Prüm
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Abfrage auf Verdacht : Deutsche EU-Ratspräsidentschaft will europäisches System für Polizeiakten
Bei der Festnahme nach einer Demonstration könnte die Polizei zukünftig eine europaweite Datenabfrage durchführen. Abfrage auf Verdacht : Deutsche EU-Ratspräsidentschaft will europäisches System für Polizeiakten Zum zweiten Mal leitet das BKA ein EU-Pilotprojekt, das eine grenzüberschreitende Abfrage von Ermittlungsakten ermöglichen will. Dies könnte neben polizeilich verdächtigen Personen auch deren Kontaktpersonen oder Opfer betreffen. Das Bundesinnenministerium verfolgt das Vorhaben seit der deutschen EU-Präsidentschaft 2007.
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QROC: EU-Polizeien planen neues Informationssystem
Rasterfahndung (Symbolbild) QROC: EU-Polizeien planen neues Informationssystem Europäische Polizeibehörden verfügen über zahlreiche Anwendungen zur Kommunikation und zum Informationsaustausch. Die Mitgliedstaaten entwickeln nun eine weitere Plattform für polizeiliche Großlagen und terroristische Anschläge. Über ein ähnliches System verfügen auch die europäischen Inlandsgeheimdienste.
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Österreich: Polizei nutzt Gesichtserkennung für Demonstrationen
Das von Rechtsextremisten angegriffene Ernst-Kirchweger-Haus in Wien. Österreich: Polizei nutzt Gesichtserkennung für Demonstrationen Der polizeiliche Lichtbildvergleich in Österreich und Deutschland stammt von der Firma Cognitech aus Dresden. In beiden Ländern wurde die Technik in Ermittlungen nach politischen Versammlungen genutzt. Die EU will Abfragen von Gesichtsbildern zukünftig in allen Mitgliedstaaten ermöglichen.
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: Smartphone-Polizei: EU-Arbeitsgruppe hofft auf informationstechnischen Wendepunkt in der Polizeiarbeit
Einem Mädchen wird beigebracht, wie Fingerabdrücke abgenommen werden. : Smartphone-Polizei: EU-Arbeitsgruppe hofft auf informationstechnischen Wendepunkt in der Polizeiarbeit Eine europäische Gruppe von Strafverfolgern träumt von der Zukunft der Polizeiarbeit: In einem Bericht zum Einsatz von Cloud- und Mobiltechnologien skizziert sie, wie Beamte künftig an jedem Ort in Echtzeit Social-Media-Profile, Bilder, Videos und biometrische Daten von Verdächtigen auf das Smartphone geschickt bekommen könnten. Rechtliche und ethische Fragen klammert sie aus.
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: Bitte lächeln: Interpol startet neue Datenbank zur Gesichtserkennung
Täglich hinterlassen wir digitale Abdrücke unserer Gesichter auf sozialen Plattformen. Diese Daten könnte die Polizeiorganisation Interpol heranziehen, um nach Verdächtigten zu fahnden. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/anjan58/11382458006/">anjan58</a> : Bitte lächeln: Interpol startet neue Datenbank zur Gesichtserkennung Ermittlungsbehörden setzen verstärkt auf Gesichtserkennungssysteme. Neben der Suche nach unbekannten StraftäterInnen könnte der automatische Abgleich mit entsprechenden Datenbanken künftig bei jedem Übertritt einer EU-Außengrenze erfolgen. Interpol überlegt, auch Bilder in sozialen Netzwerken zu durchforsten.
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: Aufgebohrtes Schengener Informationssystem: EU-weite Fahndung nach Fingerabdrücken geplant
: Aufgebohrtes Schengener Informationssystem: EU-weite Fahndung nach Fingerabdrücken geplant
Die EU-Kommission plant die Einrichtung eines automatisierten „Fingerabdruck ldentifizierungssystems“ (AFIS), um auf diese Weise nach Fingerabdrücken fahnden zu können. Das teilte das Bundesinnenministerium auf Nachfrage mit. Die Fähigkeit soll demnach in das Schengener Informationssystem (SIS II) integriert werden. So sollen Personen mit gefälschten Ausweisdokumenten leichter erkannt werden. Erfasst würden Personen, zu denen eine schengenweite Ausschreibung existiert.Im SIS II werden Personen oder Sachen zur Fahndung, Festnahme oder heimlichen Beobachtung ausgeschrieben. Bislang wurde die Datenbank bei Kontrollen über die von Betroffenen vorgezeigten Ausweisdokumente bzw. Kennzeichen abgefragt.
