EU-Urheberrecht: Sperrfeuer auf den letzten Metern

Europa steht morgen vor einer denkbar knappen Abstimmung über ein neues Urheberrecht. Seine Befürworter feuern aus allen Rohren. Sie behaupten, wer gegen Uploadfilter sei, helfe US-Konzernen. Sie begehen damit einen groben Denkfehler. Ein Kommentar

Kampf um jeden Meter: Der Maler Alphonse de Neuville hielt den französisch-deutschen Krieg 1870-1871 fest. – Public Domain Wikimedia

Wem nützt die Urheberrechtsreform? Selbst am Tag vor der wohl denkbar knappen Abstimmung im EU-Parlament läuft der Streit weiter, was die grundlegende Neuordnung europäischen Rechts bedeutet – und wer von ihr am meisten profitiert. „Ihr unterstützt datengierige US-Konzerne!“, kommentiert Andrian Kreye in der Süddeutschen Zeitung. (Seine Kollegin Karoline Meta Beisel sieht das anders.)

In den Feuilletonspalten und auf Twitter wird intensiv gestritten, quer durch die Partei- und Lagergrenzen. Und mehr noch, allein in Deutschland gingen mehr als 150.000 Menschen gegen die Reform auf die Straße. Die Debatte ist zum epochalen Streit geraten: US-Konzerne oder Europa, Künstler oder Netzfreiheit, Google oder Axel Springer.

Falsche Gegensätze

Dabei ist einiges in der Schieflage. Die wohl schlimmste Nebelgranate im Urheberrechtsstreit ist die Frage, ob die Reform Google und den Internetkonzernen nütze oder schade. Klar: Google ist gegen Artikel 13 – nicht wegen den Filtern, die Google längst verwendet, sondern weil die Reform Google schärferen Haftungsregeln unterwirft als bisher. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass alles, was Google schadet, automatisch Künstlern hilft.

Schon der behauptete Gegensatz „Konzernmacht gegen die Künstler“ ist falsch. Auf beiden Seiten der Debatte um den umstrittenen Artikel 13 stehen Konzerne: Internetgiganten gegen Musik- und Filmindustrie. Vor allem die Rechteinhaber lobbyierten intensiv für die Reform. Das fertige Gesetz, die Urheberrechtsreform, trägt deutlich ihre Handschrift. Kapital kennt keine Grenzen und Konzerne haben keine Heimat. Es hat wenig Belang, ob die Konzerne, die von der Reform profitieren, in Kalifornien sitzen oder in Hannover. Ihr erstes Interesse gilt weder Kunstschaffenden noch Nutzerinnen und Nutzern.

Befürworter der Reform konstruieren eine falsche Entscheidung zwischen den Rechten von Urhebern und der Ausdrucksfreiheit im Internet. Artikel 13 wird wohl zwangsläufig viele Inhalte ungerechtfertigt aus dem Netz fegen. Er legt die Beurteilung darüber, ob ein Bild, ein Lied oder Video eine Urheberrechtsverletzung enthält, in die Hände automatisierter Filter. Richter brauchen für ähnliche Entscheidungen oft Monate. Die Erfahrung zeigt, dass selbst hochentwickelte Systeme zwischen einem bloßen Plagiat und Parodie, Zitat und Montage nicht unterscheiden können – und im Zweifel einfach löschen und sperren.

Uploadfilter sind keine Kleinigkeit, die es für die „gerechtere Entlohnung der Künstler“ in Kauf zu nehmen gilt. Solche Systeme schaden der Kunst und allen Künstlerinnen, vor allem jenen, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können. Die Freiheit des Ausdrucks im Netz ist die Freiheit aller, von Künstlerinnen, Aktivistinnen, Influencern und jedem von uns.

Falsche Vorwürfe gegen Aktivisten

Umso perfider ist der Vorwurf, wer sich für Netzfreiheit einsetze, mache sich mit den Internetkonzernen gemein. Er ist im Einsatz für Freiheitsrechte nichts Neues. EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten drängen auch in einem anderen Bereich zum Einsatz von Uploadfiltern: Zur Bekämpfung terroristischer Inhalte. Die fehlende Trennschärfe zwischen geschützter freie Rede und zu löschenden Inhalten ist bei echten oder angeblichen „Terror-Inhalten“ mindestens so bedenklich wie bei Urheberrechtsverletzungen – allzu leicht rutscht etwas schützenswertes in den Filter, etwa ein Zeitungsartikel über Terrorismus statt tatsächlicher Terrorpropaganda.

