Registrierungsprogramm für Reisende

  • : Frankreich fordert eine weltweite biometrische Datenbank und begründet dies mit Kostenersparnis
    Deutsche Testumgebung für das Pilotprojekt "Intelligente Grenzen".
    Deutsche Testumgebung für das Pilotprojekt "Intelligente Grenzen".
    Frankreich fordert eine weltweite biometrische Datenbank und begründet dies mit Kostenersparnis

    Die französische Regierung fordert die EU-Mitgliedsstaaten auf, das geplante System „Intelligente Grenzen“ („Smart Borders“) auf Staatsangehörige der Europäischen Union auszuweiten. Dies geht aus einem Papier mit dem Titel „Intelligente Grenzen für alle“ hervor, das die französische Delegation der EU-Ratsarbeitsgruppe „Grenzen“ vorgelegt hat. Die derzeit nur für Angehörige von Drittstaaten geplante Datensammlung würde auf diese Weise zu einer weltweiten biometrischen Datenbank.

    Frankreich begründet seinen Vorstoß mit einem gestiegenen Passagieraufkommen, einem „unvorgesehenen Migrationsdruck“ und „erhöhter Bedrohung durch Terrorismus“. Deshalb würden neue Werkzeuge zur Kontrolle der EU-Außengrenzen benötigt. Nur so könne die Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums aufrechterhalten werden. Während die biometrischen Daten im System „Intelligente Grenzen“ gespeichert blieben, sollen Datum und Ort jedes Grenzübertritts laut dem Papier im Schengener Informationssystem vermerkt werden.

    Fingerabdrücke und/ oder Gesichtsbild

    Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung aller Reisenden aus Drittstaaten wird seit 2008 vorbereitet, 2011 mündeten die Vorbereitungen in die Initiative „Intelligente Grenzen“. Zum Gesamtpaket gehört ein „Ein-/Ausreisesystem“ („Entry/Exit System“, EES), in dem die Ein- und Ausreisen aller Drittstaatsangehörigen erfasst werden – auch wenn diese kein Visum für den Schengen-Raum benötigen.

    Die Reisenden werden mithilfe ihrer Fingerabdrücke oder dem Gesichtsbild identifiziert und gespeichert. Sofern die Daten nicht aus biometrischen Reisedokumenten ausgelesen werden können, werden sie vor Ort abgenommen. Derzeit testet die Kommission verschiedene technische Konzepte zur Zahl der abgenommenen Fingerabdrücke bzw. deren Kombination mit dem Gesichtsbild.

    „Drittstaatsangehörige mit niedrigem Risikoprofil“ können sich in einem „Registrierungsprogramm für Reisende“ („Registered Travellers Programme“, RTP) vorab in den konsularischen Vertretungen oder den geplanten gemeinsamen Visastellen überprüfen lassen und persönliche sowie biometrische Daten hinterlegen. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis „ausreichender Existenzmittel“ und der Besitz eines biometrischen Passes. Mit diesem Privileg dürfen dann automatisierte Kontrollgates genutzt werden.

    Umwidmung für polizeiliche Zwecke

    Die neue Datensammlung wird von Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) in Estland betrieben. Mindestens 14 Mitgliedstaaten verfügen bereits über ein nationales Ein- und Ausreisesystem. Hierzu gehören Spanien, Litauen, Polen, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Portugal und Großbritannien. Die Systeme könnten später in die geplante europäische Plattform integriert werden.

    Anfangs sollte das System „Intelligente Grenzen“ lediglich zur grenzpolizeilichen Ermittlung von „Overstayern“ dienen. Gemeint sind MigrantInnen, die zunächst mit einem gültigen Aufenthaltstitel in die EU einreisen, den Schengen-Raum aber nicht fristgemäß verlassen.

    Allein der Start des Systems „Intelligente Grenzen“ würde vermutlich über eine Milliarde Euro kosten. Viele Mitgliedsstaaten meldeten deshalb Bedenken an. Nun ist sogar die Ausweitung der Datensammlung geplant, die fortan auch Polizeibehörden offenstehen soll. Die Bundesregierung befürwortet diese neue Zielsetzung und begründet dies mit einem besseren „Kosten-Nutzen-Verhältnis“. Auch das französische Papier setzt auf einen „Mehrwert“ in Bezug auf die Kosten.

