IM Friedrichs Erbe: Neue EU-Vorratsdatenspeicherung aller Ein- und Ausreisen nur mit Zugriff durch Polizei und Geheimdienste

Die EU-Kommission ist dabei, eine Vorratsdatenspeicherung aller ausländischen Reisenden in der Europäischen Union anzulegen. Dies beträfe sämtliche Ein- und Ausreisen, egal ob diese aus geschäftlichen, touristischen oder schutzbedürftigen Gründen erfolgen. Das geplante „Ein/Ausreiseystem“ käme mit einem weiteren Programm zur Bevorzugung von „vertrauenswürdigen Vielreisenden“, die zuvor ihre biometrischen Daten abgegeben haben („Registrierungsprogramm für Reisende“). Zusammen bilden sie das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“, das nach gegenwärtigem Stand 1,35 Milliarden Euro kosten würde. Die genauen Ausgaben können nicht beziffert werden: Die Kommission hat noch keine Übersicht über ihre Verteilung auf den EU-Haushalt bzw. die Haushalte der Mitgliedstaaten vorgelegt. Eine Studie soll nun die verschiedenen Möglichkeiten für die Errichtung der beiden Systeme prüfen. Ergebnisse könnten im Herbst vorliegen.

Die Programme des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ wurden ursprünglich mit einer grenzpolizeilichen Nutzung begründet. Sie sollen dafür sorgen, dass jederzeit die Anzahl ausreisepflichtiger MigrantInnen bestimmt werden kann. Im Fokus stehen mit den sogenannten „Over-Stayern“ jene Personen, deren Visa abgelaufen sind. Zwar werden ihre Ein- und Ausreisen in den meisten Mitgliedstaaten schon protokolliert. Die Systeme sind aber nicht grenzüberschreitend vernetzt. Es kann also nicht festgestellt werden, ob eine Person, die über den Flughafen Frankfurt einreiste, längst über eine EU-Landgrenze wieder ausgereist ist. Mindestens 14 Mitgliedstaaten verfügen bereits über ein nationales Ein- und Ausreisesystem. Hierzu gehören Spanien, Litauen, Polen, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Portugal und Großbritannien. Womöglich können die Systeme später in die geplante europäische Plattform integriert werden.

Nutzung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung als Kostenargument

Alle übrigen Staaten müssen nun ihre Grenzübergänge modernisieren. Vorher soll festgelegt werden, welche biometrischen Merkmale einheitlich erhoben werden sollen. Im Moment kursiert der Vorschlag, alle zehn Fingerabdrücke abzunehmen. Dies würde die Beschaffung mobiler Fingerabdruckscanner an allen Übergängen erfordern. Außerdem sollen an Grenzen mit viel Publikumsverkehr elektronische Kontrollgates eingerichtet werden. Das Ziel ist die Beschleunigung von Kontrollen. Die Bundesregierung fordert, derartig automatisierte „eGates“ in der gesamten EU einzurichten. In Deutschland sind 100 dieser „EasyPASS-Systeme“ an den fünf passagierstärksten Flughäfen Frankfurt am Main, Düsseldorf, Hamburg, München und bald auch Berlin installiert.

Der Umfang der neuen Vorratsdatenspeicherung „Ein/Ausreiseystem“ wäre immens: Jährlich wird mit rund 269 Millionen Reisenden gerechnet. Die Innenministerien mehrerer Mitgliedstaaten fordern nun, dass ihre Polizeien und Geheimdienste ebenfalls von den Daten Gebrauch machen dürfen. Im Moment soll dies lediglich zur „Verhütung und Verfolgung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten“ möglich sein. Später könnten die Gründe für Abfragen dann auch auf andere Kriminalitätsbereiche ausgedehnt werden.

Es zeichnet sich sogar ab, dass die Ermittlung von „Over-Stayern“ gar nicht mehr im Vordergrund des „Ein/Ausreiseystems“ steht: Denn dessen Nutzen zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wird immer mehr betont. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die neue Datensammlung würde sich demnach nicht lohnen, wenn sie lediglich zur Migrationskontrolle errichtet würde:

Eine Reihe von Mitgliedstaaten äußerte Zweifel am Kosten-Nutzen-Verhältnis, wenn das EES nicht auch zur Verhütung und Verfolgung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten genutzt werden könne.

Wichtigster Advokat auf heimlichem Parkett: Der frühere Innenminister Friedrich

Die Bundesregierung schlägt sich auf die Seite der Befürworter einer polizeilichen Nutzung der neuen Vorratsdatenspeicherung: In der Antwort erklärt das Bundesinnenministerium, dass „bessere statistische Erkenntnisse zur Zahl der Overstayer allein die Einführung eines Ein/Ausreiseystems nicht rechtfertigen können“. Bei anderen EU-Datenbanken war die polizeiliche Nutzung erst nachträglich erlaubt worden, indem einfach die frühere Zweckbestimmung geändert wurde. Mehrere Regierungen bauen also Druck auf, um den Zugang ihrer Polizeien schon vor dem eigentlichen Aufbau der neuen Datensammlung durchzusetzen.