Die Verantwortlichen mähen mit dem Vorwurf an ihre Gegenspieler, Google oder Terrorismus in Schutz zu nehmen, in gleicher Art Widersprüche nieder. Das macht eine Äußerung von EU-Sicherheitskommissar Julian King deutlich, der letzte Woche das EU-Parlament drängte, der Forderung der Kommission nach Uploadfiltern für terroristische Inhalte zuzustimmen. Wenn das Parlament dabei trödle, „helfe das nur den Extremisten“, sagte King. Es ist ein Argument, dass im Kern keinen Widerspruch duldet.

Auf dem Lautsprecherwagen des Bündisses „Berlin gegen 13“ werden die großen IT-Konzerne deutlich kritisiert.

Zurück zum Urheberrecht: Klar teilen diejenigen, die gegen Uploadfilter marschieren, ein taktisches Ziel mit Google und Co., den verheerenden Artikel 13 zu verhindern. Gut möglich, dass sich nicht alle Netzaktivisten dabei immer zu hundert Prozent von den Internetkonzernen abgrenzen. Doch gerade den Leuten, die bei Privatsphäre und Datenschutz vielfach die schlimmsten Gegner der Konzerne sind, fehlende Abgrenzung von Google und Facebook vorzuwerfen, ist schlicht absurd. Die EU-Gesetzgeber verpassen mit dem Scheitern der Digitalsteuer und der Verschleppung der ePrivacy-Datenschutzreform weitaus bessere Maßnahmen gegen die Dominanz der Tech-Giganten. Es wäre fatal, wenn ausgerechnet der verfehlte Artikel 13 der Urheberrechtsreform sie ersetzte.

13 Ergänzungen

  1. Leute, mal unabhängig vom Thema: Sperrfeuer. Nebelgranate. Fehlen noch Sturmangriff, Rückzugsgefecht, Grabenkämpfe, Hinterhalt, Haltelinie – ich habe ja nun journalistisch mit solchen Sachen zu tun und finde es etwas, nun, unpassend, diese Wortwahl hier einzuführen…

    1. Naja, es ist ja schon ein zwei Frontenkrieg. Gewissermaßen sogar ein Stellvertreterkrieg auf dem Rücken der Internetnutzer/innen. Täglich ließt man in der Jornalie Buzzwörter und unbelegte Zahlen mit reißerischen Titeln nur des Click-Baits wegen. Das sind Clusterbomben der Informationsgesellschaft. Die Reichweite soll maximiiert und der Recherche-Aufwand minimiert werden. Doch sind Signifikanz und Relevanz zwei paar Schuhe.

      Würden sich seröse Jornalisten mit dem Thema ernsthaft beschäftigen, würde man das an der Qualität der Beiträge sehen. Oftmals frage ich mich wieso oft nur die uninformierten und überemotionalisierten Demonstranten zu Wort kommen.

      Netzpolitik.org gehört zu den ganz wenigen Medien, die den Kern der Probleme erknnen und oft auch richtig wiedergeben. Es ist aber gar nicht so leicht Emotionen zu wecken mit technischen Details und juristischem Sprachgebrauch.

      Wo findet man Ihre jornalistischen Beiträge?

    2. Ich kann dieser Kriegsrhetorik ebenfalls nichts abgewinnen, weder in Zusammenhang mit politischen Konflikten, noch bei wirtschaftlichen Konflikten. Ganz besonders bedenklich finde ich diese Wortwahl in Medien und Gruppierungen, die sich in allen anderen Belangen sonst gegen Militarismus engagieren.

      (Und ganz besonders peinlich finde ich es, wenn banale Alltagskonflikte innerhalb der Familie oder zwischen Nachbarn mit Begriffen wie „Krieg“ und „Waffenstillstand“ aufgeheizt werden. Aber das ist ein anderes Thema.)

  2. „Befürworter der Reform konstruieren eine falsche Entscheidung zwischen den Rechten von Urhebern und der Ausdrucksfreiheit im Internet. Artikel 13 wird wohl zwangsläufig viele Inhalte ungerechtfertigt aus dem Netz fegen. Er legt die Beurteilung darüber, ob ein Bild, ein Lied oder Video eine Urheberrechtsverletzung enthält, in die Hände automatisierter Filter. “
    Schon hier irrt der Autor. Der Artikel 13 wird nichts aus dem Netz fegen durch automatisierte Filter. Die werden im Falle einer Lizenzierung überhaupt nicht benötigt. Außerdem steht in der Richtlinie drin, daß, sollte es zu einem automatisierten stay down kommen, hier die Zweifelsfälle von Menschen bearbeitet werden müssen.
    “ Solche Systeme schaden der Kunst und allen Künstlerinnen, vor allem jenen, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können.“ – genau aus diesem Grund brauchen wir Künstler die Richtlinie, denn wir können uns die Klagen nicht leisten, und die Internetkonzerne verdienen weiter.