    Schon allein die Öffnung des Systems für die Strafverfolgung würde aber höhere Kosten verursachen, denn die Polizeibehörden drängen auf die Abnahme möglichst aller Fingerabdrücke. Dies hätte gegenüber dem Kommissionsvorschlag von lediglich vier Fingerabdrücken eine deutliche Erhöhung der Serverkapazität zur Folge. Würden auch die Daten der rund 500 Millionen EU-BürgerInnen gespeichert, fielen weitere Investitionen an.

    Vorratsdatenspeicherung bis zu fünf Jahre

    In einer Technischen Studie schreibt die Kommission, die grenzpolizeilichen Zwecke erforderten die Erhebung von 26 Datenfeldern. Der ursprüngliche Vorschlag zur Errichtung des „Intelligente Grenzen“ schlug noch 36 Datenfelder vor, darunter auch solche zu früheren Ein- und Ausreisen. Nehmen die Reisenden das „Registrierungsprogramm“ in Anspruch, werden auch dort erhobene Antragsdaten gespeichert. Hierzu gehören die Telefonnummer, der Reisezweck oder der Beruf. Die Angaben könnten bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden.

    Die biometrische Vorratsdatenspeicherung würde schnell über eine Milliarde Personen betreffen. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission ging vor vier Jahren davon aus, dass allein im Luftverkehr bis 2030 eine Zunahme von 400 auf rund 720 Millionen Reisende zu erwarten ist. Ein Drittel aller Einreisen werden „Drittstaatsangehörigen“ zugeschrieben (Frankreich nennt hierzu die Zahl von 43%).

    Immerhin ist dem französischen Papier auch von Vergünstigungen die Rede. Einmal komplett biometrisch registriert, könnten dann auch EU-Staatsangehörige die automatischen Kontrollgates des Systems „Intelligente Grenzen“ nutzen. Das Profil der GrenzbeamtInnen würde sich auf diese Weise zu einem „Supervisor“ verändern, der die automatisierten Vorgänge beaufsichtigt und nur wenn notwendig tiefergehende Checks durchführt.

    13. Oktober 2015 10
  • : Gesichtsbild und Fingerabdrücke: Milliardenschwere Vorratsdatenspeicherung wird im Sommer in Frankfurt ausprobiert
    Nicht gern gesehen: Das Fälschen von Fingerabdrücken (Bild: Fast Pass).
    Nicht gern gesehen: Das Fälschen von Fingerabdrücken (Bild: Fast Pass).
    Gesichtsbild und Fingerabdrücke: Milliardenschwere Vorratsdatenspeicherung wird im Sommer in Frankfurt ausprobiert

    Das Bundesinnenministerium will ab 22. Juni das EU-System „Intelligente Grenzen“ am Frankfurter Flughafen testen. Dies teilte der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) nun auf Nachfrage mit. Zuständig ist die Bundespolizei, die für das Pilotprojekt einen Projektmanager benannt hat. Neben der Fraport AG ist auch die EU-Grenzagentur Frontex beteiligt.

    Seit 2008 planen die Mitgliedstaaten der Europäischen die Einführung einer neuen Vorratsdatenspeicherung von allen Reisenden aus „Drittstaaten“. Geführt würde die neue Datenbank bei der im Dezember 2012 in Estland eingerichteten Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA). Für die zentrale Speicherung in dem „Ein/Ausreiseystem“ soll es keine Rolle spielen ob Reisen aus geschäftlichen, touristischen oder anderen Gründen vorgenommen werden. Zukünftig würden Einreisen dann erst nach Abgabe des Gesichtsbildes und von daktyloskopischen Daten erlaubt.

    Das System „Intelligente Grenzen“ besteht aus einem weiteren Programm
    zur Bevorzugung von „vertrauenswürdigen Vielreisenden“. Hierfür könnten Daten aus den maschinenlesbaren Zonen von Ausweisdokumenten genutzt werden. Reisende müssten dies vorab beantragen und könnten dann elektronische Kontrollgates nutzen. Ursprünglich war geplant, für das Registrierungsprogramm gegen eine Gebühr von 20 Euro einen Token oder eine Chipkarte auszugeben. Die Option wurde laut der Bundesregierung inzwischen verworfen.

    Rüstungskonzern führt Forschungen an

    Im Herbst hatte die Kommission eine Technische Studie zum Gesamtpaket vorgelegt und verschiedene Optionen vorgestellt. Dabei wurde auch die Durchführung eines Pilotprojekts in mehreren Mitgliedstaaten angekündigt. Dessen Gesamtkosten werden mit 3,5 Millionen Euro angegeben, die dreimonatige Studie in Frankfurt soll nach derzeitigem Stand 700.000 Euro kosten.

