Michael Ziemons
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Zweites Pandemieschutzgesetz: Labore müssen auch negative Coronavirus-Tests melden
Hunderttausende Tests werden jeden Woche durchgeführt. (Symbolbild) Zweites Pandemieschutzgesetz: Labore müssen auch negative Coronavirus-Tests melden Künftig landen die persönlichen Daten aller auf das Coronavirus Getesteten bei den Gesundheitsbehörden. Das schreibt das zweite Pandemieschutzgesetz vor, das in dieser Woche beschlossen wurde. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht darin einen Eingriff in die Grundrechte.