oberverwaltungsgericht nordrhein-westfalen
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Mehrere Klagen eingereicht: Proteste gegen Videoüberwachung in Köln gehen weiter
Überwachungskameras in der Nähe des Kölner Doms. Mehrere Klagen eingereicht: Proteste gegen Videoüberwachung in Köln gehen weiter In Köln wehren sich Aktivist:innen seit Jahren gegen die zunehmend dichte Videoüberwachung in der Stadt. Heute protestierten sie vor dem Verwaltungsgericht und reichten zum siebten Mal Klage ein.
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NetzDG-Reform ungültig: Meta muss keine Widerspruchsmöglichkeit anbieten
Die Einführung eines Widerspruchsverfahrens gegen die Löschung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte war europarechtswidrig NetzDG-Reform ungültig: Meta muss keine Widerspruchsmöglichkeit anbieten Deutschland hätte Instagram und Facebook nicht einfach vorschreiben dürfen, dass sie ein Gegenvorstellungsverfahren bei Löschentscheidungen anbieten müssen. Auch wenn Meta vor Gericht Erfolg hatte: Dank des Digital Services Act kommt die Widerspruchsmöglichkeit gegen Löschungen bald für die gesamte EU.
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: Urteil: Polizei darf keine Fotos von Versammlungen in sozialen Netzwerken veröffentlichen
Wenn die Polizei Demonstrierende fotografiert und in sozialen Netzwerken veröffentlicht, könnte dies abschreckend wirken. Das Oberverwaltungsgeruicht Münster Verbot der Polizei Essen die Praxis. : Urteil: Polizei darf keine Fotos von Versammlungen in sozialen Netzwerken veröffentlichen In der Vergangenheit hatten Polizeien immer wieder Fotos von Demonstrierenden auf Twitter und Facebook gepostet. Damit dürfte nun Schluss sein. Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht in den Fotos der Polizei Essen einen Eingriff ins Versammlungsgrundrecht – und erklärte die Praxis für rechtswidrig. Das Urteil könnte bundesweite Bedeutung haben.
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: Telekom unterliegt erneut: StreamOn-Tarife dürfen so nicht weitergehen
Hier geht es nicht mehr weiter: Gegen dieses Urteil kann die Telekom nicht mehr vorgehen. : Telekom unterliegt erneut: StreamOn-Tarife dürfen so nicht weitergehen Das Telekom-Angebot StreamOn verletzt die Netzneutralität und EU-Regeln zum Roaming, entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Nun muss der Konzern sein Produkt an das geltende Recht anpassen. Nach dem Willen der Bundesnetzagentur soll das jetzt schnell gehen.