BundesdatenschutzbeauftragterWenn einer ein Dokument hat, sollen alle es haben

„Access for one, access for all“: Unter diesem Motto will der Bundesdatenschutzbeauftragte in Zukunft Dokumente veröffentlichen, die jemand über eine Informationsfreiheitsanfrage erhalten hat. Ein guter Schritt, doch eigentlich sollte das Pflicht für alle sein.

Ein Papierflugzeug vor blauem Himmel
Für mehr befreite Dokumente! – Vereinfachte Pixabay Lizenz SteenJepsen

Bundesdatenschutzbeauftragter heißt es meist, wenn es um den BfDI geht. Doch das „I“ steht für noch etwas anderes: Informationsfreiheit. Davon soll es jetzt mehr geben, zumindest in Ulrich Kelbers eigener Behörde. In Zukunft will der BfDI aktiv seine Reden und Vorträge veröffentlichen, zusammen mit Dokumenten, die jemand bereits per Informationsfreiheitsanfrage (IFG-Anfrage) erhalten hat.

„Access for one, access for all“ nennt das die Behörde. Momentan gibt es dort 15 Reden und Vorträge zum Herunterladen sowie 44 IFG-Dokumente, allesamt Kontrollberichte der Datenschützer. Darin kann man lesen, dass es Mitarbeitern des BfDI gelang, unbemerkt Akten mit Patienteninformationen am Empfangstresen eines Bundeswehrkrankenhauses zu mopsen. Oder dass die vorige Datenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge empfahl, sich doch mal Schredder zuzulegen.

Noch sind auf FragDenStaat.de mehr BfDI-Dokumente zu finden als auf dessen eigener Seite. 108 Anfragen sind auf der Transparenzplattform als teilweise oder ganz erfolgreich markiert. Auch maschinenlesbar sind sie meisten PDFs noch nicht, es lassen sich nicht einfach Textstellen markieren oder suchen. „Es ist vorgesehen, diesen Bereich in der nächsten Zeit beständig zu erweitern“, steht auf der Transparenzseite.

Von Informationsfreiheit zu Transparenz

Die Behörde geht „über gesetzliche Anforderungen hinaus“, heißt es in einer Meldung. Es geht auch darüber hinaus, was andere Behörden und staatliche Institutionen tun: Sie beantworten beispielsweise IFG-Anfragen, wollen dann aber den Anfragenden verbieten, die Informationen zu veröffentlichen. So das Bundesinstitut für Risikobewertung, das FragDenStaat abmahnte, weil die Plattform eine angefragte Stellungsnahme zum Unkrautvernichter Glyphosat veröffentlicht hatte.

Damit es nicht der Willkür einzelner Stellen unterworfen ist, wie leicht Informationen zugänglich sind, kämpfen Aktivisten etwa für ein Berliner Transparenzgesetz. Das Bündnis „Volksentscheid Transparenz“ will, dass Behörden wichtige Informationen nicht mehr erst nach Anfrage herausgeben, sondern aktiv veröffentlichen müssen.

Das hat noch weitere Vorteile: Oft ist es schwer herauszufinden, welche Informationen und Dokumente es überhaupt gibt. Und wer nicht weiß, wonach er fragen soll, kann auch keine Antwort bekommen. Außerdem sollen Gebühren für Auskünfte wegfallen, fordern die Aktivisten. Immer wieder verlangen Behörden Beträge, die davor abschrecken können, eine Anfrage überhaupt zu stellen. Bei Bundesbehörden können das bis zu 500 Euro werden, in der EU hingegen sind Informationsfreiheitsanfragen generell kostenfrei.

1 Ergänzungen

  1. Transparenz ist neben der freien/wahrheitsgemäß berichtenden Presse das wichtigste Merkmal von Demokratie. Wo diese Transparenz fehlt, fehlt auch Demokratie. Geheime Sitzungen, Absprachen und Treffen in Hinterzimmern, geheime Protokolle/Berichte/Gutachten – das alles spricht nicht für Demokratie.

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