Gerichtsurteil: StreamOn der Telekom verletzt die Netzneutralität

Die Telekom Deutschland muss ihr StreamOn-Angebot endlich rechtskonform ausgestalten, urteilte heute das Verwaltungsgericht Köln. Mit einem Eilantrag versuchte der Mobilfunkanbieter, gegen einen Bescheid der Bundesnetzagentur vorzugehen. Auch die Regulierer sehen die Netzneutralität verletzt.

Gerichte und Regulierungsbehörden machen Schluss mit illegalen Telekom-Angeboten. CC-BY-NC 2.0 Herr Olsen

Das StreamOn-Angebot der Telekom Deutschland ist in Teilen rechtswidrig, befand heute das Verwaltungsgericht Köln und wies einen Eilantrag des Mobilfunkanbieters zurück. Damit schließt sich das Gericht der Sicht der Bundesnetzagentur an. Die Regulierungsbehörde hatte das Telekom-Produkt vor über einem Jahr für teilweise illegal erklärt und Anpassungen an europäisches Recht gefordert.

Zum einen setzt die Telekom in bestimmten Paketen die Übertragungsqualität von Videos auf SD-Qualität herab und verletzt damit das Gleichbehandlungsgebot. Zum anderen ist das Angebot lediglich im Inland vollwertig nutzbar, beim Zugriff auf Partnerdienste aus dem EU-Ausland heraus wird der Datentransfer auf das Datenvolumen angerechnet. In beiden Punkten verstößt die Telekom ganz klar gegen die EU-Regeln zur Netzneutralität und das Roam-Like-at-Home-Prinzip, mit dem die EU die Roaming-Gebühren weitgehend abgeschafft hat.

Telekom behandelt Gleiches ungleich

In einer Pressemitteilung führte das Gericht aus, der Grundsatz der Netzneutralität verpflichte Anbieter von Internetzugangsdiensten, „den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich zu behandeln“. Dagegen verstoße die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit für Streaming-Dienste, was sich auch durch AGB-Tricksereien nicht unterlaufen lässt.

Ähnlich eindeutig fällt auch der Befund zur Auslandsnutzung aus. „Danach dürften für Roaming-Dienste im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte im Vergleich mit den inländischen Endkundenpreisen verlangt werden“, schreibt das Gericht. „Dadurch, dass die Telekom eine Anrechnung der gestreamten Datenmengen auf das jeweilige Datenvolumen nur bei einer Inlandsnutzung ausschließe, werde sie diesen Anforderungen nicht gerecht.“

Sogenannte Zero-Rating-Angebote wie StreamOn nehmen den Zugriff auf ausgewählte Online-Dienste, etwa Spotify oder Youtube, vom monatlichen Datenvolumen aus. Das allein ist bereits hoch problematisch, weil die Praxis grundsätzlich diskriminierend ist und somit die Netzneutralität untergräbt. Unter bestimmten Bedingungen ist dieses Geschäftsmodell mit den EU-Vorgaben jedoch vereinbar.

Millionenumsatz mit illegalen Produkten

Aber nicht einmal an diesen Rahmen will sich die Telekom halten. In der Vergangenheit machte sie geltend, dass sich das Angebot für sie sonst nicht rechnen würde und drohte damit, es einzustellen. Ob sie ihre Drohung wahrmachen oder das heutige Urteil anfechten wird, bleibt noch offen. Eine Anfrage an das Unternehmen blieb bislang unbeantwortet.

„Das StreamOn Produkt der Deutschen Telekom war 20 Monate am Markt“, sagt der Netzneutralitätsexperte Thomas Lohninger von der Digital-NGO epicenter.works. In dieser Zeit habe der Konzern damit Millionen verdient und müsse, sollte das Urteil rechtskräftig werden, nur wenige 100.000 Euro an Strafe bezahlen. Solche geringen Beträge, die Unternehmen wie die Telekom aus der Portokasse bezahlen, sind geradezu eine Einladung für Verstöße. Dabei habe die Bundesnetzagentur nicht einmal den maximalen Strafrahmen von 500.000 Euro ausgeschöpft, sagt Lohninger. „Mit diesen Strafen und so langen Entscheidungswegen ist es klar, wieso Deutschland einen der kaputtesten Telekommärkte in Europa hat“.

