QROCEU-Polizeien planen neues Informationssystem

Europäische Polizeibehörden verfügen über zahlreiche Anwendungen zur Kommunikation und zum Informationsaustausch. Die Mitgliedstaaten entwickeln nun eine weitere Plattform für polizeiliche Großlagen und terroristische Anschläge. Über ein ähnliches System verfügen auch die europäischen Inlandsgeheimdienste.

Über QROC sollen auch Personendaten verteilt werden. Dies beträfe nicht nur Verdächtige von Anschlägen. – Alle Rechte vorbehalten QROC

Mehrere europäische Polizeibehörden entwickeln ein neues System für den Austausch von Informationen in Echtzeit. Unter dem Namen „Quick Response for Operational Centers“ (QROC) sollen die angeschlossenen Dienststellen ihre Reaktion auf einen terroristischen Anschlag koordinieren. Das Instrument könnte auch zur Unterstützung im Falle von Großereignissen und Krisen genutzt werden. Mehrere Mitgliedstaaten suchen derzeit nach entsprechenden Lösungen, die Anstrengungen erfolgen auch im Rahmen der Coronakrise.

Der Austausch von Daten zu Ereignissen und möglicherweise involvierten Personen könnte laut der Projektwebseite anschließend über die sogenannte „Schwedische Initiative“ erfolgen. Der Rahmenbeschluss des Europäischen Rates von 2006 bestimmt kurze Fristen für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten. Möglich wäre auch die Nutzung des Prüm-Rahmens, über den die zuständigen Dienststellen europaweit biometrische Daten oder Daten zu HalterInnen von Fahrzeugen abfragen können.

Videoüberwachung und Drohnen

Jeder EU-Mitgliedstaat soll für QROC eine Kontaktstelle benennen, diese sollen eine „Gemeinschaft europäischer Einsatzzentren“ gründen. Damit die angeschlossenen Kommando- und Kontrollzentren nicht in „Datenströmen“ versinken, soll QROC neue Verfahren zur Filterung und Entscheidungsfindung suchen. Genannt werden 5G und neuere „Datenverwaltungstechnologien“. Die Lagezentren erhalten für die gemeinsame Fahndung nach Verdächtigen unter anderem Bilder aus der Videoüberwachung und von Drohnen.

QROC ist ein Projekt der Arbeitsgruppe „European Network of Law Enforcement Technology Services“ (ENLETS), in der sich die Abteilungen für Polizeitechnik aller EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz vernetzen. Es handelt sich nicht um eine Struktur der EU-Kommission, sondern des Europäischen Rates. Zuständig für die Aufsicht der ist die Ratsarbeitsgruppe für Strafverfolgung in Brüssel. Zu dem Projekt gehören auch Trainings zur Reaktion auf einen terroristischen Anschlag. Ausbildungslehrpläne und -materialien sollen von der EU-Polizeihochschule CEPOL angeboten werden.

Zu den Entwicklern von QROC gehören Polizeien aus Irland, Luxemburg, Polen, Spanien, den Niederlanden, Tschechien, Rumänien und Griechenland, beteiligt sind außerdem mehrere Forschungsinstitute aus den Niederlanden, Zypern und Spanien. Wenn sich die EU-InnenministerInnen für einen Regelbetrieb der neuen Anwendung entscheiden, könnte diese den Plänen zufolge durch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) betrieben werden.

„WhatsApp für Strafverfolgungsbeamte“

Mit dem Schengener Informationssystem verfügen europäische Polizeien und Geheimdienste bereits über eine Plattform zur Weitergabe von Informationen, jedoch ohne Echtzeit-Funktionalität. Das verschlüsselte SIENA-Netzwerk bei Europol bietet zwar die Möglichkeit zum schnellen Informationsaustausch, jedoch nur für verschiedene Arbeitsgruppen oder Netzwerke. Eine Gruppe, die nur im Falle terroristischer Anschläge kommuniziert, existiert bei der europäischen Polizeiagentur aber nicht. Europol betreibt jedoch das System „Virtual Command Post“ (VCP) zur „Begleitung von Einsatzkräften bei besonderen Einsatzlagen“. Einsatzkräfte können aus einem Lagezentrum geortet und angesprochen werden.