Schon jetzt drei daktyloskopische Datenbanken
Das physisch in Strasbourg befindliche SIS war vor zwei Jahren aufgebohrt und um mehrere Funktionalitäten erweitert worden. Unter anderem ist es in der größten EU-weiten Fahndungsdatenbank nun möglich, Anhänge zu speichern. Hierzu gehören auch Fingerabdruckdaten. Diese können zwar jetzt schon verglichen werden, jedoch lediglich im Einzelfall und nicht über interne Suchmaschinen. Es ist unklar, wie viele Fingerabdrücke derzeit im SIS II gespeichert sind, Schätzungen rangieren zwischen wenigen Tausend und einer sechsstelligen Zahl.
Daktyloskopische Daten spielen in der grenzpolizeilichen Anwendung eine immer größere Rolle. Erhoben und gespeichert werden sie bereits bei der Beantragung von Visa (Visumsdatenbank) oder bei Anträgen auf Asyl (EURODAC). Im derzeit errichteten System „Intelligente Grenzen“ sollen Reisende ebenfalls bis zu zehn Fingerabdrücke abgeben. Dies beträfe alle Einreisenden in die Europäische Union, auch Geschäftsreisende oder TouristInnen. Demnächst beginnt hierzu auch in Frankfurt ein Pilotprojekt.
Für den Austausch biometrischer Daten hatte die EU auf Drängen Deutschlands 2007 den Vertrag von Prüm beschlossen. Dort ist die EU-weite Abfrage von DNA-Daten und Fingerabdrücken geregelt. Allerdings werden Abfragen lediglich im „Hit/ No Hit“-Verfahren ausgeführt: Die fragende Behörde erfährt lediglich, ob in einem anderen Land ein Treffer vorliegt und muss dann ein Ersuchen auf Übermittlung der Informationen stellen. Jeder EU-Mitgliedsstaat benennt hierfür eine nationale Prüm-Kontaktstelle, in Deutschland wird dies vom Bundeskriminalamt (BKA) übernommen. Auch mit den USA ist ein solcher automatisierter Austausch geplant.
Auch Europol will Fingerabdrücke verarbeiten
Anfangs sollen im SIS II-AFIS nur jene Fingerabdruckdaten recherchierfähig genutzt werden, die bereits als Anhang an einem Personendatensatz vorhanden sind. Werden Personen zur Fahndung ausgeschrieben, wollen Behörden entsprechende biometrische Daten aber auch aus anderen Datenbanken kopieren und in das SIS II einstellen. Hierzu bräuchte es aber eine gesetzliche Grundlage.
Im Gegensatz zu Prüm ist das geplante SIS II-AFIS ein zentrales System. Die Kommission will nun prüfen, inwiefern eine solche zentrale Speicherung von Fingerabdrücken datenschutzrechtlich überhaupt rechtlich einwandfrei ist. Hierfür hat die Kommission einen Fragebogen an die Mitgliedsstaaten verteilt, um zunächst den „Anforderungsbedarf“ zu ermitteln.
Im Auftrag der EU-Kommission erörtert ein EU-Forschungszentrum derzeit Umsetzungsmöglichkeiten des SIS II-AFIS, Ergebnisse sollen spätestens Ende 2015 vorliegen. 11 Mitgliedstaaten steuern hierfür Informationen bei. Auch die rechtliche Ausgestaltung ist unklar. Laut dem Bundesinnenministerium ist bislang „nicht definiert“, inwieweit und in welchem Umfang künftig Recherchen in der Datenbank realisiert werden sollen.
Auch die EU-Polizeiagentur Europol plant die Verarbeitung von Fingerabdrücken in einem AFIS. Dadurch sollen Analysemöglichkeiten in Europols Datenbanken verbessert werden. So steht es im diesjährigen Arbeitsprogramm. Demnach plant die Agentur außerdem die Verfahren zur Gesichtserkennung, um in Foto- und Videodaten gezielt nach Personen suchen zu können.
