Verkehrsminister Andreas Scheuer verteidigt seine Pläne für die massenhafte Auto-Überwachung und wehrt sich gegen Kritik. In einem Brief an die Fraktionen der Großen Koalition beschwichtigt der Minister, Kennzeichen-Scanner seien die einzig „praktikable und effektive“ Möglichkeit, Fahrverbote älterer Dieselautos durchzusetzen. Überwachung sei das nicht, der Datenschutz gewahrt. Wir veröffentlichen den Brief im Volltext.
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“. Um gerichtlich angeordnete Fahrverbote für Dieselautos durchzusetzen, sollen alle Fahrzeuge in entsprechenden Zonen überwacht werden.
Kameras schießen Fotos von Fahrzeug, Fahrer/in und Nummernschild und gleichen die Daten mit dem Fahrzeugregister ab. Fahrer verbotener Diesel-Fahrzeuge bekommen automatisch ein Ordnungsgeld. Kommunen, Datenschützer/innen und Opposition bezeichnen die Pläne als unverhältnismäßige Überwachung des Autoverkehrs. Auch aus der SPD kommt Kritik.
„Niemand spricht von Überwachungsstaat“
In seinem Brief zieht Scheuer Parallelen zur Debatte um Videoüberwachung im öffentlichen Raum. „Der Einsatz von Videoüberwachung gerade im Verkehrsbereich [wird] seit vielen Jahren als akzeptiert empfunden“, schreibt der CSU-Politiker. Das gelte es zu beachten, wenn der Gesetzentwurf als „problematischer Eingriff in die Privatsphäre“ bezeichnet wird. „Auch hier spricht niemand von Überwachungsstaat“. Damit bezieht er sich auf den FDP-Politiker Michael Theurer, der die Pläne als „Einstieg in den grün lackierten Überwachungsstaat“ bezeichnet hatte.
Scheuer irrt, wenn er meint, niemand würde den gegenwärtigen Ausbau der Videoüberwachung als Überwachungsstaat bezeichnen. Das wurde zuletzt etwa bei den Diskussionen um den Testlauf mit sogenannter intelligenter Videoüberwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz deutlich. Jurist/innen, Datenschützer/innen, Aktivist/innen und Journalist/innen mischten sich wiederholt in die Debatte ein. Auch bei netzpolitik.org haben wir mehrfach vor dem Aufbau eines Überwachungsstaates gewarnt, auch explizit am Beispiel von Kennzeichenscannern.
Ausführlich führt der Minister aus, wieso die Auto-Massenüberwachung die einzige praktikable Lösung für Fahrverbote sei. Laut Scheuer gibt es lediglich drei Optionen: die Kontrolle parkender Autos, das personalintensive Anhalten von Fahrzeugen und letztlich „automatisiert ablaufende Kontrollen“. Die Kontrolle parkender Autos scheide jedoch aus, weil nur Fahrer verantwortlich gemacht werden können.
Unerwähnt lässt Scheuer, dass es noch andere, deutlich mildere Mittel zur Kontrolle der Fahrverbote gibt. Das ist etwa die Blaue Plakette oder kleine RFID-Funksender, die andere Ländern bereits in Mautsystemen einsetzen. Scheuer hatte die Blaue Plakette und auch Hardware-Nachrüstungen wiederholt abgelehnt.
Sofortige Löschung nicht festgeschrieben
Wiederholt weist Scheuer darauf hin, dass die Daten sofort gelöscht werden, wenn ein Fahrzeug nicht von den Fahrverboten betroffen ist. „Die Daten einfahrtsberechtigter Fahrzeuge werden quasi in Echtzeit wieder gelöscht“, heißt es in dem Brief.
Maßgeblich ist hier jedoch, dass der Gesetzentwurf nicht näher festschreibt, wann der Abgleich zwischen dem Register des Kraftfahrzeugbundesamtes und den aufgenommenen Kennzeichen erfolgen muss. Von einer Löschung in Echtzeit ist im Gesetzentwurf nicht die Rede.
Anders bei der automatisierten Kennzeichenerfassung: Dort müssen die Kennzeichen-Fotos an Ort und Stelle mit einer in der Messstation gespeicherten Liste abgeglichen werden. Gibt es keinen Treffer, müssen die Daten gelöscht werden. Zudem werden keine Bilder von den Fahrer/innen gespeichert. Dem zugrunde liegt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Polizeibehörden haben aber durchaus schon sämtliche Kennzeichen ganzer Autobahnen fotografiert, gespeichert und gerastert. Allein im Autotransporter-Fall waren es 3,8 Millionen Kennzeichen. Das ist mindestens ein „problematischer Eingriff in die Privatsphäre“ – schon damals sprachen manche von Überwachungsstaat.