    Für die Tests wird eigens eine „PC-Anwendung für die Grenzkontrolle“ programmiert und in die vorhandene IT-Umgebung der Bundespolizei eingebettet. Dabei wird auch das bereits bestehende, automatisierte Grenzkontrollsystem „EasyPass“ getestet und „ertüchtigt“. In Deutschland sind mittlerweile 140 dieser „EasyPASS“-Stationen an den fünf passagierstärksten Flughäfen fest installiert. In der Pilotstudie sollen die ebenfalls an vielen Flughäfen bereits vorhandenen kontaktlosen Fingerabdruckscanner der Firma Crossmatch gegenüber tragbaren Erzeugnissen der Firma Morpho getestet werden.

    Die massenhafte Erfassung und Verarbeitung biometrischer Merkmale wird bereits in mehreren EU-finanzierten Forschungsprojekten entwickelt und erprobt. Unter Leitung eines Instituts aus Österreich startete vor zwei Jahren das Projekt „Fast Pass“, an dem neben Grenzpolizeien auch der Flughafen Frankfurt beteiligt ist. Seit letztem Jahr führt der spanische Rüstungskonzern Indra mit „Automated Border Control Gates for Europe“ (ABC4EU) ein weiteres Projekt zur automatisierten Grenzkontrolle an. Hier sind vor allem Unternehmen aus biometrischen Industrie versammelt. „Fast Pass“ als auch „ABC4EU“ werden ebenfalls an den Tests in Frankfurt teilnehmen. Ihre Rolle besteht unter anderem darin, Verfahren gegen die Fälschung von Fingerabdrücken zu erproben.

    36 oder 26 Datenfelder?

    Getestet werden unterschiedliche Verfahren zur Identifikation, darunter die Erfassung von vier, acht oder zehn Fingerabdrücken sowie die Ausreise durch ein bereits installiertes automatisiertes Grenzkontrollsystem. Auch das Gesichtsbild wird verarbeitet. Ursprünglich war im Rahmen von „Intelligente Grenzen“ auch die Abnahme von Iris-Scans geplant, der Vorschlag wurde jedoch vorerst verworfen. Vermutlich würden in einem später Roll out dann aber Fingerabdrücke und das Gesichtsbild gemeinsam verarbeitet. Dadurch sollen präzisere Ergebnisse erzielt werden.

    Allerdings würden dann auch mehr Daten angehäuft, für die mehr Serverkapazitäten benötigt würden. Die Kommission gibt die Mindestgröße von Gesichtsbildern mit 15 kb an, zehn Fingerabdrücke belegten demnach mindestens 120 kb. Würden nur vier Fingerabdrücke verarbeitet, fiele deutlich weniger Bandbreite zur Übertragung an.

    Ebenfalls noch unklar und deshalb Gegenstand des Pilotprojekts ist der Umfang der verarbeiteten Daten. In der Technischen Studie der Kommission heißt es, die grenzpolizeilichen Zwecke erforderten lediglich die Erhebung von 26 Datenfeldern. Der ursprüngliche Vorschlag zur Errichtung des „Intelligente Grenzen“ schlug 36 Datenfelder vor, darunter außer den Personendaten und biometrischen Daten auch solche zu Reisedokumenten, Visa, früheren Ein- und Ausreisen oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen. Dokumentiert würde auch wann und wo die Europäische Union betreten oder verlassen wird.

    Nehmen die Reisenden das Vorab-Registrierungsprogramm in Anspruch, werden auch die dort erhobenen Antragsdaten gespeichert. Hierzu gehören die Telefonnummer, der angegebene Reisezweck oder der Beruf. Alle anfallenden Daten könnten bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden.

    Öffnung für Polizeibehörden führt zu noch mehr Sammelwut

    Das gesamte Maßnahmenpaket“ sollte nach ersten Schätzungen 1,35 Milliarden Euro kosten, die Technische Studie differenziert dies nun nach verschiedenen Optionen aus. Ziel des Vorhabens war zunächst, sogenannte Over-Stayer aufzuspüren. Gemeint sind Personen, die ihren Aufenthaltstitel um die festgeschriebene Dauer überschreiten. Vielen Mitgliedsstaaten schienen die milliardenschweren Investitionen jedoch unverhältnismäßig hoch, zumal die tatsächlichen Kosten deutlich steigen könnten: Der Upgrade des Schengener Informationssystems (SIS) auf die Version SIS II war beispielsweise 13 Mal teurer als geplant.

