Olympische Spiele 2024Frankreich will „intelligente“ Videoüberwachung ausweiten

Vor den Olympischen Sommerspielen bereitet die französische Regierung den Boden für mehr Videoüberwachung. Das Parlament verhandelt derzeit über ein neues Gesetz, manche Politiker:innen wollen dabei auch eine automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum durchsetzen. Ob sie eine Mehrheit finden, ist jedoch fraglich.

Unter Beobachtung: Frankreich bereitet sich auf die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2024 vor – unter anderem mit einer Ausweitung von Videoüberwachung. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / USA TODAY Network

Frankreich will vor den Olympischen und Paralympischen Spielen im Sommer 2024 aufrüsten und das sportliche Großereignis mit „intelligenter“ Videoüberwachung begleiten. Ein zeitlich begrenztes Gesetz soll den Behörden Spielraum eröffnen, um mit dieser Technik experimentieren zu können, berichtet Politico.

Zu sogenannter intelligenter Videoüberwachung zählt etwa automatisierte Gesichtserkennung, aber auch die Erkennung verdächtiger Gegenstände, etwa eines unbeaufsichtigten Koffers in einem Flughafen. Ähnliche Techniken erproben deutsche Behörden am Berliner „Sicherheitsbahnhof“ Südkreuz, eine Ausweitung auf das gesamte Bundesgebiet ist bislang an heftigem Widerstand gescheitert.

Keine biometrische Überwachung

Um das geplante französische Gesetz wird bereits seit einiger Zeit gerungen. Ursprünglich standen Überlegungen im Raum, auch Videoüberwachung mit Gesichtserkennung in Echtzeit zuzulassen. Der Bürgermeister von Nizza bezeichnete die Datenschutzbehörde CNIL als „verstaubt“, weil sie den Einsatz verhindere. Letztlich fehlen der Regierung von Premierministerin Élisabeth Borne aber wohl die notwendigen Stimmen im Parlament, um biometrische Überwachung ins Gesetz zu packen.

Manche Abgeordnete machen sich indes weiterhin für Gesichtserkennung stark, schreibt Politico. Ob sie sich mit ihrer Forderung durchsetzen können, bleibt vorerst offen. Letzte Woche hatte der Senat noch einige verbesserte Transparenzmaßnahmen beschlossen, das Gesetz muss aber noch durch die Nationalversammlung. Im Herbst hatte die Sportministerin Amélie Oudéa-Castéra noch versichert, der Einsatz von Gesichtserkennung sei „vollkommen und ausdrücklich“ ausgeschlossen.

Biometrische Überwachungssysteme können einzelne Personen im öffentlichen Raum anhand ihrer Gesichtszüge oder ihres Gangs identifizieren. Sie gelten wegen ihres hohen Missbrauchspotenzials und technischer Mängel als invasiv und riskant. In Verbindung mit dem flächendeckenden Einsatz von Überwachungskameras würde die Technologie bedeuten, dass jede Person jederzeit identifiziert und verfolgt werden kann. Entsprechend argwöhnisch beäugen Datenschützer:innen und Grundrechte-Organisationen die regelmäßig wiederkehrenden Anläufe, die Technik flächendeckend oder auch nur testweise auszurollen.

Datenschutzbehörde mahnt zu Vorsicht

Auch die französische Datenschutzbehörde CNIL warnt vor automatisierter Videoüberwachung, selbst wenn sie ohne Gesichtserkennung auskommt. Nur unter bestimmten Umständen sei eine begrenzte Anzahl von Anwendungsmöglichkeiten denkbar, heißt es in einem Leitfaden der Behörde, beispielsweise für das automatisierte Zählen von Fußgängern an einer Straßenkreuzung.

Dem nun geplanten Gesetz hat CNIL inzwischen trotzdem grünes Licht gegeben. Es handle sich um einen in Zeit und Ort begrenzten Testlauf, biometrische Daten würden nicht verarbeitet, und eine Verknüpfung mit anderen Datenquellen sei nicht vorgesehen, so CNIL. Vorsicht sei dennoch angebracht, schreiben die Datenschützer:innen: „Der – auch experimentelle – Einsatz dieser Geräte ist ein Wendepunkt, der dazu beitragen wird, die allgemeine Rolle zu definieren, die diesen Technologien und generell der Künstlichen Intelligenz zugeschrieben wird.“

EU könnte Gesichtserkennung verbieten, wenn sie wollte

Über diese Rolle diskutiert derzeit auch die EU. In ihrem Gesetzesvorschlag zur Regulierung Künstlicher Intelligenz, dem sogenannten AI Act, stuft die EU-Kommission zwar biometrische Systeme als hochriskante Anwendungen ein. Unter bestimmten Auflagen will sie Gesichtserkennung in Echtzeit aber dennoch zulassen. Als Beispiel nennt die Kommission die gezielte Suche nach Opfern von Kriminalität oder die Abwehr drohender Terrorangriffe.

Erst im Dezember konnten sich die EU-Länder auf eine gemeinsame Position einigen und schlossen sich der Kommission weitgehend an. Zugestimmt hatte im Rat auch Deutschland, was zu veritablen Verstimmungen unter den Koalitionspartnern geführt hat. Im Koalitionsvertrag sprach sich die Ampel noch strikt gegen „biometrische Erkennung“ im öffentlichen Bereich aus. In der Vergangenheit stellte sich das EU-Parlament gegen diese Form der Massenüberwachung.