Auch US-Behörden sind sehr interessiert an der neuen EU-Vorratsdatenspeicherung. Entsprechende Gespräche finden nicht nur auf EU-Ebene statt, sondern auch im informellen Rahmen. Erst letzte Woche hatten sich die Innenminister der sechs einwohnerstärksten EU-Mitgliedstaaten (G6) in Krakau getroffen. Seit 2007 nehmen – auf Initiative des damaligen deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble – das US-Heimatschutzministerium und die US-Generalbundesanwaltschaft teil. Mittlerweile firmiert die heimliche Kungelrunde als „G6 +1“.

Mit dem US-Heimatschutzminister und dem US-Generalbundesanwalt wurde in Krakau zum zweiten Mal über das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ besprochen. Schon auf dem vorigen Treffen im September in Rom stand das „Ein/Ausreiseystem“ auf der Tagesordnung: Offensichtlich auf Geheiß des früheren Innenministers Hans-Peter Friedrich (CSU). Er gehört zu den wichtigsten Befürwortern des Systems. Der nun gestrauchelte Geheimnisweitersager setzt sich vehement für den Zugriff durch Polizei und Geheimdienste ein. Dem Tagesspiegel vertraute Friedrich an, dass er den G6 und den USA hierzu ein „Konzept“ vorlegen wolle:

Zu prüfen wäre, ob der Datenabgleich auf weitere Datenbestände der Mitgliedstaaten, insbesondere der Sicherheitsbehörden, ausgedehnt werden sollte.

In ihrem Verordnungsentwurf schlägt die Kommission aber vor, den Zugang zunächst auf grenzpolizeiliche Zwecke zu beschränken. Inwiefern weitere Sicherheitsbehörden ebenfalls zugreifen dürfen, soll demnach später diskutiert werden. Hierfür soll abgewartet werden, welche Erfahrungen mit dem polizeilichen Zugriff auf die vor zwei Jahren in Betrieb genommene EU-Visumsdatenbank (VIS) gemacht wurden. Die litauische Ratspräsidentschaft hatte letztes Jahr eine Befragung der Mitgliedstaaten durchgeführt um zu prüfen, inwiefern der Zugriff bei der Aufklärung von Straftaten geholfen hat. Neben den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden dürfen auch die Geheimdienste Daten aus dem Visa-Informationssystem abfragen.

Super-Datenbank mit Möglichkeit zur Rasterfahndung

Das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ könnte auch die Grundlage für eine Super-Datenbank bilden: Denn laut der Bundesregierung wird auch über ein „Zusammenwirken eines EES mit bereits vorhandenen Systemen“ nachgedacht. Dann könnten andere polizeiliche Datenbanken miteinander abgeglichen werden, um sogenannte „Kreuztreffer“ zu finden. Werden die Reisedaten in Ermittlungen mit weiteren Vorratsdaten abgeglichen (etwa aus der Telekommunikation oder Finanztransaktionen), dient das „Ein/Ausreisesystem“ der bequemen Rasterfahndung. Allerdings soll dabei eine Prüfung „der Verfassungsmäßigkeit, der Verhältnismäßigkeit und der Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen“ berücksichtigt werden – ein schwacher Trost für Datenschutz und Bürgerrechte.

Ein „Zusammenwirken“ könnte etwa mit der biometrischen Datenbank EURODAC erfolgen. Auch dort werden Fingerabdrücke genommen, allerdings nur von Angehörigen jener Staaten, die einer Visumspflicht unterliegen. Die EURODAC-Datensammlung wurde ursprünglich eingerichtet, um mehrfache Asylanträge von ein und derselben Person aufzuspüren. Gespeichert werden Fingerabdrücke ab einem Alter von 14 Jahren. Die Daten dürfen 10 Jahre lang genutzt werden. Wie beim Visa-informationssystem wurde Polizeien und Geheimdienste auch für EURODAC erst nachträglich der Zugriff erlaubt.

Denkbar wäre aber auch, das Schengener Informationsystems (SIS II) mit dem „Ein/Ausreiseystem“ abzugleichen. Die größte EU-Datensammlung war erst letztes Jahr auf eine Version aufgebohrt worden und kann nun auch Anhänge speichern, darunter auch biometrische Daten. Der Upgrade verzögerte sich um viele Jahre. Ursprünglich waren für die Entwicklung 14,5 Millionen Euro vorgesehen, am Ende kostete das System rund 172 Millionen.

Ein „Ein/Ausreiseystem“ würde wohl auch von der neuen „Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen“ (EU-LISA) verwaltet. Sie war vor über einem Jahr zunächst für das SIS, EURODAC und das VIS errichtet worden. Ihr Hauptsitz ist in Tallinn/ Estland, ein Backup existiert in Sankt Johan im österreichischen Pongau, wo auch das SIS gespiegelt wird.

