Informationsfreiheit in den BundesländernHamburg will Transparenzgesetz einschränken (Update)

Die Hamburger Bürgerschaft macht Ernst: Sie will das fortschrittlichste Transparenzgesetz Deutschlands schleifen. Die neue Regelung der rot-grünen Regierung könnte vor allem für Journalistinnen gefährlich werden.

Stein des Anstoßes fürs Transparenzgesetz: Die Verträge zum Bau der Hamburger Elbphilharmonie – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Moritz Kindler

Update, 18.12.2019: SPD, Grüne und CDU haben gemeinsam einen Zusatzantrag eingebracht, mit dem Behörden von der Datenweitergabe in Einzelfällen absehen können, aber nicht müssen. Die weiteren Ausnahmen bleiben bestehen.

In den vergangenen Jahren war Hamburg Transparenz-Vorreiterin in Deutschland. Ihr 2011 von einer Volksinitiative eingebrachtes Transparenzgesetz war lange Vorbild für andere Bundesländer. In dieser Woche wird sich das allerdings ändern: Die rot-grüne Regierung möchte in einer Abstimmung ohne Debatte am Mittwoch die Transparenzpflichten für die öffentliche Verwaltung stark einschränken.

Kernregelung des Entwurfs ist eine neue Verpflichtung für Menschen, die Informationen von Hamburger Behörden erfragen. Sie müssen künftig nicht nur ihren Namen, sondern auch ihre Anschrift mitteilen. Anonyme Anfragen gehören damit der Vergangenheit an. Aber nicht nur das: Kommen Dritte in angefragten Dokumenten vor, müssen Behörden künftig die Daten der Antragsteller an diese weiterleiten, sofern sie es wünschen. Wenn also etwa Journalistinnen Anfragen zu zwielichtigen Unternehmen oder Rechtsextremen an die Verwaltung stellen, könnten all ihre Daten bei ebendiesen Unternehmen und Personen landen.

Gefahr für Journalist:innen

Tatsächlich wurde der Journalist Ján Kuciak im vergangenen Jahr in der Slowakei ermordet, nachdem eine Behörde seine Adresse bei einer Informationsanfrage weitergab. Der Regierung in Hamburg scheint diese Bedrohung für Medien egal oder nicht bewusst zu sein. Der ursprüngliche Gesetzentwurf kam aus dem Haus des grünen Justizsenators Till Steffen. Warnungen des Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar schlug der Senat in den Wind. Dabei dürfte die neue Regelung auch gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.

Die Mehrheit im zuständigen Justizausschuss der Bürgerschaft sah im Gesetzentwurf kein Problem. Nun liegt es an der rot-grünen Mehrheit in der Bürgerschaft, den Entwurf noch zu ändern. Der justizpolitische Sprecher der Linksfraktion, Martin Dolzer, kritisierte den Senat scharf: „Dass Rot-Grün versucht, entgegen anderer Zusagen das neue Transparenzgesetz ohne Debatte zu beschließen, ist intransparent, unredlich und skandalös.“

Progressive Regelungen in anderen Bundesländern

Neben der Einführung einer Identifizierungspflicht will der Senat außerdem Auskunftspflichten einschränken, Ausnahmen für einige Behörden einführen und die Fristen für Antworten verlängern. Der Verein „Mehr Demokratie“ hat bereits angekündigt, eine Volksinitiative zur Rettung des Transparenzgesetzes auf den Weg zu bringen.

Während Hamburg die Transparenz zurückfährt, wollen andere Bundesländer progressive Regelungen einführen. Die schwarz-grün-rote Koalition in Sachsen hat sich darauf geeinigt, bis Ende 2020 ein Transparenzgesetz im Freistaat einzuführen. Bisher ist Sachsen neben Niedersachsen und Bayern das einzige Bundesland ohne allgemeinen Auskunftsanspruch der Bevölkerung.

Auch in Sachsen-Anhalt soll das Informationszugangsgesetz im kommenden Jahr durch ein Transparenzgesetz abgelöst werden. Das ist bitter nötig, denn Sachsen-Anhalt ist bisher das einzige Bundesland, in dem selbst die Ablehnungen von Auskunftsanfragen Gebühren kosten.

Vorbild könnte der Entwurf für ein Transparenzgesetz in Berlin sein, den der Senat derzeit prüft. Auch im Bundestag wurde kürzlich über ein Transparenzgesetz für den Bund debattiert – vorerst ohne Ergebnis.

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