NetzneutralitätLeitlinien stellen sicher, dass 5G kein Zwei-Klassen-Internet schafft

Der neue 5G-Mobilfunkstandard hätte die Netzneutralität in Europa empfindlich schwächen können. Regulierungsbehörden haben dem nun einen Riegel vorgeschoben. Aktualisierte Leitlinien sollen sicherstellen, dass die Netzneutralität weiterhin gewahrt bleibt.

Leitlinien sollen Regulierungsbehörden dabei helfen, die EU-Regeln zur Netzneutralität einheitlich auszulegen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Stuart Frisby

Die EU-Regeln zur Netzneutralität – und somit das offene Internet – haben eine weitere Belastungsprobe bestanden. Der neue 5G-Mobilfunkstandard wird voraussichtlich kein Zwei-Klassen-Internet schaffen, Verbraucherschutz wird weiterhin groß geschrieben und das tiefe Hineinschauen in jedes Datenpaket, um besser gegen Netzüberlastungen gewappnet zu sein, bleibt Netzbetreibern verboten.

So steht es in den neuen Leitlinien, welche die EU-Regulierer aus dem „Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK) kürzlich vorgestellt haben. Diese Leitlinien sollen Unschärfen der EU-Verordnung beseitigen und nationalen Regulierern dabei helfen, den Gesetzestext europaweit einheitlich auszulegen.

Insgesamt handelt es sich um eine bloß sanfte Überarbeitung der bisher geltenden Leitlinien, allerdings mit weitreichenden und überwiegend positiven Konsequenzen.

5G-Slices zersplittern Internet nicht

Im Vorfeld der 5G-Einführung hatte es berechtigte Sorgen gegeben, dass Mobilfunkbetreiber den neuen Standard dazu nutzen werden, um das Internet scheibchenweise zu vermarkten. Mit den im 5G-Standard vorgesehenen „Network Slices“ würde es ihnen technisch leichtfallen, besser gestellte Überholspuren für bestimmte Dienste einzurichten, worunter das restliche Internet leiden würde. Der Forderung nach einer Ausweitung solch diskriminierender Geschäftsmodelle haben sich die Regulierer erfreulicherweise nicht angeschlossen.

Zwar waren schon bisher sogenannte Spezialdienste unter bestimmten Bedingungen erlaubt, etwa für die ruckelfreie Übertragung von Internet-TV. In der Konsultationsphase hatte es jedoch ein Gerangel um Details gegeben, schreibt die Digital-NGO epicenter.works in einer ausführlichen Analyse der Leitlinien. Eine zur Debatte gestellte Schwächung der Regelungen hätte möglicherweise die für alle Nutzer verfügbare Bandbreite herabgesetzt – eine klare Verletzung der EU-Verordnung. Diese Passagen aus der Entwurfsphase finden sich nun nicht mehr in den Leitlinien.

Ebenfalls standhaft geblieben ist GEREK beim Verkehrsmanagement. Zum einen hatten Netzbetreiber darauf gedrängt, mit Hilfe von „Deep Packet Inspection“ den Verkehr in ihren Netzen stärker zu leiten. Dies ist jedoch datenschutzrechtlich hoch problematisch, am bisherigen Verbot wurde deshalb nicht gerüttelt.

Zum anderen hatte sich die Branche gewünscht, beliebige Ausnahmen in Verträge mit Kunden hineinschreiben zu dürfen, um die Bestimmungen zu unterlaufen. So stellte etwa die Telekom Deutschland die früher gedrosselte Videoqualität in ihren Zero-Rating-Produkten als „Bandbreitenoptimierung“ dar. Inzwischen haben Gerichte diese Praxis untersagt, die Leitlinien schreiben dies nun fest.

Ärgernis Zero Rating

Womit wir bei Zero Rating wären, bei dem der Zugriff auf bestimmte Dienste nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Unter Auflagen sind darauf aufgebaute Geschäftsmodelle erlaubt. Wie schon im Entwurf der Leitlinien skizziert, sollen Regulierungsbehörden bei ihrer Bewertung künftig nach „offenen“ und „geschlossenen“ Zero-Rating-Angeboten unterscheiden.

Erstere stehen, zumindest auf dem Papier, allen interessierten Diensteanbietern offen, letztere beschränken sich auf Exklusiv-Partner. Angebote wie jene der Telekom oder von Vodafone dürften demnach als „Open Programme“ gelten. Für die Teilnahme daran ist jedoch ein nicht unerheblicher Aufwand nötig – insbesondere, wenn ein Diensteanbieter in mehr als einem Markt tätig ist.

Einigen Anbietern war er zu hoch, etwa dem Videoportal Vimeo. Der Dienst ist deshalb nicht in den einschlägigen Zero-Rating-Paketen deutscher Mobilfunker zu finden. Künftig sollen Regulierungsbehörden solche Beschwerden stärker berücksichtigen, heißt es nun in den Leitlinien. Grundsätzlich bleiben die Abschnitte rund um Zero Rating aber weiterhin schwammig, ein Ende dieser Verletzung der Netzneutralität ist nicht in Sicht.

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Eine Ergänzung

  1. Am Titel hätte man noch etwas arbeiten können: die Leitlinien „sollen“ das erreichen – ob Sie das tun, behauptet nur der Titel des Artikels.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.