Mitmachen: Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist vor dem Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden und die Konservativen trommeln schon für ein neues Gesetz auf Basis des Urteils. Aber brauchen wir das wirklich? Besser wäre erstmal eine ausführliche gesellschaftliche Debatte, ob wir wirklich eine verdachtsunabhängige Speicherung unserer Kommunikations-Verkehrsdaten haben wollen.

Das Ziel könnt Ihr mit unterstützen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Aktion „Offene Briefe gegen die Vorratsdatenspeicherung“ gestartet. Auf einer Kampagnenseite könnt Ihr Bundestagsabgeordneten schreiben. Auf einer anderen Seite finden sich zahlreiche Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Überzeugen Sie die Bundestagsabgeordneten, die Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eine Abschaffung der EU-Pflicht zur anlaßlosen Datensammlung einzusetzen!

1. Kontaktieren Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Bundeslandes dazu am besten per Telefon (Anrufe finden erfahrungsgemäß die meiste Beachtung). Eine Liste der Telefonnummern Ihrer Abgeordneten haben wir für Sie zusammen gestellt.

2. Mit unserer „Meinungsmaschine“ können Sie einen Offenen Brief per E-Mail an alle Bundestagsabgeordneten der Koalition versenden lassen. Nutzen Sie die Möglichkeit, den Brief auszudrucken, weil Briefe und Faxe mehr Beachtung finden als E-Mails.

3. Bitte tragen Sie alle Antworten, die Sie erhalten, in unser Wiki ein, indem Sie auf den Namen des/der Abgeordneten klicken.

9 Ergänzungen

  1. Ich erinnere mich da an einen Vortrag wo jemand sagte, dass wir doch froh seien sollen über dieses Gesetz, zwingt es doch die Unternehmen, unsere von ihnen eh schon gesammelt und gespeicherten Daten nach spätestens 6 Monaten zu löschen…

  2. Die Vorratsdatenspeicherung ist vor dem Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nicht(-ig) erklärt

  3. > Die Vorratsdatenspeicherung ist vor dem
    > Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig
    > und nicht erklärt worden

    1. Ich vermute, das „nicht“ soll eigentlich ein „nichtig“ sein.

    2. Ich halte es für entscheidend, in der Berichterstattung so genau wie möglich zu sein und das heißt in diesem Fall zu schreiben: „Die Vorratsdatenspeicherung ist *in der konkreten Umsetzung* …“

    Das BVerfG hat — leider und zu meinem Entsetzen — vielmehr erklärt, daß eine VDS durchaus grundgesetz konform ist, wenn „korrekt“ implementiert.

  4. Auf WDR 5 gab es gestern ein halbstündiges Interview über die Vorratsdatenspeicherung mit dem Verfassungsrechtler Prof. Matthias Bäcker:

    http://medien.wdr.de/m/1268311111/radio/redezeit/wdr5_redezeit_20100311.mp3

    Paralleluniversum Internet – Wem gehören unsere Daten? (WDR 5 Redezeit vom 11.03.10)

    Gast: Matthias Bäcker, Juniorprofessor für Öffentliches Recht

    Sehr fundierte Einschätzungen, u.a. auch zum Dauerbrenner „Ist das Internet ein rechtsfreier Raum“.

    Moderation: Ralph Erdenberger

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