    Jedoch führten die Bedenken gegen die teure Buchhaltung von MigrantInnen nicht zum Abbruch des Systems „Intelligente Grenzen“, sondern sogar zu dessen Ausweitung. Nicht nur die Bundesregierung setzt sich dafür ein, das System außer der Grenzpolizei auch anderen Polizeibehörden zugänglich zu machen. Nur dann seien die hohen Ausgaben gerechtfertigt, das System mithin rentabel.

    Bereits existierenden Datenbestände könnten laut dem Bundesinnenministerium in „Intelligente Grenzen“ eingebunden werden. Möglich wäre die Integration der biometrischen Datenbank EURODAC, das Visa-Informationssystem oder des Schengener Informationssystems.

    Bye bye Datensparsamkeit

    Die Öffnung für allgemeinpolizeiliche Zwecke würde jedoch noch höhere Kosten verursachen. Denn die Polizeibehörden drängen darauf dass möglichst nicht nur vier, sondern alle Fingerabdrücke abgenommen werden.

    Die Einführung von „Intelligente Grenzen“ bedeutet, dass an allen EU-Außengrenzen entsprechende Hardware verfügbar sein müsste. Die Studie der Kommission hatte hierzu bereits problematisiert, dass dies vor allem auf Fähren, in Zügen oder an kleinen Flugplätzen ein Problem darstellt. Sollten bei der Einreise tatsächlich alle Fingerabdrücke abgenommen werden, würden sich Kontrollen deutlich verlängern. Profitieren würde hingegen die biometrische Industrie.

    Überdies hätte die Teilnahme der Polizeibehörden weitere negative Aspekte bezüglich der Datensparsamkeit. Diskutiert wird, bereits vorhandene nationale „Ein/Ausreiseysteme“ in das System „Intelligente Grenzen“ zu integrieren. Dann würden beispielsweise besuchte Orte, WohnungsgeberInnen oder Transportmittel gespeichert.

    Die Ergebnisse der Pilotstudie sollen im November in einem Bericht der Kommission veröffentlicht werden. Anfang 2016 könnten dann neue Verordnungsvorschläge vorliegen und vom EU-Parlament beraten werden.

    16. März 2015 9
  • : IM Friedrichs Erbe: Neue EU-Vorratsdatenspeicherung aller Ein- und Ausreisen nur mit Zugriff durch Polizei und Geheimdienste
    IM Friedrichs Erbe: Neue EU-Vorratsdatenspeicherung aller Ein- und Ausreisen nur mit Zugriff durch Polizei und Geheimdienste

    Die EU-Kommission ist dabei, eine Vorratsdatenspeicherung aller ausländischen Reisenden in der Europäischen Union anzulegen. Dies beträfe sämtliche Ein- und Ausreisen, egal ob diese aus geschäftlichen, touristischen oder schutzbedürftigen Gründen erfolgen. Das geplante „Ein/Ausreiseystem“ käme mit einem weiteren Programm zur Bevorzugung von „vertrauenswürdigen Vielreisenden“, die zuvor ihre biometrischen Daten abgegeben haben („Registrierungsprogramm für Reisende“). Zusammen bilden sie das „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen“, das nach gegenwärtigem Stand 1,35 Milliarden Euro kosten würde. Die genauen Ausgaben können nicht beziffert werden: Die Kommission hat noch keine Übersicht über ihre Verteilung auf den EU-Haushalt bzw. die Haushalte der Mitgliedstaaten vorgelegt. Eine Studie soll nun die verschiedenen Möglichkeiten für die Errichtung der beiden Systeme prüfen. Ergebnisse könnten im Herbst vorliegen.

    Die Programme des „Maßnahmenpakets intelligente Grenzen“ wurden ursprünglich mit einer grenzpolizeilichen Nutzung begründet. Sie sollen dafür sorgen, dass jederzeit die Anzahl ausreisepflichtiger MigrantInnen bestimmt werden kann. Im Fokus stehen mit den sogenannten „Over-Stayern“ jene Personen, deren Visa abgelaufen sind. Zwar werden ihre Ein- und Ausreisen in den meisten Mitgliedstaaten schon protokolliert. Die Systeme sind aber nicht grenzüberschreitend vernetzt. Es kann also nicht festgestellt werden, ob eine Person, die über den Flughafen Frankfurt einreiste, längst über eine EU-Landgrenze wieder ausgereist ist. Mindestens 14 Mitgliedstaaten verfügen bereits über ein nationales Ein- und Ausreisesystem. Hierzu gehören Spanien, Litauen, Polen, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Portugal und Großbritannien. Womöglich können die Systeme später in die geplante europäische Plattform integriert werden.

    16. Februar 2014 6