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: Polizeilicher Datentausch wird unübersichtlich – EU schlägt „einzige Anlaufstelle“ in allen 28 Mitgliedstaaten vor
: Polizeilicher Datentausch wird unübersichtlich – EU schlägt „einzige Anlaufstelle“ in allen 28 Mitgliedstaaten vor Viel zu viele Daten, viel zu unübersichtliche Zuständigkeiten: Sogar Sicherheitsbehörden kommen angesichts der Anzahl polizeilicher Datensammlungen durcheinander. Um die alten und neuen Datenbanken zukünftig einheitlich zu führen, hat die Europäische Union in Estland und Frankreich eine Agentur für das „Betriebsmanagement von IT-Großsystemen“ eingerichtet. Derzeit werden dort das Visa-Informationssystem, die Finderabdruckdatenbank und das Schengener Informationssystem verwaltet. Bald könnte die vom deutschen Bundesinnenministerium beworbene Vorratsdatenspeicherung aller Ein- und Ausreisen in die EU hinzukommen.
Allerdings gibt es weit mehr als diese drei Plattformen: Daten werden über die EU-Agentur Europol oder die internationale Polizeiorganisation Interpol weitergegeben, Grenzbehörden nutzen ein Zollinformationssystem. Geregelt werden müssen die Entgegennahme des europäischen oder internationalen Haftbefehls oder von Rechtshilfeersuchen für Hausdurchsuchungen oder Abhörmaßnahmen. Weitere Kanäle der digitalen Zusammenarbeit sind die über 40 Zentren für die Polizei- und Zollzusammenarbeit, die bei verschiedenen Behörden angesiedelten „Verbindungsbeamten“ oder Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung. Im „schwedischen Rahmenbeschluss“ und dem „Vertrag von Prüm“ sind ebenfalls Absprachen zum Datentausch festgelegt. Getauscht werden DNA-Profile, Fingerabdrücke und Daten aus Fahrzeugregistern.
Entsprechende Ersuchen zur Weitergabe digitaler Informationen müssen in manchen Ländern bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden. So ist manchmal ein Innenministerium, eine Zollbehörde oder auch einzelne Polizeistellen für die einzelnen Datensammlungen verantwortlich. Diese Zuständigkeiten sind in eigens dafür geschriebenen Handbüchern niedergelegt.
„Single Point of Contact“
Zukünftig soll der Informationsaustausch aber noch einfacher werden. In einem Ratsdokument wird nun die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle für alle Behörden vorgeschlagen. In jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten soll dann ein „Single Point of Contact“ für den internationalen „Austausch von strafverfolgungsrelavanten Informationen“ zuständig sein. Die Plattformen werden der Verantwortung eines federführenden Ministeriums unterstellt. Gewöhnlich ist dies ein Innenministerium. Die eigentliche Arbeit soll aber eine „federführende Stelle“ übernehmen. Normalerweise wird dies von einer Kriminalpolizei verrichtet.
Jeder „Single Point of Contact“ ist eine Anlaufstelle mit weitreichenden Kompetenzen. Sie wäre an das EU-Intranet sowie das interne Kommunikationssystem von Europol angeschlossen und dürfte darüber Verschlusssachen austauschen. Über Interpol würden alle Ausschreibungen an den „Single Point of Contact“ gerichtet. Die Anlaufstelle wäre auch zuständig für offene und verdeckte Fahndungen über das Schengener Informationssystem. Im Falle Deutschlands sind derartige Kompetenzen bereits beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden zentralisiert. Dort werden auch Anfragen aus den Bundesländern verwaltet.
Eines der Probleme im unübersichtlichen Informationsaustausch ist das mehrfache Stellen von Ersuchen über mehrere Kanäle. Damit soll nun Schluss sein, wenn alle Ersuchen nur noch über den „Single Point of Contact“ laufen. Dieser einzige „Übermittlungskanal“ darf während eines laufenden Vorgangs nicht mehr gewechselt werden.
