Am liebsten hätte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer sogenannte auffällige Geflüchtete ganz aus seinem pittoresken Neckaridyll verbannt. Raus aus der Stadt, rein in bewachte Landeseinrichtungen. Damit kam der grüne Hardliner nicht durch. Stattdessen ließ er Anfang 2019 eine Liste über Asylsuchende anlegen, die vermeintlich gefährlich sein sollen. Es folgten Verlegungen in besondere Unterbringungen, offiziell diente die Datensammlung dem Schutz der städtischen Mitarbeiter. Nach welchen Kriterien Geflüchtete in der Liste landeten, war intransparent.
Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württembergs, Stefan Brink, hat der Stadt Tübingen nach langem Streit nun untersagt, polizeiliche Daten für diese „Liste der Auffälligen“ zu nutzen. Brink hat dafür eine förmliche Untersagungsverfügung erlassen, der Datenaustausch sei rechtswidrig und ihm fehle die Rechtsgrundlage.
Konkrete Gefahr nicht belegt
Die Liste speise sich hauptsächlich aus Informationen der Polizei, die an die städtische Ausländerbehörde weitergegeben werden. „Die Aufnahme in die Liste erfolgt, ohne dass Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sich bereits mit dem Vorwurf befasst und diesen in einem rechtsstaatlichen Verfahren bestätigt hätten“, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde.
„Zudem konnte die Stadt weder im Einzelfall noch generell belegen, dass von den erfassten Personen tatsächlich eine konkrete Gefahr für Behördenmitarbeiter ausgeht“, heißt es weiter. Brink kritisiert außerdem den Unwillen der Stadt, seine Anfragen zu beantworten: „Angeforderte Unterlagen wurden erst nach Monaten herausgegeben, teilweise fehlen zugesagte Akten bis heute.“
Stadt muss bereits erfasste Daten löschen
Die mangelnde Kooperationsbereitschaft hatte Brink bereits in seinem letzten Tätigkeitsbericht kritisiert. Palmer konterte und wandte sich sogar an den Landesinnenminister. Dort beschwerte sich der Oberbürgermeister, dass das Vorgehen des Landesdatenschutzbeauftragten die Sicherheit der städtischen Mitarbeitenden gefährde. Am Ende stellte er sogar Brinks Eignung für sein Amt öffentlich in Frage.
Nun muss Palmer akzeptieren, dass Datenschutz auch für Geflüchtete gilt. Die Stadt muss jetzt auch bereits erfasste Daten löschen. Zufrieden ist Palmer damit offenbar nicht. Er halte das Verbot laut dpa „rechtlich für falsch und sachlich für absurd“, erklärte sich aber bereit der Anordnung nachzukommen.
Verhalten und Sprache des Herrn Palmer zeigt immer wieder seltsame Auffälligkeiten.
Der Artikel ist überschrieben mit „Liste der Auffälligen“. Herr Palmer ist würdig, selbst in eine „Liste der Auffälligen“ aufgenommen zu werden, in eine Liste von Auffälligkeiten der besonderen Art.
Palmers Kommentar dazu auf Facebook: „Wir haben es in Baden-Württemberg offenbar mit einem Datenschutzbeauftragten zu tun, den vor allem interessiert, was angeblich nicht geht.“ Eine interessante Auffassung über die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.
Palmer möchte nun Bundesinnenminister Seehofer bitten, den Datenaustausch für legal zu erklären, indem die Zwecke der Datenverarbeitung erweitert werden.
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