Mitglieder der rechtsextremen Nordkreuz-Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern haben etwa 25.000 Datensätze über Journalist:innen und linke Politiker:innen inklusive Lichtbildern und Adressen gesammelt. Wer auf den Feindeslisten der Nazi-Prepper landet, sollte von diesen im Krisen- oder Katastrophenfall festgesetzt und getötet werden. Prepper bereiten sich auf eine Auflösung des Staates beispielsweise durch einen Energie-Blackout vor. Recherchen der taz hatten offengelegt, dass die Szene starke Verbindungen zu Rechtsextremen sowie in Bundeswehr und Polizei hinein unterhält. Die Feindeslisten hatte der Generalbundesanwalt schon 2017 beschrieben. Das Bundeskriminalamt weigerte sich aber, die auf den Listen stehenden Menschen zu informieren.
Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) sagt dazu gegenüber netzpolitik.org: „Die Einschätzung des BKA, dass sich aus einer Nennung auf rechten Feindeslisten keine ernstzunehmende Gefahr ergibt, teile ich nicht. Wenn Rechte mit Zugang zu Waffen personenbezogene Daten sammeln, dann ist das gefährlich. Bislang werden Betroffene rechter Gewalt in Deutschland weder ausreichend informiert noch ausreichend geschützt.“
Die Informationsfreiheitsorganisation FragDenStaat.de hatte schon 2018 die Herausgabe der Liste beim BKA verlangt. Gegen diese Anfrage hatte das Bundeskriminalamt argumentiert, es müsse die Liste aus Datenschutzgründen nicht herausgeben. Außerdem gebe es eine Bereichsausnahme für Daten im Zusammenhang mit Terrorismus und bei Bekanntgabe der Informationen eine Gefahr für laufende strafrechtliche Ermittlungen.
Bislang erst 29 Personen informiert
FragDenStaat will dagegen nun juristisch vorgehen. Die NGO ist der Meinung, dass das BKA alle auf der Liste stehenden Personen anfragen müsste, ob sie mit der Herausgabe der Liste einverstanden seien. So könnte über den Umweg des Datenschutzes eine Information von betroffenen Personen stattfinden, damit diesen überhaupt bewusst wird, dass sie im Fadenkreuz einer rechtsextremen Organisation standen. Das BKA hat bis heute nur 29 der betroffenen Personen informiert.
Fragdenstaat zieht jetzt vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Neben der konkreten Frage wird es in dem Verfahren auch um die zunehmende Tendenz des BKA gehen, sich im Zuge einer „Geheimdienstifizierung“ über Umwege von den Auskunftspflichten des Informationsfreiheitsgesetzes befreien zu wollen.