Hier der Brief im Volltext:
Von: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
An: Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der SPD-Bundestagsfraktion
Datum: Berlin, 22.11.2018
Ohne effektive Durchsetzungsmaßnahmen wird die Luft nicht besser. Verkehrsbeschränkungen wirksam und effektiv kontrollieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ungeachtet der anhaltenden politischen Diskussion um gerichtlich oder kommunal angeordnete Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote sind Lösungen für deren Vollzug zu entwickeln. Obwohl für den Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes grundsätzlich die Kommunen zuständig sind, wurde der Bund gebeten, hierzu einen Unterstützungsbeitrag zu leisten.
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die Kommunen verpflichtet, wirksame und aktuelle Luftreinhaltepläne zu erstellen und die darin verankerten Maßnahmen zu vollziehen, zu denen laut Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 28. Februar 2018) als ultima ratio auch die Festsetzung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten gehören kann. Die 87. Umweltministerkonferenz (UMK) hatte bereits im Dezember 2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die Umweltministerkonferenz weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der zur Verbesserung der Luftqualität aus Gründen des Gesundheitsschutzes festgelegten Verkehrsbeschränkungen nur durch einen hohen Befolgungsgrad sichergestellt werden kann. (…Die Umweltminister) sehen insofern die Notwendigkeit, die diesbezüglichen Kontrollmöglichkeiten insbesondere im fließenden Verkehr (z.B. durch Einsatz automatischer Überwachungseinrichtungen) zu erweitern. Sie bitten den Bund daher, die erforderlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung von Datenschutzaspekten zu schaffen.
Diese Beschlüsse wurden auf der 88. UMK im Mai 2017 bekräftigt.
Mit dem am 7. November 2018 im Kabinett beschlossenen und nun im parlamentarischen Verfahren befindlichen Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kommt die Bundesregierung dieser Bitte der UMK nach und schafft mit der Möglichkeit eines automatisierten Abrufs der beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegten Fahrzeugdaten die erforderlichen Rahmenbedingungen. Das Verfahren wahrt dabei die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Ob die betroffenen Kommunen die Möglichkeiten des automatischen Datenabrufs nutzen wollen, unterliegt einzig ihrer eigenen Entscheidung.
Zur Durchsetzung der möglichen Verkehrsbeschränkungen oder ‑verbote gibt es nach dem gegenwärtigen Stand drei vorstellbare Möglichkeiten, nur eine davon ist aber praktikabel und effektiv. Sie wurde daher im Gesetzentwurf umgesetzt:
- In Betracht käme erstens die Kontrolle des ruhenden Verkehrs in der Verbotszone. Aber selbst wenn die Fahrzeuge umfassend gekennzeichnet wären, ließe sich der Verstoß mit diesen Kontrollen letztlich nicht verfolgen. Denn es handelt sich beim Fahren entgegen einem mit Verkehrszeichen angeordneten Verkehrsverbot um eine Zuwiderhandlung. Für diese kann nur derjenige zur Verantwortung gezogen werden, der unzulässig gefahren ist, also der Fahrer des betreffenden Fahrzeuges.
- Zweitens könnten Anhaltekontrollen durchgeführt werden, also die Fahrzeuge beim Einfahren in die Zone oder beim Verkehr in der Zone angehalten und im Hinblick auf ihre Berechtigung anhand der Fahrzeugpapiere überprüft werden. Das bindet aber erhebliche Personalkapazitäten, führt zu Verzögerungen im Verkehrsfluss und belastet massiv die Verkehrsteilnehmer.
- Drittens bleibt also nur die Möglichkeit automatisiert ablaufender Kontrollen, mit denen einerseits die Durchsetzung erfolgen kann und andererseits nur gering in die Handlungsfreiheit des Einzelnen eingegriffen wird.
Was genau regelt das Verfahren?
Zur Vorbereitung eines Bußgeldverfahrens, das auf dem Prinzip der Fahrerverantwortlichkeit basiert, ermächtigt der Gesetzesentwurf dazu, das Bild eines Fahrzeugs und des Fahrers automatisiert zu erheben und zu verwenden. Er ermächtigt nicht zur Speicherung von Bewegtbildern. Die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens wurde gerade in datenschutzrechtlicher Hinsicht im Rahmen der Ressortabstimmung eng und einvernehmlich mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt. Lassen Sie mich im Folgenden zu Einzelfragen, die im Moment in der aktuellen politischen Diskussion sind, Stellung nehmen:
- Das automatisierte Verfahren zur Ermittlung von Fahrzeugdaten anhand des Kfz-Kennzeichens ist im Hinblick auf Fragen des informationellen Selbstbestimmungsrechts gerechtfertigt und erforderlich, weil mit ihm ein legitimer Zweck verfolgt wird, nämlich die Durchsetzung von rechtmäßig angeordneten Verkehrsverboten (vgl. Urteil vom 11. März 2008, 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07).