Der „Single Point of Contact“ soll aber auch über einen Vollzugriff auf nationale, polizeiliche Datenbanken verfügen. Hierfür sollen die Anlaufstellen an das Intranet ihrer jeweiligen Regierungen bzw. Sicherheitsbehörden angeschlossen werden. Für Telefon, Fax und E‑Mail werden Reserve-Kommunikationsverbindungen vorgehalten. Die Anlaufstellen erhalten eigene, moderne elektronische Fallverwaltungssysteme.
Anbindung von „Telefon- und sonstigen Telekommunikationsunternehmen“
Doch damit nicht genug: Die neuen Anlaufstellen sollen über „Zugang zum größtmöglichen Spektrum an einschlägigen nationalen Datenbanken“ verfügen. In dem Ratsdokument heißt es dazu:
Dies erstreckt sich insbesondere auf Datenbanken auf dem Gebiet der Strafverfolgung, Datenbanken für Identitätsdokumente, Fahrzeugregister, nationale Visadatenbanken, Datenbanken der Ausländerbehörden, Häftlingsdatenbanken, DNA-Datenbanken, Fingerabdruckdatenbanken, den Informationsaustausch mit den nationalen Verbindungsbeamten, Grenzschutzdatenbanken, Handelsregister, automatische Nummernschilderkennung usw.
Schnittstellen sollen auch zu „Strom- und der Wasserversorgungsunternehmen“ eingerichtet werden. Die geplante Anbindung von „Telefon- und sonstigen Telekommunikationsunternehmen“ lässt darauf schließen, dass auch der leichtere Zugriff auf abgehörte Telekommunikation geplant ist. Denn die Anlaufstellen können auch für die „Sofortgenehmigung“ dringender Überwachungsmaßnahmen angepingt werden.
Nicht nur im föderalen System Deutschlands ist es problematisch, wenn die neuen „Single Points of Contact“ über die „umfassendste nationale Zuständigkeit“ verfügen sollen. Denn Polizei ist hierzulande Ländersache. Das hat man auch beim Rat der Europäischen Union bedacht und trägt einschränkend vor, nicht alle Leitlinien, Empfehlungen oder Beispiele seien „in jedem Mitgliedstaaten sinnvoll oder gar anwendbar“.
Zunächst sind die Leitlinien auch nicht bindend. Es könnte aber gut sein, dass in einigen Jahren eine Verordnung daraus wird.
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: US-Bedienstete von Polizei, Zoll und Militär übernehmen Sicherheitsaufgaben in Deutschland und der EU
Schäuble und Chertoff beim Aushandeln weiterer Datendeals ui Beginn der deutschen EU-Präsidentschaft 2007 : US-Bedienstete von Polizei, Zoll und Militär übernehmen Sicherheitsaufgaben in Deutschland und der EU
Die gegenwärtige Auseinandersetzung um die digitale Bespitzelung durch Behörden der USA und Großbritanniens dreht sich vornehmlich um die Geheimdienste. Entsprechende Absprachen oder Abkommen (etwa gemäß dem sogenannten „NATO-Truppenstatut“) werden unter Verschluss gehalten; sogar der Regierungssprecher wollte hierzu in der Bundespressekonferenz am Montag keine Angaben machen.Im Polizei- und Zollbereich jedoch unterhält vor allem Deutschland beste Beziehungen zu den USA. Der frühere Innenminister Wolfgang Schäuble nutzte die EU-Präsidentschaft Deutschlands 2007, um einen „transatlantischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ einzufädeln. Auf der Webseite des Weißen Hauses liest sich das so:
Counterterrorism and Law Enforcement Cooperation: Germany and the United States have a robust cooperative relationship on counterterrorism, law enforcement and homeland security matters.
Diesen Kurs bestätigte die Bundesregierung kürzlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage:
Deutschland hat sich mit allen Mitgliedstaaten der EU dem Ziel verpflichtet, einen europäischen „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu errichten. Angesichts des immensen Austausches und Verkehrs mit den USA verwirklicht die enge Kooperation mit den amerikanischen Behörden die Einsicht, dass der gemeinsame Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne seine transatlantische Dimension weder machbar noch wünschenswert ist.