    1. Doch, wenn es Künstler oder Verwertungsgesellschaften gibt, die Lizensierung ablehnen,oder die Lizenz nicht für alle Inhalte gilt (z.B. eine Lizenz über Fil , bei denen aktuelle Kinofilme explizit ausgenommen sind um den Kinoeinnahmen nicht zu schaden).

      Genau dann werden Filter weiterhin benötigt.

    2. Lizensierung ist gar nicht in allen Fällen möglich. Der einzelne Künstler, der nicht in einer VG ist (sein gutes Recht) und keinen Weltruhm vorweisen kann, kann ebensowenig mit youtube verhandeln, wie der einzelne Betreiber einer kleinen Hobbyplattform mit GEMA, Springer, Universal oder Disney (allein schon der Arbeitsaufwand übersteigt jedes Maß, die Kosten wären nicht zu stemmen). Letzterer kann ebensowenig den Aufwand für eine Filterlösung tragen. Kleine Seiten werden aussterben, unorganisierte Urheber weiterhin nichts und organisierte weiterhin kaum etwas vom Kuchen bekommen, wenn diese Reform durch kommt.

  3. Ersteinmal meinen herzlichsten Glückwunsch zu dem Erfolg am Wochenende! Es hat sicher viel Arbeit in der Vorbereitung gemacht. Aber schön zu sehen, dass so viele Menschen Interesse an dem Thema bekunden.

    Aber trotzdem (ich lese seit geraumer Zeit ja mit): wie würdet Ihr das Thema umsetzen wollen? Was würdet Ihr Euch wünschen wie das WWW strukturell aufgebaut sein sollte? Die Probleme seitens Politik, Wirtschaftsunternehmen, Sicherheitsinstitutionen, etc. sind bekannt.
    Welche 11 Punkte (10+1als Austauschmodul) wären schön. Oder gibt es sie schon? Dann schickt mal einen Link. Vielleicht habe ich es nicht gelesen.

    Ich persönlich könnte damit leben, verwendete Quellen anzugeben. Auch könnte ich damit leben, dass meine Abfragen auch (weiterhin) gespeichert werden, sofern ich aber alles lesen darf und nicht wieder aus dem Netz geworfen werde. Auch könnte ich damit leben für den Genuss SÄMTLICHER Musik 10 EUR als Nutzungsgebühr zu zahlen. Gleichzeitig fände ich es natürlich schön, wenn ich mich stattdessen nicht mehr an der GEZ beteiligen müsste.
    Was ist mit Euch? Mir ist das ehrlich in der gesamten Diskussion bisher nicht klar.

  4. Schonmal Schalgzeilen vorbereiten:
    – Neuschland unter! Benutzerinteraktion im Internet wird abgeschaft, endlich liest es sich wie ein Buch.
    – Ein Hauch von Demokratie. Regierungen ratlos.
    – Kurzsichtig ohne Brille – Kannibalen auf Abwegen. [Turm von Googol verpasst, Rest vom Internet auf dem Weg dorthin aufgefressen.]
    – Was erlauben Text. Europa dankt Abgeordneten, die lesen können – vorerst.

  5. Es gibt kein Recht auf Herrschaft. Und Verträge zu Lasten Dritter sind rechtswidrig. Selbst nach dem hiesigen System. Was andere Leute miteinander vereinbaren gilt nur für sie. Und nur für sie alleine.
    Hier wird wie immer das Recht nach Artikel 1 i.V.m. Art. 20 der allg. Erklär. d. Menschenrechte, umgedreht.

  6. @Sven
    „Die werden im Falle einer Lizenzierung überhaupt nicht benötigt.“

    Aha, und wer schließt mit wem alles Lizenzen ab? Was passiert, wenn einer, der nicht abschließen will, seinen Content von jemand anders hochgeladen auf einer Plattform wiederfindet?

    „Außerdem steht in der Richtlinie drin, daß, sollte es zu einem automatisierten stay down kommen, hier die Zweifelsfälle von Menschen bearbeitet werden müssen.“
    Was bisher ausgesprochen gut klappt? Und das heißt doch, dass der Content – auch wenn er doch rechtmäßig ist – erst mal so lange down bleibt.

