Labore müssen künftig auch Daten von Menschen an die Gesundheitsämter weitergeben, die gar nicht an Covid-19 erkrankt sind. Zudem sollen in Zukunft bereits Verdachtsfälle gemeldet werden. Die Regelungen sind Teil des zweiten Pandemieschutzgesetzes, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen hat. An diesem Freitag billigte es der Bundesrat. Erhebliche Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber wurden dabei offenkundig ignoriert.
Kelber beklagte schon Ende April in einer schriftlichen Stellungnahme, dass bei neuen bedrohlichen übertragbaren Krankheiten bereits Verdachtsfälle an die Gesundheitsämter gemeldet werden müssen. Eine solche Meldung würde namentlich erfolgen, womöglich könnte eine Behörde darauf sogar häusliche Quarantäne anordnen. Kelber hält dies für problematisch: Es sei überhaupt nicht festgelegt, welche Voraussetzungen für einen solchen Verdacht erfüllt sein müssen.
Hoffnung auf bessere Auswertungsmöglichkeiten
Labore sollen zudem auch Untersuchungsergebnisse aller Menschen an die Gesundheitsämter weitergeben, die auf das neuartige Coronavirus sowie das seit 2002 bekannte SARS-Coronavirus getestet werden – also auch die negativen Testergebnisse. Die Labore sollen den Namen und das genaue Geburtsdatum des jeweiligen Betroffenen zwar pseudonymisieren, aber den Geburtsmonat sowie das Geschlecht und den Wohnort übermitteln. Betroffen sein könnten hiervon langfristig wohl Millionen Menschen.
Laut Gesetzesbegründung könne der Öffentliche Gesundheitsdienst den Verlauf der aktuellen Pandemie dadurch besser einschätzen. Weil von nun an auch die Gesamtzahl aller Tests erfasst werde, könne die Entwicklung der Fallzahlen besser beurteilt werden. Die neue Datenbasis lasse beispielsweise Rückschlüsse darauf zu, ob Zahlen lediglich gestiegen sind, weil mehr Menschen getestet wurden, oder ob es tatsächlich mehr neue Infektionen gibt.
Aus dem Gesetzestext geht hervor, dass in Zukunft auch die Verteilung der durchgeführten Tests über verschiedene Altersgruppen und Regionen ausgewertet werden sollen. Zudem sollen die Angaben wohl in Beziehung mit den Meldedaten gesetzt werden.
Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Eingriff in Grundrechte
Kelber sieht hierbei einen Eingriff in die Grundrechte einer „eklatanten Anzahl von Betroffenen“, wie er mitteilte. Die Grundlage, auf der dieser Eingriff erfolgen solle, werde nicht ersichtlich. Er halte ihn deshalb weder für erforderlich, noch für verhältnismäßig.
Kelber zufolge handelt es sich auch bei in einer nicht-namentlichen Meldung enthaltenen Angaben noch immer um personenbezogene Daten. Demnach sind diese besonders schützenswert. „Die dürftigen Angaben in der Begründung deuten darauf hin, dass eine rein statistische Erfassung den Zweck ebenso erfüllen würde“, schrieb der Datenschützer.
In seiner Stellungnahme sprach er zudem einen Punkt an, der in Frage stellt, ob die Regelung derzeit überhaupt sinnvoll umgesetzt werden kann. Denn womöglich wird sie Gesundheitsbehörden für massive Probleme stellen. Mehr als 90 Prozent aller Coronavirus-Tests fielen nach Angaben des Robert Koch-Instituts derzeit negativ aus, so Kelber. „Eine Meldepflicht würde also zu einer enormen Zunahme der Meldungen führen.“
Zusätzliche Aufwände für Gesundheitsbehörden
Ähnliche Befürchtungen äußerte am Montag auch Michael Ziemons, Gesundheitsdezernent der StädteRegion Aachen. Bei der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben war er im Gesundheitsausschuss als Sachverständiger geladen. Eine händische Erfassung eines Coronavirus-Tests dauere derzeit rund zehn Minuten, teilte Ziemons mit. In Fällen, in denen niedergelassene Ärzt:innen oder Krankenhäuser die Tests durchgeführt hätten, müssten Gesundheitsbehörden den Daten zudem mit enormen Aufwand nachspüren. „Bei 1500 bis 2000 Tests am Tag entsteht so ein enormer zeitlicher Aufwand.“
Eine Recherche von netzpolitik.org Ende März hatte gezeigt, dass schon die Erfassung und mühsame Vervollständigung der positiven Testergebnisse Gesundheitsämter vor große Herausforderungen stellt. Informationen erhielten sie damals vorwiegend per Fax.
Im Gesundheitsausschuss warnte Ziemons, ohne eine digitale Lösung für die Übermittlung der Daten an die Ämter könnte die zeitaufwendige Erfassung von Negativ-Ergebnissen Personal binden, das eigentlich die Kontaktpersonen nachverfolgen soll. Obgleich mancherorts bereits an einer solchen digitalen Lösung gearbeitet wird, ist sie noch nicht flächendeckend in Sicht. Deshalb könnte das Gesetz womöglich sogar das Gegenteil des gewünschten Effekts haben.
