kontrollbericht
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Bundesdatenschutzbeauftragter: Wenn einer ein Dokument hat, sollen alle es haben
Für mehr befreite Dokumente! Bundesdatenschutzbeauftragter: Wenn einer ein Dokument hat, sollen alle es haben „Access for one, access for all“: Unter diesem Motto will der Bundesdatenschutzbeauftragte in Zukunft Dokumente veröffentlichen, die jemand über eine Informationsfreiheitsanfrage erhalten hat. Ein guter Schritt, doch eigentlich sollte das Pflicht für alle sein.