Vier Jahre nach einer 2,4-Milliarden-Euro-Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen Google hat nun das Gericht der Europäischen Union (EuG) in dem Fall entschieden. Die Kommission hatte Google vorgeworfen, das eigene Preisvergleichsangebot Google Shopping gegenüber anderen Preisvergleichsdiensten auf unfaire Art zu bevorzugen und damit den Wettbewerb zu verzerren. Das Gericht der Europäischen Union hat nun eine Klage abgewiesen, die Google gegen die Strafe eingereicht hatte. Es sei erwiesen, dass der Konzern absichtlich wettbewerbsfeindlich gehandelt habe, urteilte das EuG am heutigen Mittwoch.
Die Kartellstrafe war die erste von drei Milliardenstrafen gegen den Konzern: 2018 verdonnerte die EU-Kommission Google zu 4,4 Milliarden Euro Strafe wegen fauler Taktiken bei Android. Rund ein Jahr später teilte sie eine weitere Strafe von rund 1,5 Milliarden Euro aus, weil Google sein Werbenetzwerk AdSense mit Knebelverträgen auf unfaire Art geschützt habe. In allen drei Fällen forderte die Kommission nicht nur Geld von Google, sondern auch ein Ende der beanstandeten Praktiken.
Zu den umstrittenen Praktiken im Android-Verfahren gehört etwa, dass Google Handy-Herstellern jahrelang untersagte, eigene, von Google nicht genehmigte Android-Versionen auf ihren Geräten zu installieren. Wer dies trotzdem tat, dem verbat Google ausdrücklich, den eigenen App-Store und beliebte Apps wie Chrome mitzuliefern. Das sollte verhindern, dass Alternativen zu der von Google dominierten Version von Android groß werden. (Eine dieser Alternativen ist LineageOS.) Auf den Druck hin änderte Google die Lizenzvereinbarungen für seinen App-Store und das von ihm entwickelte Handy-Betriebssystem Android; in der Praxis blieb allerdings alles beim Alten – auch heute traut sich kaum ein Handy-Hersteller, alternative Android-Versionen auf seinen Geräten vorzuinstallieren.
Google kann gegen Urteil Berufung einlegen
Auch bei Google Shopping reagiert der Konzern auf den Druck der EU-Kommission und gliederte seinen Preisvergleichsdienst als eigene Geschäftseinheit aus. Außerdem erlaubte Google daraufhin anderen Anbietern, bei Google Shopping Anzeigen zu kaufen. Bei der Verhandlung vor dem Gericht der Europäischen Union bestritt Google die Vorwürfe allerdings neuerlich.
Das EU-Gericht betonte in seinem Urteil, dass Google die Shopping-Leiste in seinen allgemeinen Suchergebnissen an prominenter Stelle einblende, andere Vergleichsdienste jedoch meist weniger sichtbar platziert seien. Das stelle eine klare Verzerrung des fairen Wettbewerbs dar. Dass Google inzwischen anderen Vergleichsdiensten die Möglichkeit anbietet, für eine prominente Platzierung in Google-Shopping-Ergebnissen zu bezahlen, zwinge diese, ihr Geschäftsmodell zu ändern und statt Mitbewerbern Kunden von Google zu werden.
Auf das Urteil gab es umgehend Applaus. „Die irreführenden und unlauteren Praktiken von Google haben Millionen von europäischen Verbraucher:innen geschadet, da sie dafür gesorgt haben, dass konkurrierende Shopping-Vergleichsdienste praktisch unsichtbar waren“, sagte Monique Goyens, die Chefin des EU-Verbraucherverbandes BEUC. Das Urteil bringe eine rechtliche Klarstellung. Es liege nun an der EU-Kommission, sicherzustellen, dass Google seine marktdominante Suchmaschine nicht ausnutze, um seine Dienste in anderen Bereichen zu bevorzugen.
Erfreut zeigte sich auch der Vergleichsdienst Yelp, der User-Bewertungen von lokalen Restaurants und Dienstleistungen anbietet und seit Jahren gegen seine Behandlung durch Google wettert. Yelp betonte, die EU-Kommission müsse nun den Präzedenzfall nutzen und für alle Dienste faire Bedingungen schaffen.
Der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen zeigte sich erleichtert, dass „Googles Klagen und Lobbyarbeit vor dem Europäischen Gerichtshof nicht erfolgreich waren“. Um aber in Zukunft nicht mehr jahrelange Gerichtsverfahren abwarten zu müssen, müsse die EU umgehend das geplante Digitale-Dienste-Gesetz verabschieden, das den Behörden rascheres Gegensteuern erlaube.
Der Fall ist mit dem heutigen Urteil nicht unbedingt abgeschlossen – eine Berufung könnte ihn vor das höchste Gericht der EU bringen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
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