LieferkettengesetzAuch Hersteller von Überwachungstechnologie müssen Menschenrechte einhalten

Auch Unternehmen müssen Menschenrechte achten, sei es bei der Produktion oder beim Export ihrer Produkte. Ein Lieferkettengesetz könnte sie dazu stärker verpflichten. Doch es gibt bereits Streit um die Eckpunkte.

Gerd Müller und Hubertus Heil
Gerd Müller und Hubertus Heil bei der Ankündigung eines Lieferkettengesetzes – Alle Rechte vorbehalten BMAS

Maren Leifker ist Juristin und arbeitet bei Brot für die Welt als Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte. Brot für die Welt beteiligt sich an der „Initiative Lieferkettengesetz“.

In einem aktuellen Bericht zeigt Amnesty International, dass europäische Unternehmen Überwachungstechnologie zur Gesichts-, Verhaltens- und Emotionserkennung an staatliche Institutionen in der chinesischen Region Xinjiang liefern. Dort wird sie zur systematischen Überwachung, Diskriminierung und Unterdrückung von Uigur*innen und anderen Minderheiten eingesetzt.

Konkret wirft der Amnesty-Bericht drei Unternehmen aus den Niederlanden, Frankreich und Schweden vor, chinesische Sicherheitsbehörden und Verantwortliche im Überwachungsapparat in Xinjiang mit der nötigen Software ausgerüstet zu haben. Die Unternehmen riskieren damit, dass ihre Technologien zu schwerwiegenden Verletzungen von Menschenrechten, wie der willkürlichen Verfolgung und Inhaftierung, eingesetzt werden.

Deutschland wird in dem Bericht als eines der fünf Länder mit den meisten Überwachungsunternehmen erwähnt. Auch deutschen Unternehmen wird vorgeworfen, Überwachungstechnologie in Staaten zu exportieren, wo sie zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung eingesetzt wird.

Ein Lieferkettengesetz – auch Sorgfaltspflichtengesetz genannt – könnte deutsche Unternehmen zu mehr Sorgfalt in Bezug auf ihre globalen Geschäfte verpflichten und so Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden reduzieren sowie den Rechtsschutz von Betroffenen verbessern. Doch bei den aktuellen Verhandlungen über Eckpunkte für das geplante Gesetz blockiert das Bundeswirtschaftsministerium wirksame Mindestanforderungen.

Es kommt nicht nur auf die Produktionsbedingungen an

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die 2011 einstimmig vom Menschenrechtsrat verabschiedet wurden, sehen vor: Unternehmen sollen geeignete Maßnahmen ergreifen, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhüten oder zu mindern, die mit ihrer Geschäftstätigkeit, ihren Produkten oder Dienstleistungen verbunden sind.

Um Menschenrechtsverletzungen im globalen Geschäftsverkehr zu verhindern, müssen sich nicht nur die Produktionsbedingungen ändern. Unternehmen müssen auch Sorge dafür tragen, dass Produkte, die sie exportieren, nicht zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden.

Ein Hersteller von Überwachungstechnologie muss also nicht nur darauf achten, dass Arbeits- und Menschenrechte der bei ihm und gegebenenfalls bei Zulieferern Beschäftigten gewahrt werden. Er muss darüber hinaus auch sicherstellen, dass die Technologie nicht zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt wird. Dazu können dem Käufer etwa Auflagen gemacht werden, dass die Software nur für menschenrechtskonforme Zwecke verwendet werden darf.

Im Extremfall müssen Unternehmen vom Export absehen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn in autoritären Regimen die akute Gefahr des Missbrauchs der Software zur Überwachung und Unterdrückung von Oppositionellen oder zivilgesellschaftlichen Akteuren besteht.

Unternehmen dürfen sich in solchen Fällen auch nicht auf eine eventuell erteilte Ausfuhrgenehmigung verlassen, da diese sie nicht von ihrer eigenen unternehmerischen Verantwortung befreit.

Die Einhaltung der so ausgeprägten Unternehmensverantwortung ist bislang nur in wenigen Fällen gesetzlich bindend. Immer mehr Staaten weltweit verpflichten jedoch ihre Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt, zumindest für bestimmte Themen wie moderne Sklaverei oder Kinderarbeit.

