Die Telekom darf StreamOn in der bisherigen Form zunächst nicht weiter betreiben. Das bestätigte heute das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einen Eilverfahren der Telekom gegen die Bundesnetzagentur. Werden bestimmte Daten bevorzugt behandelt, verstoße das gegen die EU-Regeln zur Netzneutralität, so das Gericht. Es stimmt damit der Bundesnetzagentur zu.
Das Zero-Rating-Angebot StreamOn bietet Kund:innen an, dass der Datenverkehr von Partnerangeboten nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird. Das Angebot gilt nur innerhalb Deutschlands. Dass im europäischen Ausland der hierzulande bevorzugte Datenverkehr trotzdem vom vereinbarten Volumen abgeht, verletze zusätzlich EU-Roaming-Regeln.
„Da der Grundsatz der Neutralität ein grundlegendes Funktionsprinzip des Internets zugunsten sämtlicher Nutzer schütze, sei es auch unerheblich, ob der Kunde mit der Buchung von ‚StreamOn’ in die Drosselung eingewilligt habe“, schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung. „Außerdem sei es nach europäischen Roaming-Regeln verboten, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen.“
Geringe Strafe
Damit bestätigt das Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom November. Auch laut dem verletzt StreamOn die Netzneutralität. Die Bundesnetzagentur drohte mit einem Bußgeld von 200.000 Euro, wenn die Telekom ihr Produkt nicht so anpasst, dass es den geltenden Regeln entspricht. Die Telekom wollte sich gegen die Bundesnetzagentur mit einem Eilantrag wehren.
Selbst wenn die Telekom sich weiter weigert, StreamOn anzupassen, und ein Bußgeld zahlen müsste: Das dürfte für den Konzern kaum ins Gewicht fallen. Mit 200.000 Euro schöpft die Netzagentur zudem nicht einmal ihren gesamten Rahmen aus: Bis zu 500.000 Euro dürfte die Strafe betragen. „Am Ende steht vermutlich eine winzige Strafe einer sehr lukrativen und jahrelangen Rechtsverletzung gegenüber“, sagte letztes Jahr der Netzneutralitätsexperte Thomas Lohninger von der NGO epicenter.works. „Davon werden andere Telekomkonzerne lernen.“
StreamOn macht das Internet teurer
Warum sogenannte Zero-Rating-Angebote wie StreamOn langfristig schlecht für alle sind, sagte Lohninger im März auf der Hauptversammlung der Telekom. Sie führten dazu, dass die Preise für mobile Daten in Deutschland weniger sinken als in anderen europäischen Ländern:
Was heißt das nun für Deutschland? StreamOn verteuert die Gigabyte-Preise für das offene Internet. Und die Lösung wäre ganz einfach: StreamOn abschaffen und den Kunden das volle Datenvolumen zugestehen, für das sie heute schon bezahlen, aber das sie seit zwei Jahren nicht frei nutzen können.
Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, schnell zu handeln: „Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen“, sagte ein Sprecher der Behörde.
Auf Anfrage von Spiegel Online antwortete die Telekom, sie erwarte von der Bundesnetzagentur „eine angemessene Umsetzungsfrist“. Ganz einsichtig scheint der Kommunikationsanbieter aber nicht zu sein: „Von der Rechtmäßigkeit von StreamOn sind wir weiterhin überzeugt und werden auch zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“
Es steht noch ein Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht Köln aus. Aufschub gewährt das der Telekom jedoch nicht. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, dass StreamOn gegen die Regeln verstoße und angepasst werden muss, sei „voraussichtlich rechtmäßig“. Der heutige Beschluss, so das Gericht, „ist unanfechtbar“.