    „genau aus diesem Grund brauchen wir Künstler die Richtlinie, denn wir können uns die Klagen nicht leisten, und die Internetkonzerne verdienen weiter.“
    Und die Schreiberlinge würden sonst massivst mehr verdienen, weil sie nicht abgezockt werden von den Verlegern? Ernsthaft?

    Hier noch was zum Geschacher der Union: Altmaier opfert Start-ups im Urheberrecht
    https://edition.faz.net/faz-edition/wirtschaft/2019-03-26/f30a5870c08cc1e1b4524c1be19d1faf/?GEPC=s3

  7. Ich bin ja ganz bei Herrn Fanta, dass eine Dämonisierung von Google & Co. aufgrund seiner Macht kein wirklich rationales Argument ist. Allerdings tut er dann genau dasselbe mit den sogenannten „Verwertern“.

    Natürlich hat Google genauso wie die Verwerter knallharte ökonomische Interessen, denen man nicht naiv begegnet sollte. Doch auf beiden Seiten stehen eben auch viele Nutznieser, die entweder gemeinsame ökonomische Interessen mit den Großen haben (auch hier sollte man Vokabeln wie ausbeuten eher vermeiden) oder ein konsumbezogenes ökonomischen Eigeninteresse haben (d.h. möglichst viel Content für wenig Geld genießen wollen).

    Dass der Uploadfilter Künstlern schaden soll, halte ich für eine steile These. Gerade jene, die keinen Verwerter haben, steht ja nichts im Wege, da kein Verwerter ihre Content ID registriert und sie selbst ohne Probleme ihren Content hochladen und monetarisieren können.

    Darüber, dass professionellen Musikern, die in der Regel mit einem Verwerter verbunden sind, in den letzten Jahrzehnten wegen YouTube sehr viel Einnahmen verloren gegangen sind, bestehen kaum Zweifel. Und es ist ja auch mehr als offensichtlich, da man auf YouTube praktisch alles findet ohne auf bezahlte Angebote zurückgreifen zu müssen.

    Dadurch, dass Google rechtlich in die Verantwortung genommen wird, verbessert sich die Verhandlungsposition der Urheber und wird hoffentlich auch allmählich zu einer besseren Vergütung führen. Davon werden am Ende auch die YouTuber (die, das wird oft vergessen, ja auch Urheber sind) profitieren. Und Google, die märchenhafte Gewinne erwirtschaften, kann sich das ohne Zweifel leisten.

    1. Google zu dämonisieren, wäre für sich genommen nicht einmal unbedingt irrational. Denn es ist nicht ganz unwichtig, dass das Problem, was die Internetgiganten für die Gesellschaft (etwas mehr als potentiell) darstellen, viel Größer ist als das Urheberrecht. Diese Reform vergrößert das Problem.

      Die großen Internetriesen können sich alles mögliche leisten, vor allem verfügen bereits einige über Verträge mit Verwertern usw., das ließe sich auch modernisieren und auf vergleichbare große Plattformen ausweiten.

      Die Dämonisierung von Reformgegnern, unter Zuhilfenahme von „Goggle und co. begünstigen“, ist absurd. Es geht unter anderem um die verrückten Gummiformulierungen und Haftungsrisiken für alle anderen als Google. Das ist der eigentliche Show-Stopper.

      Zensurinfrastruktur, Verursacherprinzip aushebeln, Begünstigung der organisierten Strukturen während kleine und einzelne hoffen dürfen (usw.), das alles bleibt, selbst wenn man kleinere Plattformen fachgerecht ausnimmt. Zudem sind effektivere Hebel gegen die großen im Text genannt, da sind auch Steurfragen offen u.a. Hier passiert Lobbying zugunsten einiger zum Schaden aller, denn die Demokratie können sie sich nicht nocheinmal kaufen (in Europa-Größe).

  8. Ergänzung:

    Nichtigkeitsklage beim EUGH ist raus!! Guckt mal hier:

    https://www.golem.de/news/uploadfilter-polen-klagt-gegen-eu-urheberrecht-1905-141498.html4

    und hier:

    https://www.wbs-law.de/urheberrecht/klage-gegen-eu-urheberrechtsreform-polen-zieht-vor-den-eugh-80339/

    Ergebnis: dieses Ding ist schon ab Inkrafttreten TOT!! Außerdem wurden wir User bei der Abstimmung um unsere Mehrheit bei den Änderungsanträgen betrogen. Siehe hier:

    https://www.tagesschau.de/ausland/abstimmung-urheberrecht-europaparlament-101.html

    Deswegen: DANKE an Polen und an alle Mitkläger!! *grins*

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