Update, 21. November: Die Bundesnetzagentur hat uns eine Stellungnahme zukommen lassen:

Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 20.11.2018 den Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Das Gericht hat sich nach summarischer Prüfung ausführlich zur Sache eingelassen und die Rechtmäßigkeit der Anordnungen festgestellt. Eine abschließende Aussage bleibt gleichwohl dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Maßgeblich für die Vollstreckung der Anordnung ist insoweit nicht die Ausschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, sondern das einstweilige Rechtsschutzverfahren. In diesem Verfahren steht es der Telekom Deutschland GmbH frei, Rechtsmittel gegen den oben genannten Beschluss einzulegen. Wie von Ihnen angeführt, hat die Bundesnetzagentur in der relevanten Anordnung ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 € je Verstoß angedroht, welches der Durchsetzung der Vollstreckung dient.

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16 Ergänzungen

  1. Der letzte Satz summiert für mich die Gesamtsituation mit der wir noch Jahre lang zu kämpfen haben werden.
    Leider sehr traurig, dass die Telekom hier nicht ordentlich für den vorsätzlichen Verstoß geahndet werden wird.
    Scheinbar will man hier wieder die heimischen Marken wieder vor zu hohen Strafen schützen.
    Eigentlich hätte es schon bei der Ankündigung eine Abfuhr an die Telekom gegeben müssen.
    Nun werden wieder Jahre an Rechtsstreitigkeiten geführt mit dem Endergebnis, dass die Telekom entweder das Projekt einstellt und sich über die regulären Verträge durch Erhöhung der Preise oder eben durch einstellen von StreamOn ihre Kosten decken wird.

    Ich vermute mal, dass die Telekom das Spiel noch solange mitmacht bis es eben nicht mehr geht.
    Sehr schade aber unsere Regierung wird schon einknicken und aushelfen, wenn die Telekom nur laut genug jammert und wieder mit Arbeitsplätzen droht.

    T-Virus

    1. Vorweg: ich bin FÜR Netzneutralität und FÜR strafrechtliche/zivilrechtliche Konsequenzen, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson rechtswidrig (nicht moralwidrig) handelt. Aber ich würde dennoch gerne über diesen Punkt reden: „Scheinbar will man hier wieder die heimischen Marken wieder vor zu hohen Strafen schützen.“

      Beispiel Diesel. Was haben wir (Deutschland) in der Gesamtsumme davon, dass VW in den Staaten 20 Mrd. Strafe zahlen muss, und was haben wir im Endergebnis davon, ein Unternehmen (mit 10tausenden Mitarbeiterinnen) mit hohen Strafen zu belegen?
      Wie/wen sollen wir da gerecht bestrafen, immerhin sind die direkt verantwortlichen nur die Managerinnen und Chefinnen.

      Wenn Strafe nicht bei den Richtigen ankommt und darüber hinaus auch teils die Falschen trifft, dann könnten wir uns mMn. mal nach Alternativen umsehen, wie wir mit dem Problem umgehen. Übertragen wir das jetzt auf den hier vorliegenden Fall. Eine Strafzahlung wird wahrscheinlich kaum eine der Managerinnen, die gegen die Netzneutralität ist, relevant tangieren.

      Irgendwelche interessanten Ideen oder Gedanken, wie wir pragmatisch oder sinnvoller verfahren könnten?

  2. Dieses Urteil habe ich mit großem Schrecken aufgenommen. Denn wird damit meine Freiheit und Rechte auf die freie Nutzung meines Handyvertrages eingeschränkt. Ja, einen Nutzen oder einen Vorteil kann ich in dem Urteil wirklich nicht entnehmen.

    Ein Video-Stream Anbieter, ein Provider und ein Kunde einigen sich auf StreamOn und das soll jetzt die Netzneutralität verletzen und verboten sein? Darüber kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
    Ich frage mich aus welcher Zeit der Richter entstammt, um so ein realitätsfernes Urteil fällen zu können.