Freiwilligkeit ist gescheitert

In Deutschland hat die Bundesregierung bislang am Prinzip der freiwilligen Unternehmensverantwortung beim Menschenrechtsschutz festgehalten. Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 (NAP) hat sie den deutschen Unternehmen bei dem Thema quasi eine letzte Chance gegeben: In einem Monitoring bis 2020 hat sie überprüft, wie Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden es mit den Menschenrechten halten.

Für den Fall, dass weniger als 50 Prozent der Unternehmen die (Menschenrechts-)Vorgaben des Aktionsplans einhalten, sollte ein Gesetz erwogen werden. Im Koalitionsvertrag wurde dieser Ansatz bekräftigt: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen.“

Die im Juli 2020 veröffentlichten Endergebnisse der Überprüfung des Aktionsplans ließen keinen Zweifel am Scheitern der freiwilligen Selbstverpflichtung: Nur 13 bis 17 Prozent der Unternehmen, die sich an der Umfrage beteiligt hatten, erfüllten die Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfalt.

Der Regierungssprecher verkündete daraufhin, dass nun die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag greife und man Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz beschließen werde.

Zahnloser Tiger oder wirksames Instrument?

Die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes ist in der Koalition heftig umstritten. Im Juni 2020 wurden Eckpunkte für das Lieferkettengesetz geleakt, auf die sich das Arbeits- und das Entwicklungsministerium geeinigt hatten. Die Initiative Lieferkettengesetz begrüßte die Eckpunkte.

Das im September 2019 gestartete Bündnis von inzwischen mehr als 110 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Umweltverbänden, Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren in Deutschland setzt sich für die Verabschiedung eines ambitionierten Lieferkettengesetzes noch in dieser Legislaturperiode ein.

Aus Perspektive der Initiative sollte das Lieferkettengesetz in einzelnen Aspekten über die bekannt gewordenen Eckpunkte hinausgehen, um Ausbeutung, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden im Rahmen der globalen Geschäftstätigkeit von deutschen Unternehmen effektiv zu reduzieren und den Rechtsschutz der Betroffenen zu verbessern. Die Eckpunkte erfüllen aber zentrale Anforderungen an ein wirksames Gesetz.

Positiv ist insbesondere, dass die unternehmerischen Sorgfaltspflichten sehr klar beschrieben werden und dass sie sich an dem internationalen Standard der UN-Leitprinzipien orientieren, also etwa auch für den Export von Überwachungstechnologie gelten sollen. Zudem ist vorgesehen, dass die Einhaltung der Pflichten von einer Bundesbehörde kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden. Schließlich sollen Betroffene auf Entschädigung klagen können, wenn ihnen Schäden entstanden sind, weil ein deutsches Unternehmen seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Endlich handeln statt verschieben

Die Version der Eckpunkte ist aber leider nie offiziell beschlossen worden. Das Arbeits- und Entwicklungsministerium sollen sich jetzt gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium auf eine Eckpunkte-Version einigen, die dann vom Kabinett beschlossen und Grundlage für den Gesetzentwurf werden soll. Der Prozess stockt, da das Wirtschaftsministerium Positionen vertritt, die das Gesetz wirkungslos machen würden.

Nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums soll das Gesetz nur für Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden gelten, womit in Deutschland nur etwa 280 Unternehmen erfasst wären. Wichtige deutsche Hersteller von Überwachungstechnologie wie FinFisher würde das nicht betreffen. Die unternehmerischen Pflichten sollen auch nur in Bezug auf direkte Zulieferer in der Produktionskette gelten.

Dadurch wären gravierende Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Export von Produkten, wie Überwachungstechnologie oder Pestiziden, außen vor. Auch die Möglichkeit auf Entschädigung zu klagen, lehnt das Wirtschaftsministerium vollständig ab, womit sich der Rechtsschutz von Betroffenen nicht verbessern würde.

Eine ursprünglich schon für Ende August geplante Befassung des Kabinetts mit Eckpunkten für das Lieferkettengesetz musste schon zum dritten Mal verschoben werden, weil mit dem Wirtschaftsministerium in den zentralen Punkten keine Einigung erzielt werden kann. Statt den Prozess zu verzögern, sollte das Wirtschaftsministerium endlich einsehen, dass ein Gesetz, mit dem Unternehmen zur Beachtung von Menschenrechts- und Umweltstandards verpflichtet werden, auch im Interesse der deutschen Wirtschaft ist.