- Es bestehen strenge Daten-Löschfristen: Die Daten einfahrtsberechtigter Fahrzeuge werden quasi in Echtzeit wieder gelöscht. Nimmt hingegen ein nicht berechtigtes Fahrzeug am Verkehr in der Verkehrsverbotszone teil, erfüllt der Fahrer wahrscheinlich den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Zur Verfolgung ist damit die Einleitung eines Bußgeldverfahrens auf der Grundlage der erhobenen Daten gerechtfertigt. Sobald die dazu gespeicherten Daten an die für das Bußgeldverfahren zuständige Verwaltungsbehörde (z.B. eine zentrale Bußgeldstelle) abgegeben worden sind, löscht die das Verkehrsverbot überwachende Behörde unverzüglich die Daten. Die zusätzlich im StVG vorgesehene sechsmonatige Frist ist gewissermaßen eine doppelte Sicherung, um eine absolute Ausschlussfrist zu haben.
- Das vorliegende Verfahren stellt gerade keine Vorratsdatenspeicherung dar. Eine Vorratsdatenspeicherung liegt vor, wenn anlasslos Daten erhoben werden, die später im Hinblick auf eine bei der Erhebung noch nicht absehbare Nutzung ausgewertet werden könnten. Dies ist mit dem StVG gerade nicht der Fall. Die Daten werden vielmehr zur Prüfung des Vorhandenseins eines Anlasses für die Einleitung eines konkreten Bußgeldverfahrens erhoben und sofort gelöscht, wenn keine Anhaltspunkte bestehen.
- Mit dem Verfahren wird lediglich ein räumlich begrenzter Bereich abgedeckt. Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen in Form von Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten aufgrund des § 40 BImSchG erfolgen für klar definierte städtische Gebiete, die dann auch entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Nur wenn in diesen Gebieten eine fehlende Berechtigung zur Teilnahme am Verkehr festgestellt wird, werden die Daten überhaupt weiterverwendet. Andernfalls werden die Daten unverzüglich gelöscht.
- Die erforderliche Technik für die Durchführung dieses Verfahrens muss noch entwickelt werden. Die Komponenten haben sich in anderen Verfahren bereits bewährt. So wird die automatisierte Kennzeichenerfassung und Kennzeichenverarbeitung bei Geschwindigkeitskontrollen und bei den Kontrollen der LKW-Maut seit Jahren verwendet und hat sich hier als stabil funktionierend erwiesen. Bei der Feststellung der LKW-Mautverstöße wird zudem auch die zweite erforderliche Komponente des automatisierten Abrufs der Fahrzeugdaten in Echtzeit praktiziert. Fälle, in denen kein Verstoß vorliegt, werden hier – ebenfalls in Echtzeit — nach der Erfassung wieder verworfen.
Wenn in den jüngsten Diskussionen um unseren Gesetzesvorschlag der automatische Kfz-Kennzeichenabgleich sogar als problematischer Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger bezeichnet wird, so ist darauf hinzuweisen, dass zum Beispiel der Einsatz von Videobeobachtung gerade im Verkehrsbereich seit vielen Jahren als akzeptiert empfunden wird. Dies gilt für die Verkehrsbeobachtung an hoch frequentierten Straßenkreuzungen ebenso wie für das Geschehen in Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßen‑, U- und S‑Bahnen. Auch hier spricht niemand von Überwachungsstaat.
Verkehrsverboten haben wir von Anfang an ablehnend gegenüber gestanden haben. Wir müssen aber einräumen, dass es einzelne Gebiete mit erheblichen Überschreitungen der NO2-Werte gibt, für die wir vorsorglich davon ausgehen müssen, dass man bei solchen möglichen Verboten einen organisatorischen Rahmen schaffen muss.
Ich würde mich freuen, wenn Sie im Sinne der von örtlichen Verkehrsbeschränkungen betroffenen Autofahrer, die aus guten Gründen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erwarten, den Gesetzentwurf konstruktiv durch das parlamentarische Verfahren begleiten, und bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Scheuer
