Die EU-Kommission hat dem Suchmaschinenbetreiber Google eine Rekordstrafe von 2,42 Milliarden Euro aufgebrummt. Das Unternehmen habe seine Dominanz im Geschäft mit der Internetsuche ausgenutzt, um dem eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“ einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen, lautet das Urteil der kartellrechtlichen Untersuchung.
Die EU-Kommissarin für den Wettbewerb, Margrethe Vestager, sagte in einer Erklärung: „Die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst lag nicht nur darin, mit einem besseren Produkt Kunden anzulocken. Stattdessen hat Google seine Marktmacht als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, um seinen Preisvergleichsdienst in den [normalen] Internet-Suchergebnissen hervorzuheben und die der Wettbewerber zurückzustufen.“ Dies sei nach dem europäischen Kartellrecht illegal, erklärte Vestager, und habe konkurrierenden Unternehmen die Chance auf einen fairen Wettbewerb genommen.
Google hat das Geld, kämpft aber um Geschäftsmodell
Google hat nun 90 Tage Zeit, um die Praxis einzustellen. Sollte sich das Unternehmen weigern, drohen zusätzliche Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten täglichen Umsatzes, den der Mutterkonzern Alphabet erwirtschaftet. Das würde etwa 14 Millionen Euro pro Tag entsprechen. Bei einem Jahresumsatz von knapp 80 Milliarden Euro und Wertanlagen von über 150 Milliarden Euro kann sich Alphabet die Strafe leisten.
Unklar bleibt freilich, welche Auswirkungen die von der Kommission verlangte Änderung in der Anzeige der Suchergebnisse haben wird. Ein Analyst erklärte gegenüber BBC, dass ein Einbruch von nur wenigen Prozentpunkten für einen „ganz schön großen finanziellen Absturz“ sorgen könnte. Zieht man Googles Marktanteil auf dem europäischen Internet-Suchmarkt in Betracht, der bei etwa 90 Prozent liegt, dürfte schon einiges zusammenkommen.
Google prüft Berufung
Allerdings steht es Google frei, Einspruch gegen das Urteil einzulegen. In einem Statement erklärte Googles Chefjurist Kent Walker, dass man, „bei allem Respekt“, den heute verkündeten Schlussfolgerungen der EU-Kommission nicht zustimme. „Wir werden die Entscheidung ausführlich prüfen, auch in Erwägung eines Einspruchs gegen die Entscheidung“, sagte Walker. In dem Fall, der als beinahe ausgemacht gilt, dürften noch einige Jahre bis zu einem endgültigen Urteil ins Land ziehen.
Es handelt sich um die bislang höchste Kartellstrafe, die von der EU-Kommission je verhängt wurde. 2009 hatten die EU-Wettbewerbshüter den Chip-Hersteller Intel zu einer Strafzahlung von knapp mehr als einer Milliarde Euro verdonnert. Google hat noch die Möglichkeit, den eigenen Rekord zu brechen: Derzeit untersucht die Kommission weiterhin mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht im Zusammenhang mit Googles mobilem Android-Betriebssystemen sowie dem Werbedienst Adsense.
Der europäische Dachverband der Verbraucherschützer BEUC spricht deshalb nur von einer „Spitze des Eisbergs“ und forderte die EU-Kommission auf, die weiteren Untersuchungen zügig zum Abschluss zu bringen. „Verbraucher können nur dann von der Digitalwirtschaft profitieren, wenn die Märkte innovativ und wettbewerbsfähig bleiben“.