Als führende Wirtschaftsnation muss die Bundesrepublik bei der Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in der globalen Wirtschaft mit gutem Vorbild vorangehen. Die Bundesregierung muss sich sputen, dieses Vorhaben entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch vor Ende der Legislaturperiode umzusetzen.

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5 Ergänzungen

  1. Mir gefällt das neokoloniale Denken nicht, das hinter diesem Lieferkettengesetz steht. Wir sollten anderen Ländern nicht vorschreiben, wie sie sich zu organisieren haben – allen bestehenden Missständen zum Trotz.

    Länder wie Japan, Südkorea und Taiwan haben gezeigt, wie man erfolgreich moderne Gesellschaften schafft: durch Wirtschaftswachstum und starke Institutionen. Das sollten wir fördern und fordern.

    1. Neokolonial ist ja wohl eher die Ausbeutung von Arbeitnehmern in Drittweltländern in irgendwelchen Sweatshops zur Produktion deutscher Turnschuhe. Es handelt sich auch hier nicht um Vorschriften ggü. anderen Ländern, sondern ggü. deutschen Unternehmen. Wenn die keine Lieferanten im Ausland finden, die deutsche Standards einhalten, können sie jederzeit wieder in Deutschland fertigen.

      1. Mit Verlaub, dieses Märchen wird immer wieder erzählt! Die Verfechter der „Marktwirtschaft“, sprich eines Kapitalismus mit vermeintlich endlosem Wachstum, wollen damit lediglich die Ausbeutung in ärmeren Ländern rechtfertigen.
        Ja, der Aufbau einer Billiglohn-Wirtschaft hat Ländern wie China geholfen! Es wird argumentiert, besonders junge Frauen würden in China von der „Freiheit“ profitieren, endlich aus armen, unterentwickelten Regionen weg zu kommen, wo sie früh verheiratet werden mit Männern, die oft gewalttätig sind. Stimmt, nur ändert das etwas an diesen Problemen? Zufällig arbeiten diese Frauen nun für einen Hungerlohn in den Städten, um die ach so „kommunistischen“ Millionäre noch reicher zu machen. Hinzu kommt das entstandene Heer an Wanderarbeitern, die in China praktisch noch weniger Rechte haben.
        Ich persönlich finde, jedes Land wird sich früher oder später entwickeln. Warum sollte ein Land Hochtechnologie entwickeln, wenn die Menschen auch so zufrieden sind? Wir meinen ganz selbstverständlich, dass sie zwingend notwendig ist für ein zufriedenes, erfülltes Leben. Ist das wirklich so?
        China ist der weltgrößte Binnenmarkt und hätte selbst unter dem Aspekt kapitalistischer Wirtschaft genügend Potenzial zur Entwicklung. Andere Länder haben das vor Jahrzehnten auch geschafft – zugegeben auch unter Ausnutzung militärischer Macht und des Kolonialismus. Wieso sollte es nicht anders gehen?
        Tatsache ist, dass ausländische Unternehmen (aus Europa, USA) in China fertigen oder Produkte einkaufen, weil es dort Dank Ausbeutung billiger ist und gewisse Standards niedriger sind. Es ist geradezu verlogen: Wir werfen China Umweltverschmutzung und Missachtung von Menschenrechten vor und profitieren selbst davon! Siehe Trump: Die Chinesen verteufelt er, dabei waren es US-Unternehmen, die ihre Werke in den USA geschlossen haben. Die größten Verfechter des Kapitalismus verdrängen dessen Mechanismen und die Masse der Menschen glaubt den Müll.

    2. Wenn wir auf Sklavenarbeit setzen, kann es uns viel besser gehen.

      Aber nur kurzfristig. Langfristig sind die Kosten immens hoch, da dort unabdingbar Regimes enstehen, die immer wieder zerfallen, und uns letztlich der ganze Planet abhanden kommt. [bzw. was auch immer wir haben… Sonnensystem, Asteroidengürtel, Galaxie, …]

      Es geht nur zusammen – wie genau… das ist nicht trivial.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.