Dem IT-Konzern Google droht eine Milliardenstrafe, weil er seine Marktmacht im Suchmaschinengeschäft missbraucht haben soll. Damit neigt sich ein Teil der seit 2010 laufenden kartellrechtlichen Untersuchung der EU-Kommission ihrem Ende zu, berichten übereinstimmend das Wall Street Journal und die Financial Times (jeweils Soft-Paywall) unter Berufung auf informierte Quellen.
Das Verfahren dreht sich um den Google-eigenen Preisvergleichsdienst „Google Shopping“. Bei der Internetsuche nach Produkten bekommen Nutzer Ergebnisse daraus besonders prominent angezeigt, was konkurrierende Preisvergleichsdienste diskriminieren würde, argumentiert die Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager. Freilich handle es sich bei allgemeinen Suchdiensten und Preisvergleichsdiensten um zwei getrennte Märkte, die Google unzulässigerweise kurzschließe.
Strafe von zehn Prozent des Jahresumsatzes möglich
Google besitzt im europäischen Geschäft mit der Internetsuche einen Marktanteil von über 90 Prozent. Sollte die Kommission tatsächlich feststellen, dass Google seine marktbeherrschende Position missbraucht und den Wettbewerb behindert hätte, dann kann sie Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen. Der lag bei Google im Vorjahr bei über 90 Milliarden US-Dollar. Dazu dürften Auflagen für das Geschäftsmodell kommen und Vorgaben, die Ergebnisse von Wettbewerbern gleichberechtigt darzustellen.
Bereits im November sprach der Google-Chefjurist Kent Walker der Untersuchung jegliche Berechtigung ab. Das Unternehmen wolle bloß die besten Suchergebnisse liefern, schrieb Walker in einem Blogeintrag. Daher seien die Vorwürfe auf „faktischer, juristischer sowie wirtschaftlicher“ Ebene falsch. Zudem habe die Kommission in ihrer Untersuchung den Shopping-Riesen Amazon gar nicht berücksichtigt.
Weitere Untersuchungen laufen
Vestager hat das Verfahren von ihrem Vorgänger Joaquín Almunia geerbt, der sich vor drei Jahren beinahe mit Google auf einen Vergleich geeinigt hatte. Nur Widerstand aus den Reihen der Kommission und von Verbraucherschützern konnte damals eine vorschnelle Beendigung der Untersuchung verhindern. Zu erwarten ist jedoch, dass Google Einspruch erheben und bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wird, sollte die Kommission eine für den Konzern negative Entscheidung treffen.
Mit dem Abschluss des Verfahrens wird in den kommenden Wochen gerechnet. Unabhängig davon laufen noch zwei weitere kartellrechtliche Untersuchungen gegen Google im Zusammenhang mit seinen mobilen Android-Betriebssystemen sowie dem Werbedienst Adsense.
