Uploadfilter sind Systeme, die ins Internet hochgeladene Dateien mit einer Datenbank unerwünschter Dateien vergleichen und im Fall eines Treffers verhindern, dass die Datei abrufbar ist. Somit ist ein Uploadfilter eine mächtige Technologie, die darüber entscheiden kann, ob wir eine Datei jemals zu Gesicht bekommen werden.
Das Problem bei Uploadfiltern ist vor allem, wer entscheidet nach welchen Kriterien oder Gesetzen, was eine unerwünschte Datei ist. Das mag bei Bildern von Kindesmissbrauch noch einfach sein, da sich solche Bilder recht eindeutig klassifizieren lassen. Bei „terroristischen Inhalten“ sieht das schon anders aus, diese können nämlich auch einfach Nachricht sein. Und besteht nicht auch die Gefahr, dass Uploadfilter dazu verleiten, mehr zu blocken als gesetzlich nötig wäre? Oder das Unternehmen Inhalte intransparent blocken, weil die Öffentlichkeit die Datenbanken der Unternehmen nie zu Gesicht bekommt. Uploadfilter sind eine Gefahr für die Meinungsfreiheit, weil sie weitere Begehrlichkeiten wecken könnten. Nicht umsonst hat sich auch der Europäische Gerichtshof in einer Grundsatzentscheidung gegen Uploadfilter ausgesprochen.
Gute Filter, schlechte Filter?
Das alles haben zehn Europabgeordnete, unter ihnen die grüne Helga Trüpel und die konservative Sabine Verheyen, offenbar auch so gesehen – und deswegen beim Einsatz dieser Technologie gegen Terrorismus gegen die Einführung von Uploadfiltern gestimmt. Die gleichen Angeordneten stimmten nun in Sachen Copyright für deren Einsatz. Diese Entscheidung ist schwer nachzuvollziehen und zeigt mal wieder sehr deutlich, dass die Verfechter einer harten Urheberrechtsdurchsetzung die Einführung grundrechtsfeindlicher Technologien nicht scheuen.
Und was sagen die verantwortlichen Parlamentarier dazu?