Die Ergebnisse von QROC könnten zudem im Projekt „WhatsApp für Strafverfolgungsbeamte“ umgesetzt werden. In allen EU-Mitgliedstaaten sollen die zuständigen BeamtInnen mit mobiler Instant-Messaging-Software „für operative Zwecke“ ausgerüstet werden. Die Apps sollen über eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verfügen oder nur über Server kommunizieren, die von Regierungen der Mitgliedstaaten und/oder der EU-Institutionen kontrolliert werden.

Eine ähnliche Anwendung hat Europol 2016 mit der „Operational Real-Time Collaboration Solution“ (ORTICoS) entwickelt. Damit können sich ErmittlerInnen im Falle eines gemeinsamen Einsatzes über ihre mobilen Endgeräte „schnell und sicher abstimmen“. Die Technik ist laut dem deutschen Innenministerium „von der Zielgruppe aber nicht angenommen“ worden, da sie sich als „nicht ausreichend praktikabel erwies“.

Ähnliche Plattform von Geheimdiensten

Zum Ende des Projekts werden die europäischen Polizeichefs über Ergebnisse unterrichtet. Eine Präsentation erfolgt auch im Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) vorgestellt werden. Dort koordinieren die EU-Mitgliedstaaten ihre polizeiliche Zusammenarbeit im Bereich von Strafverfolgung, Terrorismus, Grenzkontrollen, justizieller Zusammenarbeit und Katastrophenschutz.

Der COSI ist außerdem zuständig für die Verzahnung der polizeilichen und geheimdienstlichen Zusammenarbeit. Weil die Europäische Union kein Mandat für die Koordination von Geheimdiensten hat, betrifft die Arbeit des COSI getreu der offiziellen Darstellung nur strategische Fragen der Zusammenarbeit. Jedoch arbeitet Europol auch in Bezug auf gemeinsame „Tischübungen“ mit den Inlandsgeheimdiensten aller Mitgliedstaaten zusammen. Auch in QROC sind derartige Veranstaltungen geplant.

Im Rahmen der „Counter Terrorism Group“ haben sich die Dienste vor vier Jahren in Den Haag eine Echtzeit-Plattform zum Informationsaustausch geschaffen. Mit QROC entsteht eine ähnliche Struktur nun auf Polizeiebene. Gut möglich, dass die beiden Plattformen in einigen Jahren zusammenwachsen. Auf EU-Ebene kursieren bereits Ideen zur Schaffung von „Fusionszentren“ mit Polizeien und Geheimdiensten.

Eine Ergänzung

  1. Wir haben ja schon eine schnelle Eingreiftruppe der EU Eurogendfor(c), die auf viele Datenbanken in der EU zugreifen kann. Mit den Lissabonverträgen wurde auch die EMRK mit Erläuterungen ausgestattet, um die EU Grundrechte ausser Kraft zu setzen.
    Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben
    1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK),
    der wie folgt lautet:
    „1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …“.
    2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls
    Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
    „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“
    Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
    3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
    a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
    „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
    a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
    b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; 14.12.2007 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17
    (*) Anmerkung des Herausgebers: Die Verweise auf die Artikelnummerierung der Verträge wurden auf den neuesten Stand gebracht und einige Fehler wurden berichtigt.
    c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.(friedliche Übernahme der Regierung kann niedergeschlagen werden?)
    b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
    „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.
    Sollten wir als Volk also mal gegen die Bundesregierung aufbegehren, darf die EU Force eingreifen und alles niederschlagen. Bei den derzeitig geplanten gemeinschaftlichen Datenbanken der EU, wo all und jeder gelistet wird, wird wohl alles auf Terror, Kindesmissbrauch, Geldwäsche usw. ausgelegt, um uns immer mehr zu überwachen. Seit die Bundesregierung in der EU am Ruder ist, werden die Überwachungsmassnahmen verschärft. Sch… aufs Grundgesetz, selbst die Vorratsdatenspeicherung muss wieder her, obwohl sie schon zu zig Mal für verfassungswidrig erklärt wurde. Wann werden mal von vornherein Grundgesetz konforme Gesetze gemacht, die man im nachhinein nicht beanstanden kann? Nie. Lieber erstmal einschrenken, alles andere wird das Bundesverfassungsgericht schon regeln.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.