LandesverratLiebe Quelle „Unbekannt“: Die Ermittlungen gegen dich sind eingestellt!

Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Verdächtigen ermitteln, der uns die Verfassungsschutz-Dokumente zur Causa „Landesverrat“ gegeben hat. Nach sieben Monaten wurden die Ermittlungen gegen „Unbekannt“ eingestellt. Damit ist die Affäre formal abgeschlossen – wenn sich bis zur Verjährung nicht doch noch ein Ermittlungsansatz ergibt.

Vertrauen ist gut. #Landesverrat ist besser!
Plakat auf der Demonstration für Pressefreiheit. CC-BY-NC-SA 2.0 Nic Frank

Landesverrat. Das war letzten Sommer eine kleine Staatsaffäre, bis zur Entlassung des Generalbundesanwalts und der Einstellung der Ermittlungen gegen Markus und mich. Also Ende gut, alles gut? Nein, die Ermittlungen gegen unsere Quelle(n) gingen weiter:

Der Tatverdacht gegen bislang unbekannte Berufsgeheimnisträger wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses (§ 353 b StGB) bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren wird insoweit an die hierfür örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben werden.

Zur Erinnerung: Allein im Bundesamt für Verfassungsschutz hatten hunderte Personen Zugang zu den von uns veröffentlichten Dokumenten zur Internet-Überwachung des Verfassungsschutzes. All die waren bisher verdächtig.

Aber wir haben gute Nachrichten: Auch die Ermittlungen gegen unsere Quelle(n) wurden nach sieben Monaten eingestellt!

Das wissen wir aus dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Dort fand am 27. April im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten eine Besprechung statt. Auf Antrag der Linken diskutierte man die Frage „Landesverratsermittlungen gegen zwei Journalisten von ‚Netzpolitik.org‘ – was wusste der Senat?“. Jetzt ist auch das Wortprotokoll online.

Alexander Straßmeir, Staatssekretär für Justiz der Senatsverwaltung für Justiz Berlin, berichtete dort, dass die Staatsanwaltschaft Berlin das Ermittlungsverfahren gegen „Unbekannt“ eingestellt hat:

Allerdings haben wir dann am 2. März die Mitteilung des leitenden Oberstaatsanwalts, also des Leiters der Staatsanwaltschaft Berlin, erhalten, dass das Verfahren gegen Unbekannt wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses eingestellt wird.

Eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Justiz bestätigte uns das nochmal schriftlich:

Die Ermittlungen wegen der Weitergabe von Dienstgeheimnissen sind von der hiesigen Staatsanwaltschaft im März nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden.

Dieser Paragraf sagt, dass die Ermittlungen nicht „genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ boten. Also: Die Staatsanwaltschaft hat keine hinreichend verdächtige Person gefunden, der etwas nachgewiesen werden konnte.

Das heißt jedoch nicht, dass die Causa Landesverrat jetzt für immer vorbei ist. Falls sich neue Hinweise ergeben, können die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden. Für Verletzung des Dienstgeheimnisses beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, für Landesverrat sogar zwanzig Jahre.

Aber immerhin, liebe Quelle: Vielleicht kannst du ja jetzt ruhiger schlafen. (Oder ihr?)

Etwas überrascht waren wir, dass im aktuellen Jahresbericht zur Telefonüberwachung das Delikt „Geheimnisverrat“ mit 137 abgehörten Telefonen allein in Berlin direkt an vierter Stelle steht, gleich nach Drogendelikten (523 Fälle), Bandendiebstahl (446) und Raub und Erpressung (150).

Aus meiner Rede auf der Demonstration zu Pressefreiheit und #Landesverrat:

Das bringt mich zu meinem wichtigsten Anliegen. Markus und ich können uns auf den Schutz der Pressefreiheit berufen. Zum Glück. Aber unsere Arbeit wäre nicht möglich ohne Informanten und Whistleblower, also den dritten Angeklagten: „Unbekannt“. Die Einstellung der Verfahren gegen Markus und mich zu fordern ist einfach, aber mindestens genauso wichtig ist die Einstellung aller Verfahren gegen journalistische Quellen. Wir brauchen mehr Whistleblower – und einen echten Whistleblowerschutz – statt neue Straftatbestände wie „Datenhehlerei.“ In Anlehnung an „Wir sind alle Anonymous!“ möchte ich ausrufen: „Wir sind alle Unbekannt!“

12 Ergänzungen

  1. Whistleblowerschutz wird es kaum geben.
    Da müsste die Politik ein Gesetz beschließen,was denjenigen oder diejenige schützt, die die Dummheit , Korruption,Vetternwirtschaft,oder kriminellen Handlungen der Behörden,Ämter,Ministerien,Politiker aufdeckt,wie soll das gehen?
    Die Täter aus den Reihen der Politik sind nicht durchweg Masochisten und werden den Ast auf dem sie sitzen, nicht selber absägen.
    Wer glaubt ,das sich Politiker ans Bein pinkeln lassen,ohne Echo für den Benässer ,der ist etwas naiv.
    Das ist so ,als ob die Mafia ihren eigenen Strafkatalog erstellen muß,etwas krude und nicht realistisch.

  2. Haben die betroffenen Journalisten respektive ihre Anwälte jetzt eigentlich vollständigen Einblick in die Ermittlungsakten?

        1. Ja, wenn er in der Naehe ist. Was mache ich, wenn ich in Thailand bin und der einzige Anwalt in Berlin?

        2. Ich habe nichts anderes behauptet. Aber im verlinkten Artikel steht:

          Die Akten enthalten allerdings generell keine durchgängige Dokumentation der Handlungen der beteiligten Behörden. Vollständig sind sie insbesondere deshalb nicht, weil sie entgegen der üblichen Praxis in Behörden praktisch keine Vermerke über den Inhalt von Telefonaten und nahezu keine E-Mails enthalten. Die Gespräche und Mails sind zwar in aktenkundigen Briefwechseln erwähnt, aber was darin besprochen und geschrieben wurde, bleibt unklar. Unsere Anwälte können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sie eine extra für die Akteneinsicht erstellte Akte bekommen haben.

          1. @Andre Meister
            Grundsätzlich herrscht doppelte Aktenführung.
            Sie bekommen eine Akte die keinerlei Hinweise auf unrechtmäßiges Agieren der Behörden aufweist.
            Es wäre töricht zu glauben,dass die Behörden Ihnen belastende Beweise gegen sie selbst übergeben.
            Die Giftakte bleibt bei den Behörden.
            Das Prozedere müssten Ihre Anwälte aus Ihrer Praxis eigentlich kennen.Die exakte Lesart ihres erhaltenen Schreibens ist folgendermaßen Sehr geehrte …..Wir teilen ihnen mit ,dass die Vertuschung unseres illegalen Agierens nunmehr abgeschlossen ist.

  3. Is ja grad sonst nichts wichtiges los in der Netzpolitik. Da kann man das selbst-beweihräucherungsthema schonmal ganz nach oben setzen.

    1. @Karl
      Dämlicher geht der Kommentar kaum noch.
      Wenn man Ihnen eine unberechtigte Klage an den Hals hängt ,Ihre Existenz gefährdet möchte ich erleben, wie Sie das Thema aufarbeiten.
      Nölen Sie woanders herum ,wenn Sie mit Ihrem inhaltslosenLeben nichts anfangen können.

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