LieferkettengesetzSorgfaltspflicht geht nicht über das Endprodukt hinaus

In Zukunft sollen deutsche Unternehmen dazu verpflichtet werden, bei ihrer Produktion auch außerhalb des Landes auf Menschenrechte zu achten. Klare Vorgaben für Exportprodukte wie Überwachungssoftware sieht der Entwurf für das Lieferkettengesetz dagegen nicht vor.

Containerschiff
Deutschland ist das drittgrößte Exportland der Welt. – Vereinfachte Pixabay Lizenz Julius Silver

Große Hoffnungen waren an den Gesetzesentwurf für das Lieferkettengesetz geknüpft. Erklärtes Ziel des Gesetzes ist unter anderem die Eindämmung von Kinderarbeit und Niedriglöhnen bei Zulieferbetrieben aus dem Ausland. Deutsche Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, auf ökologische und soziale Mindeststandards bei ihren internationalen Lieferanten zu achten.

Im Vorfeld setzten sich Menschenrechtsorganisationen dafür ein, dass sich neben der Sorgfaltspflicht für Produktionsbedingungen auch der Umgang mit Exportprodukten deutscher Unternehmen ändert: Hersteller von Überwachungstechnologien sollen nicht nur die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten bei ihren Zulieferern sicherstellen, sondern auch darauf achten, dass deutsche Technologie nicht zur Verletzung von Menschenrechten genutzt wird.

Im aktuellen Entwurf für das Lieferkettengesetz aus den Ministerien von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Entwicklungsminister Gerhard Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) fehlt dieser Aspekt jedoch.

Dr. Miriam Saage-Maaß, Rechtsanwältin, Aktivistin und stellvertretende Legal Director des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) sieht klare Defizite:

Der Gesetzesentwurf ist auf den Geschäftsbereich der Unternehmen und deren direkte Zuflieferer im Grundsatz begrenzt. Mit der Abgabe des Produkts an den Endkunden hört die Sorgfaltspflicht auf.

Auch Endprodukte sind Teil der Lieferkette

Hersteller von Überwachungstechnologie müssten sich laut Saage-Maaß nicht die Frage stellen, wie ihre Produkte letztendlich eingesetzt würden und wären damit von einer wichtigen Verantwortung befreit.

Obwohl der Export von Überwachungstechnologie im Rahmen der europäischen Dual-Use-Verordnung reguliert ist, genehmigt die Bundesregierung regelmäßig Exporte in autoritäre Staaten. So hat etwa Ägypten 2015 und 2019 aus Deutschland Telefon-Abhörsysteme für knapp zwei Millionen Euro erworben.

Auch das streng konservative Sultanat Brunei hat in den letzten fünf Jahren deutsche Überwachungstechnologie für rund 1,3 Millionen importiert. Das Land stand im Fokus internationaler Kritik, weil es ein Gesetz zur Todesstrafe für gleichgeschlechtlichen Sex einführen wollte.

Luft nach oben

Das Lieferkettengesetz soll ab Anfang 2023 für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen gelten. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen hätten noch bis 2024 Zeit, sich auf das Lieferkettengesetz einzustellen. Weniger große Unternehmen wie der Spähsoftware-Hersteller FinFisher fallen ohnehin nicht unter das neue Gesetz.

Im Kräftezerren der Ministerien wurden die Forderungen von Müller und Heil gedämpft: Vor allem kleine Unternehmen dürfen mit dem Gesetz nicht überfordert werden, argumentiert das Wirtschaftsministerium.

Die Initiative lieferkettengesetz.de, ein Zusammenschluss aus über 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren, kämpft seit Jahren für die Einführung eines Lieferkettengesetzes. Johanna Kusch, Koordinatorin der Initiative, bewertet den Gesetzesentwurf als Teil-Erfolg, auch wenn sie sich umfangreichere Maßnahmen gewünscht hätte:

Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt.

Auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards würden laut Kusch nur marginal berücksichtigt werden. Dringender Nachbesserungsbedarf sei nötig.

Kleiner Handlungspielraum

Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldzahlungen rechnen. Außerdem könnten Unternehmen bis zu drei Jahre lang von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen – dafür hat sich Wirtschaftsminister Altmaier eingesetzt.

Das sei realitätsfern gegenüber deutschen Unternehmen, die sich wegen zu hoher Risiken aus dem Ausland zurückziehen könnten. Durch das Fehlen der eigenen zivilrechtlichen Haftung gäbe es dafür relativ wenige Möglichkeiten für betroffene Menschen, ihre Rechte geltend zu machen, betont Saage-Maaß.