    Durch das Verbot werden mir zukünftig entweder höhere Kosten entstehen, weil ich ein größeres Datenvolumen benötige oder ich muss meinen Konsum an Videos einschränken. Dies soll ein Fortschritt sein? Oder wird der Richter oder das Gericht die größeren benötigten Datenvolumen bezahlen? Wenn beide Fragen mit Nein beantwortet werden, dann macht das Urteil für mich als Handynutzer keinen Sinn.

    Ich kann diese Option in wenigen Sekunden an und ausschalten, ist also kein fester Bestandteil meines Vertrages. Aber noch nie habe ich diese Funktion deaktiviert, weil es für mich gar keinen Sinn macht sie nicht zu nutzen. In einem Auto schalte ich die Sicherheitssysteme wie ABS auch nicht aus.

    In diesem Artikel wird auch gar nicht erklärt, welchen Vorteil oder Nutzen dieses Urteil bringen wird.

    1. Du verstehst also echt nicht den Grund weshalb man in Europa ein roamingfreies Mobilfunkabkommen zu schaffen versucht? Du möchtest weiterhin, dass jedes Land sein eigenes, in andere Länder nicht nutzbare Süppchen kocht?

    2. Man versucht dich hier vor Monopolen zu schützen, aber du denkst nicht weiter, als bis zur Handyrechnung am Monatsende.

    3. „Ein Video-Stream Anbieter, ein Provider und ein Kunde einigen sich auf…“

      Mercedes Benz hat mit der Brennerautobahn einen Rahmenvertrag, der allen Kunden (Autoreisende) die freie Durchfahrt ermöglicht: Tagsüber auf einer Spur mit 30 km/h Tempolimit, nachts sogar mit 50 km/h.

      Merkst Du was? Gern geschehen.

  3. Mit StreamOn und VodafonePass geht die Welt unter und muss daher verboten werden.

    Nein, so schlimm ist es natürlich nicht, viel eher das Gegenteil. Ich als Nutzer kann mit StreamOn und VodafonePass viele Freiheiten nutzen, die sonst nur ein großer Tarif mir bietet, der aber erheblich mehr kostet.

    Das kostenlose Optionen jetzt verboten werden, weil sie irgendeine ausgedachte Neutralität verletzten, ist sowas von lächerlich. Aber wir Deutschen brauchen solche Reizthemen. In Ländern wie Österreich, Niederlande und USA haben Gerichte erkannt, dass solche Angebote die Netz-Neutralität nicht verletzten und alle sind zufrieden.

    Ich fühle mich mit der Entscheidung bevormundet und in meinen Freiheiten eingeschränkt. Und diese Freiheit hat auch nicht die Freiheiten eines Dritten verletzt, darum ist die Entscheidung Käse.

    1. Willkommen Telekom-Mitarbeiter. Oder bist du einfach nur der gleiche wie „Streamon Nutzer“, weil du die gleichen unsinnigen Argumente ins Feld führst?

      Wir erlauben dann für dich demnächst auch Preisabsprachen, aber nur zwischen „einem Provider“ und einem anderen. Dann machen die nämlich auch dumpingpreise, du wirst dich freuen. Bis es keine Konkurrenz mehr gibt und die dann ganz frei ihre Preise diktieren können.

      PS: Österreich und co liegen auch in der EU und haben somit eine ähnliche Regelung wie Deutschland. Die USA haben Netzneutralität abgeschafft. Als Kommentator sollte man so etwas schon wissen, um sich nicht vollends zu disqualifizieren. Auch, dass man Netzneutralität nicht mit einem Bindestrich schreibt.

    2. Kostenlose Optionen sind NICHT verboten. Verboten wurde die spezielle Ausgestaltung der Tarifoption StreamOn, nämlich die Drossel und die Roamingpraxis. Das gilt übrigens genauso in den Niederlanden und Österreich, da die Entscheidung auf einer EU-Verordnung (2015/2120) beruht und dort genauso gilt.

      Telekom kann weiterhin StreamOn anbieten, sie muss nur den Tarif so ausgestalten, dass er rechtskonform ist.

