eine Ausweispflicht (aber keine Mitführpflicht). Des weiteren: „Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen …“ Wer keinen vorlegen kann oder ihn zu spät beantragt, begeht eine Ordungswidrigkeit.

            Mir hat die Polizeibehörde DM 10,00 abgenommen, weil ich mit 17 J. bereits zu spät dran war mit dem ersten PA.

          2. Ja, das Ausweisgesetz ist mir bekannt. Fairerweise müssteste aber auch den zweiten Absatz zitieren:
            (2) [..] Die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht.

          3. P.s. Das gilt für deutsche Staatsangehörigkeit und „Ausweispflicht“ bezieht sich auf den Besitz einen gültigen Ausweisdokuments.

          4. Keine Ahnung, warum Du Dich daran so festbeißt. Für mich ist es ein Unterschied, schon deswegen, weil ich den Pass als „amtlichen Identitätsnachweis“ ohne eine Meldeadresse drin habe.

          5. @Constanze: lieber Pass mit Fingerabdrücken als Ausweis mit Meldeadresse, die das Meldeamt eh hat und nach aktueller Rechtslage auch quasi ohne Schranken an jeden Hinz und Kunz raus gibt? Die Prioritäten verstehe ich hier nicht so ganz.

            Es bleibt dabei, dass beides Ausweise sind. Es gibt keine Personalausweispflicht, wohl aber eine Ausweispflicht. Und nicht ich habe mit dem Haare spalten begonnen ;-)

          6. Hier kollidieren anscheinend Umgangssprache und gesetzlich definierte Begriffe. Es ist hilfreich, in so einer Diskussion letztere zu verwenden, fuer den „Normalbuerger“ ganz einfach:

            Ausweis = Personalausweis
            Pass = Reisepass

            Einer von beiden reicht, um der gesetzlichen Pflicht Genuege zu tun, dabei ist ein „Pass“ offensichtlich kein „Ausweis“.

    2. Sorry, aber jemand der ohne Grund von „dem organisierten Staatsverbrechen“ redet ist wohl bei einer AfD-Demo besser aufgehoben als hier im Blog. Man kann sich über Fingerabdrücke streiten, aber es ist kein ganz unberechtigtes Interesse des Staates und gehört mittlerweile international zum guten Standard. Gerade das ermöglicht ja zum Teil die hier angeblich so beschränkte Reisefreiheit.

      Wir sprechen hier auch immernoch von einer Speicherung ausschließlich im Reisepass, nicht zentral bei den Meldeämtern. Alles andere ist wilde Verschwörungstheorie.

      Ich weiß nicht wieso man da gleich die Nazi- und Verschwörungs-Keule rausholen muss, wenn man gleichzeitig noch ernstgenommen werden will.

  6. „So wird zum Beispiel durch den Einsatz von Gesichtserkennung das Versammlungsrecht stark betroffen und eingeschränkt.“

    Als nächstes sind Versammlungen weniger Menschen an obskuren Orten zu kriminalisieren (Unterkritische Zusammenrottung, Bildung einer virtuellen Masse).

  7. Wenn mein Pass also kein Ausweis ist, kann ich mich damit nicht ausweisen?

    Manche weisen sich mit dem Führerschein, oder auch einfach mit einem Führerzeugnis aus… andere weisen wiederum andere aus, als von mir aus jede&r wie so will.

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