Rechte Todeslisten: Wer drauf steht, muss endlich informiert werden

Nach dem Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke sollte auch dem Letzten klar werden, dass die Verharmlosung des Rechtsradikalismus ein Ende haben muss. Das heißt auch: Sicherheitsbehörden müssen endlich alle Menschen informieren, die auf Feindes- und Todeslisten der extremen Rechten stehen. Ein Kommentar.

Neonazi auf einer Kundgebung. CC-BY-NC 2.0 Kai Schwerdt

Zehntausende Menschen stehen bundesweit auf den unzähligen Feind- und Todeslisten von Rechtsradikalen. Und nur die wenigsten von ihnen wissen davon. Das muss sich ändern: Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter müssen endlich die Betroffenen unaufgefordert und zeitnah informieren, dass ihnen Gefahr droht. Es muss Schluss sein mit der Geheimniskrämerei, die verhindert, dass Betroffene Vorkehrungen zu ihrem Schutz treffen können.

Deutsche Sicherheitsbehörden haben die Gefahr von rechts systematisch verharmlost, ignoriert und in Teilen sogar gefördert. Konservative Politiker versuchen seit jeher bei jeder Nennung von rechter Gewalt und rechten Terrorismus die politische Linke mit in Haftung zu nehmen und sie als ebenso gefährlich gleichzusetzen. Dabei ist nicht erst seit den Morden des NSU klar: Der Feind steht rechts. Wer das nach der Attacke auf CDU-Politikerin Henriette Reker und dem Mord an CDU-Mann Walter Lübcke nicht anerkennt, der ist selbst nach rechts hin offen und eine Gefahr für die Demokratie.

Seit 1971 gab es 12 Entführungen, 174 bewaffnete Überfälle, 123 Sprengstoffanschläge, 2.173 Brandanschläge und 229 Morde mit rechtsextremem Hintergrund. Dazu kommen tausende rechtsradikale Gewalttaten, alleine 1.156 im Jahr 2018. Der politische Rechtsruck, der erfolgreich und auch unter Mitwirkung von Politikern aus der Union die Grenzen des Sagbaren verschoben hat, beflügelt die rechtsradikalen Gewalttäter. In der um sich greifenden verbalen Verrohung seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015/2016 und durch den Verlust von Empathie in der Gesellschaft sehen sich die Rechtsterroristen als Vollstrecker eines vermeintlichen Volkswillens.

Informationspflicht gegenüber Betroffenen

Der Sicherheitsapparat muss jetzt diese reale Gefahr von rechts ins Visier nehmen. Dazu gehört auch, dass alle Menschen, die auf den unzähligen rechten Feindes- und Todeslisten stehen, zeitnah über diese Tatsache informiert werden. Der Sicherheitsbehörden haben eine Schutzpflicht gegenüber Menschen, die bedroht werden. Deswegen müssen die Betroffenen – ohne bürokratische Hürden und ohne selbst anfragen zu müssen  – informiert werden, auf welcher Liste welche Informationen über sie seit wann gespeichert sind. Das Verfahren sollte so datenschutzfreundlich wie möglich sein und über eine bloße Informationspflicht hinausgehen: Vom Rechtsradikalismus bedrohte Menschen haben ein Recht auf Beratung durch Behörden, auf psychologische Unterstützung und auf Infos zu Beratungsstellen gegen Rechts. Der Schock, auf so einer Liste zu stehen, ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Da die Polizeien mit Fällen wie in Hessen und anderswo selbst mehr und mehr in Ruf stehen, mit Rechtsradikalen zu sympathisieren, ist Misstrauen angebracht. Keinesfalls dürfen die Feindlisten bei den Sicherheitsbehörden, allen voran beim Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz, zu Master-Listen zusammengeführt werden. Zu groß und berechtigt ist derzeit die Sorge, dass der Sicherheitsapparat Teil des Problems ist und die Listen der Rechtsradikalen womöglich noch als Indizien für Beobachtung und Gängelung mutmaßlicher Linker nutzt.

3 Ergänzungen

  1. Kann nicht jeder prinzipiell ein Auskunftsgesuch stellen? Man könnte die Behörden damit „fluten“ was hoffentlich denen hilft die draufstehen. Das könnte aber vor allem dazu führen, dass Menschen dann von den Sicherheitsbehörden von sich aus informiert werden, um den bürokratischen Aufwand zu vermindern.

    1. Gerade diese Idee würde es notwendig machen, dass eben „Master-Listen“ zusammengestellt würden. Ansonsten müsste der gemeine Bürger bei allen Behörden und Landesämter einzeln nachfragen. Nicht nett.
      Ich finde absolut kein vernünftiges Argument, warum die Behörden nicht pro-aktiv die betroffenen Leute informieren sollten – es sei denn, sie wollten unter dem Radar halten, wie weit die konkrete(!) rechte Bedrohung schon fortgeschritten ist. Hmm.

  2. Wichtig wäre hier vor allem das diese Daten nachdem Sie den betroffenen mitgeteilt wurden bei den Behörden gelöscht werden. Schließlich gilt es zu verhindern das diese z.B. durch Rechtsgerichtete Verfassungsschutz oder Polizeimitarbeiter mißbraucht werden könnten.

    Leider ist den Behörden in dieser Sache nicht über den Weg zu trauen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.