      Was die Freiheit des Endnutzers angeht: Die Verordnung soll nicht nur Endnutzerfreiheiten schützen sondern auch „… es soll gleichzeitig gewährleistet werden, dass das „Ökosystem“ des Internets weiterhin als Innovationsmotor funktionieren kann.“ (siehe Erwägungsgrund 1 der EU 2015/2120). Um das zu erreichen wurde in der Verordnung explizit die Gleichbehandlung allen Verkehrs (beim Transport, nicht bei der Abrechnung) bei Internetzugangsdiensten festgeschrieben. Dagegen verstößt die selektive Drossel. Drosseln dürfte die Telekom schon wenn der Kunde die StreamOn-Option aktiviert. Nur müsste dann der gesamte Verkehr gedrosselt werden und schwupp wäre StreamOn rechtskonform. Wollte die Telekom wohl nicht und macht statt dessen aufwändig DPI. ;-)

      Was Roaming angeht, so wurde in Europa entschieden, dass ein Tarif, der im Ausland nutzbar ist, dann auch im Ausland die gleichen Bedingungen erfüllen muss, wie im inland. So einfach ist das. Wenn man das nicht will, bietet man halt einen reinen Inlandtarif an.

      Was das individuelle Gefühl der Einschränkung der eigenen Endnutzerfreiheiten angeht, so muss auf das hehre Ziel des Schutzes des Ökosystem des Internet verwiesen werden. Oder um es mit Spock zu sagen: „The needs of the many outweigh the needs of the few!“

  4. Verdammt, wo sind denn die Teilen-Buttons hin? Wollt Ihr in der Versenkung verschwinden? Die waren doch datenschutzkonform, also was soll das?

    1. Du bist der erste, der sich deswegen beschwert. Wir haben die vor einem Monat rausgenommen, weil Smartphones eigentlich auch die Möglichkeit zum Teilen bieten sollten und wir hier nicht die ganze Zeit Werbung für einzelne Dienste machen wollten. Letztendlich wussten wir nicht einmal, ob sie jemand nutzte.

  5. Prima danke dafür..Die Drosselung ist doch nicht eingeführt worden um jemanden die Netztneutralität zu nehmen. Sondern damit 40 Leute gleichzeitig noch in einer Zelle StreamOn nutzen können und noch Telefonie und SMS sichergestellt ist. Also Abschaltautomatik am Prüfstand beim Diesel wird toleriert bis die Amis sagen so nicht, aber StreamOn ist illegal in seiner jetzigen Ausprägung..Gute Nacht Deutschland und weiter so….

    1. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: StreamOn ist dafür geschaffen um sich den Netzausbau sparen zu können.

  6. Ungeheuerlich, was einem hier vorgeworfen wird, nur weil einem anderen die Meinung nicht passt.
    Auf den Gedanken zu kommen, dass man eine/einer der 1Mio StreamOn Nutzer ist, scheinen nicht alle zu verstehen.

    Traurig auch, dass man für seine freie Meinungsäußerung gleich einen Stempel aufgedrückt bekommt. Ich dachte solche Zeiten haben wir in Deutschland längst hinter uns gelassen.

    Bei Deiner Hetze hast Du es nur leider verpasst zu erklären, welchen Vorteil so ein Urteil oder Gesetz bringt. Aber Hetzen ist eben für manche einfacher, als sachlich zu diskutieren.

    1. Der Kommentator versteht also nicht was so ein Urteil bringt. Vermutlich versteht er/sie nicht einmal was es mit dem Rechtssystem auf sich hat. Ich schlage vor, dass jeder Kritiker und überzeugter StreamOn Nutzer sich mal die Urteilsbegründung selbst durchliest und das Hirn einschaltet.

      Ich habe großen Respekt vor denjenigen Juristen die sich auch mit so komplexen IT-lastigen Themen mal eingängig auseinander setzen. Manch andere Leute bewegen sich anscheinend nie aus ihrer Komfortzone.

      1. @M
        Auch du gibst keine Erklärung ab, aber hetzt gegen andere Meinungen.

        Es zeigt nur, dass dieses Urteil falsch ist, wenn selbst wenn die Befürworter es weder erklären noch erleutern können.

        Danke für nichts.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.