Corona-KriseEU-System für digitales Impfzertifikat gestartet

Die EU hat ihre Schnittstelle fertiggestellt, mit der sich Zertifikate über Corona-Impfungen, Genesungen oder Tests prüfen lassen. Sieben Staaten haben ihren digitalen Nachweis schon angeschlossen, auch Deutschland. Allerdings gibt es den QR-Code hier bisher nur in Testprojekten.

Schild mit der Aufschrift Passkontrolle am Fughafen
Kontrollen bei Reisen innerhalb der EU sollen durch das digitale Zertifikat einfacher werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com daniel schludi

Damit Menschen in der Europäischen Union im Sommer wieder grenzübergreifend reisen können, soll ein digitales COVID-Zertifikat – ursprünglich „grüner Pass“ genannt – bescheinigen, dass Personen gegen Covid-19 geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind. Die Schnittstelle auf EU-Ebene zur Überprüfung der COVID-Zertifikate ist nun einsatzbereit, teilte die EU-Kommission am Dienstag mit. Die ersten sieben Mitgliedsstaaten seien auch schon angeschlossen, darunter Deutschland.

Die EU-Staaten bauen ihre eigenen Systeme für Nachweise über Impfungen, Tests und Genesungen auf. Ein grenzübergreifend überprüfbarer QR-Code soll jedoch ermöglichen, dass nationale Nachweise auch bei Reisen in andere EU-Staaten anerkannt werden. Bei der Nutzung des Systems der EU würden keine personengebundenen Daten weitergegeben oder gespeichert, heißt es in der Pressemitteilung der Kommission.

Sieben Mitgliedsstaaten ab sofort dabei

Die Verordnung über das digitale COVID-Zertifikat tritt am 1. Juli in Kraft, doch schon jetzt können die Mitgliedsstaaten das System nutzen. Die Kommission nennt neben Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Kroatien, Polen und Tschechien auch Deutschland unter den Ländern, die sich ab sofort an die EU-Zertifikate anschließen.

„Ich appelliere an die anderen, sich möglichst bald anzuschließen“, sagte der Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton. Dann könne das System auch ab 1. Juli uneingeschränkt europaweit in Betrieb gehen. Die meisten Mitgliedsstaaten sind mit der technischen Entwicklung ihrer nationalen Systeme allerdings noch nicht fertig – auch Deutschland steckt noch in der Testphase.

Die Bundesregierung will den digitalen Nachweis über Impfungen, Tests und Genesungen in die Corona-Warn-App integrieren. Außerdem hat das Bundesgesundheitsministerium die Firmen IBM, Ubirch, govdigital und Bechtle mit der Entwicklung einer App namens CovPass beauftragt, die für diesen Zweck ab „der zweiten Hälfte des zweiten Quartals“ eingesetzt werden soll, wie es auf der Webseite des Ministeriums heißt. Zusätzlich soll es eine Prüf-App für Dienstleister geben, welche die Impfzertifikate dann prüfen.

In einzelnen Impfzentren, zum Beispiel in Berlin und in Potsdam, erhalten Geimpfte im Rahmen einer Testphase QR-Codes auf Papier, die dann später eingescannt und in die Apps übernommen werden können. Diese Impfnachweise entsprechen bereits der EU-Spezifikation, bestätigt Christian Wehry von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.

Andere Pilotprojekte noch nicht im EU-System

Auch in ganz Thüringen läuft seit dem 12. Mai ein Pilotprojekt, bei dem elektronische Impfnachweise ausgestellt werden. Diese sind jedoch noch unabhängig vom europäischen Zertifikat. „All jene, die einen Download-Link für den Thüringer Impfnachweis erhalten haben, erhalten mit dem gleichen Link den bundesweit gültigen Impfnachweis, wenn er verfügbar ist“, erklärte Matthias Streit von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen.

Im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg und im bayerischen Landkreis Alttötting erhalten Geimpfte schon seit mehreren Monaten eine Karte mit QR-Code, die die Impfung nachweist. Ob dieser digitale Nachweis in das EU-System integriert werden kann, ist noch nicht klar, sagte der Pressesprecher des Landkreises Alttötting, Markus Huber.

Mögliche Diskriminierungen und kein Schutz vor Fälschungen

Dabei gibt es Kritik an den digitalen Impfnachweisen. Schon bevor die EU-Institutionen sich am 20. Mai auf das digitale COVID-Zertifikat geeingt hatten, äußerten Menschenrechtsorganisationen datenschutzrechtliche Bedenken. Sie warnten außerdem, dass ein digitaler Nachweis möglicherweise diskriminieren kann – zum Beispiel, wenn nicht genügend Tests und Impfungen zur Verfügung stehen.

„Die Verifikation von Impfnachweisen über eine Webseite, wie es bei den Impfpässen aus Thüringen oder Altötting möglich ist, ermöglicht Tracking und verhindert Sicherheit“, kritisierte der Chaos Computer Club. Außerdem könne ein digitaler Nachweis das aktuelle Problem von Impfpass-Fälschungen nicht beheben.

Etwa 19 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind aktuell vollständig geimpft. Ihr Nachweis darüber ist bisher ein Aufkleber in ihrem gelben Papier-Impfpass. Wenn möglich, sollten die Impfzentren den dort geimpften Personen ihre QR-Codes nachträglich per Post zusenden, heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. „Grundsätzlich soll die nachträgliche Ausstellung dort erfolgen, wo man geimpft worden ist“, heißt es weiter. Auch Ärzt:innen oder Apotheker:innen könnten nachträglich Impfnachweise ausstellen. Hier hatte es anfangs größere Bedenken gegeben, weil die Ärzte:innen einen millionenfachen Bürokratieaufwand fürchteten.

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Eine Ergänzung

  1. Ab wann wohl die Begehrlichkeiten für eine biometrische Identifikation und Zuordnung aufkommen, da die digitalen Immmunitäts- und impfausweise bisher ja nicht das Problem mit Fälschungen und Weitergabe an andere Personen beheben?

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