Die Justizminister:innen der Länder haben sich heute mit knapper Mehrheit gegen die von der Union geforderte anlasslose Vorratsdatenspeicherung zur Strafverfolgung im Netz ausgesprochen. Mit neun zu sieben Stimmen votierten die Minister:innen heute auf ihrer Herbstkonferenz in Berlin für einen Antrag aus Hamburg und Sachsen, der das „Quick Freeze“-Verfahren von Bundesjustizminister Marco Buschmann unterstützt.
Konkret heißt es in dem Beschluss: „Die Justizministerinnen und Justizminister befürworten eine gesetzliche Regelung, die eine rechtssichere, anlassbezogene und jeweils durch richterlichen Beschluss angeordnete Speicherung von Verkehrsdaten ermöglicht.“ Das Quick-Freeze-Verfahren böte in dieser Hinsicht „eine grundrechtsschonende und verfassungskonforme Lösung, die die bestehenden Ermittlungsinstrumente effektiv ergänzen würde.“
Das Thema ist unter den Justizminister:innen der Länder umstritten. Einigen geht das Verfahren nicht weit genug. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich betonte nach der Konferenz, dass er das „Quick Freeze“-Verfahren nicht für eine geeignete Alternative zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung hält. Auf Bundesebene ist auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser dieser Ansicht. Sie spricht sich weiter für die massenhafte Speicherung von IP-Adressen aus – ungeachtet der Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung im September zum wiederholten Male für rechtswidrig erklärt hatte.
Marco Buschmann begrüßte es laut dpa nach der Konferenz ausdrücklich, dass die Justizminister:innenkonferenz statt der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen das „Quick Freeze“-Verfahren als grundrechtsschonende und verfassungskonforme Lösung gewählt habe. Nun dürfe man keine weitere Zeit verlieren und das neue Instrument den Ermittler:innen schnell zur Verfügung stellen.
Auch Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) betonte, dass das „Quick Freeze“-Verfahren den Behörden ein zusätzliches Instrument bei der Verbrechensbekämpfung böte, das nach Jahren der Unsicherheit Rechtsfrieden bringen könne. Auch wenn die Vorstellungen der Länder mitunter weit auseinander lägen, stelle die nun getroffene Entscheidung einen Fortschritt dar.
Ein weiteres Thema der Konferenz war die „Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern“. Dabei zeigten sich die Minister:innen darin einig, dass dieser Kampf „zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Herausforderungen zählt und eine zentrale (Dauer-)Aufgabe des Staates auf allen Ebenen ist.“ Zugleich sprachen sich sie sich gegen die Pläne der EU-Kommission aus, die sogenannte Chatkontrolle einzuführen. Zwar bekräftigten sie, dass „zum bestmöglichen Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft, der Kinder“, rechtsstaatlich „alles Erforderliche“ getan werde müsse. Zugleich äußerten sie aber hinsichtlich der Chatkontrolle ihre „grundrechtlichen Bedenken sowohl mit Blick auf europäische und deutsche Grundrechte wie auch auf die Rechtsprechung des EuGH“.
Haben die 6 Justizminister/innen der Union sich auch gegen die Chatkontrolle ausgesprochen? Vermutlich waren sie es, die QuickFreeze ablehnen, gemeinsam mit der Bremer SPD-Justizministerin?