Wegfall der Stempelpflicht

Die Bundesregierung legt nun eine Aufschlüsselung für das SIS II vor. Daraus lässt sich entnehmen, wofür bei derartig neu errichteten Datenbanken später weitere Gelder benötigt werden. Neben der Entwicklung des zentralen SIS II in Strasbourg (74 Millionen Euro) fielen Kosten an für Unterstützung und Qualitätssicherung (14 Millionen Euro), Netzwerkinfrastruktur (32 Millionen Euro), Betriebsmanagement auch der Backup-Station in Österreich (9 Millionen Euro), Sicherheit, Kommunikation, Dienstreisen der Sachverständigen und Werbung unter den angeschlossenen polizeilichen Dienststellen. Für die nationalen Kontaktstellen gab die Kommission weitere 13 Millionen Euro aus. Für den Umzug auf das neue SIS II erhielten die Mitgliedstaaten eine „finanzielle Unterstützung“ von insgesamt 4 Millionen Euro.

Das „Registrierungsprogramms für Reisende“ sieht vor, dass alle Teilnehmenden einen „Token“ mitführen. Dieser wird wohl in Form einer maschinenlesbaren Karte erstellt, auf der die persönlichen Angaben und biometrischen Daten gespeichert sind. Eine umständliche Befragung zum Reiseziel oder dem Lebensunterhalt soll auf diese Weise überflüssig werden. Auch das im Schengener Grenzkodex vorgesehene Stempeln von Reisedokumenten entfiele. Stattdessen lobt die Bundesregierung die dann „automatische Speicherung und Berechnung der Aufenthaltsdauer“.

Die neue Karte kann bei jeder Ein- und Ausreise an den automatischen Schleusen durchgezogen werden. Gespeicherte Informationen werden mit den gleichzeitig gescannten Fingerabdrücken abgeglichen. Alle Daten werden in einem Zentralregister verarbeitet. Sofern erlaubt, würden dann auch andere polizeiliche Vorratsdaten abgefragt.

Das neue „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“ ist ein System zur bürokratischen, auf Statistiken basierenden Migrationskontrolle. Der Zugriff auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung wird die technischen Möglichkeiten von Polizeien und Geheimdiensten erneut erweitern. Die beiden Systeme fördern eine Zwei Klassen-Gesellschaft für unerwünschte und erwünschte Reisende. Dies bestätigt auch das Bundesinnenministerium. In der Antwort auf die Kleine Anfrage wird die digitale Aufrüstung der EU-Außengrenzen ausdrücklich gelobt:

Die Kontrollen würden strenger, während der Grenzübertritt für vorab sicherheitsüberprüfte Vielreisende aus Nicht-EU-Ländern rascher vonstatten ginge.

6 Ergänzungen

  1. Sollen sie doch alles geben, um den Bürger anzugreifen bzw. mit denen Spielchen spielen und soll es auch willenlose Bürger geben, die alles mit sich machen lassen. Dieses System wird sowieso zusammenbrechen. Wir sollten nur jederzeit zu dem Zeitpunkt bereit sein und nicht mit dem Widerstand aufgeben.

  2. Matthias Monroy, danke für den ausführlichen Artikel. Das wäre ohne den Artikel an mir vorbeigegangen. Aber welche Initiative kann ich als Bürger konkret gegen dieses geplante Projekt ergreifen?

  3. Dies beträfe sämtliche Ein- und Ausreisen, egal ob diese aus geschäftlichen, touristischen oder schutzbedürftigen Gründen erfolgen.

    hm … das beträfe also auch Reisende aus den USA ???

    1. Lieber Herr Markenware,

      danke für Ihre Nachfrage. Unsere amerikanischen Partner(TM) werden selbstverständlich nicht derartig belästigt, als Staatsbürger des kapitalistischen Bruderstaats NSA qualifizieren sie sich vollautomatisch für das Programm für sicherheitsüberprüfte Vielreisende.

      Die Sicherheitsüberprüfung wird dabei von unserem großen Bruderstaat selbständig durchgeführt. Das Ergebnis der Überprüfung können wir – bei Nachweis eines berechtigten Interesses – binnen weniger Monate erhalten. Das haben uns NASA und GCHQ sowohl mündlich, als auch schriftlich versichert!

      Hochachtungsvoll

      ihr Volksverräter

  4. Das Bunesverfassungsgericht hat oft entschieden, dass der Bürger nicht „Objekt staatlicher Willkühr“ oder flächendeckender Überwachung sein darf. Gegen dieses Prinzip wird durch alle Regierungen permanent und mit steigender Schlagzahl verstossen. Personen, Gruppen von Menschen, oder auch Regierungen, die ihre eigenen Interessen über die anderer stellen muss man per Definition faschistisch nennen.

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