Französischen Datenschützer:innen geht selbst die Testphase, die erst Mitte 2025 zu Ende gehen soll, zu weit. Die Olympischen Spiele seien ein Vorwand, um Maßnahmen durchzusetzen, auf die die Sicherheitsindustrie lange gewartet habe, sagte Bastien Le Querrec von der Digital-NGO La Quadrature du Net zu Politico. Zu befürchten sei, dass einmal eingeführte Systeme später in den Normalbetrieb übergingen, so Le Querrec. Dies sei zuletzt nach den terroristischen Anschlägen im Jahr 2015 passiert, die teils drakonische Gesetzesverschärfungen nach sich zogen – und die nach dem Ende des Notstands nicht widerrufen wurden.

5 Ergänzungen

  1. Stell dir vor, es sind „Olympischen Sommerspiele“ und keiner geht mehr hin.

    Ich verstehe ja, dass Macron Angst hat wenn die Leute seine Politik nicht gut finden, dagegen auf die Straße gehen und streiken. Allerdings ist das keine Rechtfertigung das Machtgleichgewicht mit Überwachung immer mehr in die Richtung der Staatsgewalt zu verschieben.

    Ich finde, so gesehen zeigen die „Machthaber“, die gewählten Politiker und besonders die Parteien, ein wirklich problematisches Demokratieverständnis. Überwachung verändert selbst bei den besten Absichten menschliches Verhalten. Es macht aus Bürgern normierte Untertanen.

    Solche totalitären Ansätze der Massenüberwachung stärken populistische Parteien und schwächen Demokratie. Den Ausdruck „totalitäre Ansätze“ verwende ich, weil umfassende Überwachung eigentlich bei totalitären Staaten erwartet wird und nicht in einer Demokratie.

    Die Begründungen für Massenüberwachung sind mehrheitlich populistisch, ändern aber an den wirklichen Problemen wenig bis gar nichts. Sie lenken von wirklichen Lösungen ab, schaffen neue Probleme oder bewirken sogar das Gegenteil des gewünschten. Dagegen existieren aber häufig wirtschaftliche oder andere Interessen Einzelner (etwa Firmen oder Organisationen, Lobbyisten).

    Und gerade Sportgroßereignisse haben nichts mit den alten Griechen zu tun. Sie sind pures Geschäftsmodell, mehr vergleichbar mit römischen Praktiken wie mit „Brot und Spiele“.

    Man muss sich fragen, was ist eine Demokratie wert ist, wenn es (scheinbar oder behauptet) keine anderen Möglichkeiten gibt, die (populistisch geforderte absolute) Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, als zur Konformation drängende Praktiken durch die andauernde Überprüfung eines jeden Einzelnen.

    Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben nennt man das.

  2. wenn nur die politikerïnnen konsequent wären! video überwachung in den parlamenten und angrenzenden räumen mit gesichtserkennung, mitschnitt aller emails, telefonate und sms, überwachung aller zahlungen und vieles mehr würde doch die transparenz unserer regierung erheblich erhöhen, oder? könnten wir sowas nicht einmal fordern?

    wenn sich die politikerïnnen damit dann wohl fühlen, können wir ja noch mal über überwachung im öffentlichen raum sprechen.

    1. Du uebersiehst das offensichtliche, wie die meisten.

      Spitzenpolitiker sind es gewohnt, sich nicht anonym bewegen zu koennen. Sie sind es gewohnt, dass alles irgendwie durchsickern und gegen sie verwendet werden kann. Sie sind es gewohnt, verfolgt und ueberwacht zu werden, von der Presse, dem eigenen Apparat, den Gegnern.

      Eine ihrer Kernqualifikation ist es, damit umgehen zu koennen. Eines ihrer Privilegien und Machtdemonstration ist es, damit umgehen zu koennen.

  3. Naja, nachher ist das der erste Totalüberwachungsansatz mit irgendeiner Form von Grips, und der wird dann wegen der Rezeption abgelehnt, so dass man letztlich die tumbe Zentralform umsetzt.

    Was könnte „smart“ noch bedeuten:
    – Relativ lokale Speicherung.
    – Eventuell Hashbildung von Gesichtern und Verhalten (lokal), eventuell auch erst Vorverarbeitung und dann on-demand parallele Hashbildung.
    – Abfrage bei den lokalen Instanzen im Falle von tatsächlichen Ereignissen.

    Vorteile:
    – Definierte Schnittstellen bzw. Protokolle zwischen Datenhaltenden Anwendungen.
    – Relativ lokal gehaltene Datenhaltung. (Bei „Ereignissen“ aufgeweicht.)
    – Die Subsysteme geben Daten ausschließlich so verschlüsselt heraus, dass nur die authorisierte (Verteiler- / End-) Stelle das lesen kann.
    – Zentrales Alert und Protokollierung der Anfragen immer noch möglich.
    – Theoretisch jew. in einem Standalonesystem umsetzbar, obwohl das wegen Vandalismus auch nicht wirklich Sinn ergibt.

    Nachteile:
    – Totalüberwachung.
    – Letztlich kommen alle „lokalen“ Speicher in die Zentrale, wenn auch verschieden verschlüsselt. Zentrale könnte allerdings schon ein spezielles Rechenzentrum sein, mit virtuellen oder hardwarebasierten Instanzen pro Kamera oder pro Platz/Ort.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.