Ausbeuterisches System

Lobbyist:innen und Wirtschaftsvertreter:innen sehen im Lieferkettengesetz eine Gefahr für die deutsche Wettbewerbsfähigkeit. Deutschland ist als große Industrienation intensiv in weltweite Lieferketten eingebunden. Alleine Volkswagen beschäftigt rund 40.000 Zulieferer um den ganzen Globus.

Fest steht, dass Deutschland unter den verheerenden Arbeitsbedingungen in anderen Staaten profitiert. Das als selbstverständlich hingenommene System der Externalisierung ist verantwortlich für Schäden und Kosten im Ausland, die letztendlich auch auf Deutschland reflektiert werden könnten. Dazu zählen zum Beispiel die Folgen des Klimawandels.

Zu Ende verhandelt scheint das Lieferkettengesetz noch nicht, das Mitte März im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Kurz nachdem die Große Koalition eine Einigung verkündete, gab es erneut Streit. Bundeswirtschaftsministerium soll neue Anpassungen fordern, berichtet der Spiegel.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

4 Ergänzungen

  1. In Ländern wie China würde man mit der konsequenten Umsetzung des Lieferkettengesetzes ohnehin scheitern. Der Grund dafür ist, daß oftmals die Ware, die man zu Produktionsbeginn bekommt, nicht die ist, die man einige Monate später bekommt. An der Supply Chain werden auch ohne Wissen des Kunden in Europa Änderungen vorgenommen. Diese kommen oftmals erst dann zum Vorschein, wenn es ein Problem gibt.

    1. Wobei das dazu führen kann, dass diejenigen chinesischen Zulieferer Vorteile bekommen, die ähnliches umgesetzt bekommen. Wenn es hart gefahren wird…

  2. Das Lieferkettengesetz entspringt jener Denkungsart, die zunehmend heimisches Recht auf andere Teile der Welt ausweiten will – eine sehr schlechte, neokolonialistische Idee. Die USA haben damit angefangen, wir folgen jetzt Schritt für Schritt. Auch wenn die Wirkung beim Lieferkettengesetz ja indirekt ist, schreiben wir anderen (ärmeren) Ländern damit dennoch vor, wie sie ihre Dinge zu regeln haben.

  3. „Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit Bußgeldzahlungen rechnen.“
    Da stellt sich die frage zur Höhe der Bußgelder – die Erfahrung hat gezeigt dass diese insbesondere gegenüber großen Konzernen praktisch nie in angemessener Höhe ausfällt, die wirklich weh tun würde. Fehlende eindeutige gesetzliche vorgaben wie „mindestens 10% des gesamt Jahresumsatzes“ fehlen und hohe Bußgelder – wenn sie denn mal verhängt werden sind schnell weg geklagt, da das Gesetz zu schwammig war.

    „Außerdem könnten Unternehmen bis zu drei Jahre lang von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.“ Das betrifft ja auch nur ein paar Unternehmen. Vielen kann das so ziemlich egal sein.

    „Eine zivilrechtliche Haftung ist nicht vorgesehen – dafür hat sich Wirtschaftsminister Altmaier eingesetzt.“ Das ist eine Schande für unsere „Wertegesellschaft“ – Unternehmen nicht haftbar zu machen wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen.
    Hierzu lesenswert -> https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2020/09/Initiative-Lieferkettengesetz_Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Fig-und-zumutbar_Haftung-nach-dem-LieferkettenG.pdf
    Textilhersteller drücken sich beispielsweise um diese Sorgfaltspflicht, indem sie nicht genau hin schauen und bei Hinweisen über Umweltverstöße darauf hinweisen, das die Färbereien bei den vor angekündigten Kontrollen immer einwandfrei waren und man keine Missstände feststellen konnte. Die Verantwortung wird dann immer auf die Betriebe abgewälzt und die Konzerne waschen ihre Hände in Unschuld – sie haben von nichts gewusst. (Vgl. diverse Arte Reportagen und Investigativjournalismus zum Thema)
    Eine gesetzliche Haftung würde sicherstellen, dass die Sorgfaltspflicht auch ernst genommen wird.

    „Das sei realitätsfern gegenüber deutschen Unternehmen, die sich wegen zu hoher Risiken aus dem Ausland zurückziehen könnten.“

    Ja, wo kämen wir denn dahin, wenn sich deutsche Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung haften müssten? Das Risiko ist viel zu hoch – heißt: noch zu viele verstoßen dagegen und wären am Ar*** wenn es wirklich ein Gesetz mit Zähnen geben würde.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.