Anfang Juni 2013 begannen die Snowden-Enthüllungen. Schnell wurde klar, dass der US-Geheimdienst NSA im Zuge des PRISM-Programms auch deutsche Kommunikation abhörte und wahrscheinlich deutsche Behörden in dessen Spionage involviert sind. Mehrere Menschen erstatteten im Zuge der Veröffentlichungen Anzeige beim Generalbundesanwalt (GBA), unter anderem wegen des Verdachts auf Geheimdienstliche und Landesverräterische Agententätigkeit, darunter Markus Beckedahl. Jetzt, mehr als vier Jahre später, erhielten er und andere endlich Post.
„Allgemeine Schilderung der Fähigkeiten“
Das Ergebnis: Der GBA wird kein Ermittlungsverfahren einleiten. Überraschend kommt das nicht. Hinsichtlich der allgemeinen Spionagevorwürfe ließ sich schon im Mai 2014 erahnen, dass es wohl keine Ermittlungen geben würde. Ermittlungen aufgrund der Spionageaffäre um das Kanzlerinnen-Handy stellte der damalige GBA Harald Range 2015 ein. Andere Anzeigensteller wie den CCC und andere NGOs hielt er über Jahre immer wieder hin, es fehle an Anhaltspunkten.
Die Gründe damals ähneln den aktuell vorgebrachten. Die Snowdendokumente könnten zwar als authentisch angenommen werden, sie schilderten jedoch „allgemein die Möglichkeiten und Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung“ durch britische und US-Geheimdienste. Anfangsverdacht auf relevante Aktivitäten in Bezug auf Deutschland fänden sich darin nicht.
Außerdem seien die in den Dokumenten geschilderten „Erfolge und Fähigkeiten“ nicht nachprüfbar. Konkrete Handlungen, Tatzeiten oder -orte ließen sich nicht erkennen, es habe sich immer nur um die Schilderung „allgemeiner technischer Fähigkeiten“ gehandelt. Konkrete Abhörprotokolle von Gesprächen aus dem Kanzleramt scheinen den GBA wenig beeindruckt zu haben.
„Keine Anhaltspunkte für Massenüberwachung“
Weiter heißt es, man habe die Beweisaufnahme des NSA-Untersuchungsausschusses verfolgt. Aus den Erkenntnissen ließe sich ableiten, dass britische und US-Dienste – „wie weltweit alle größeren Nachrichtendienste“ – Kommunikation erfassen. Anhaltspunkte, dass „diese Nachrichtendienste eigenmächtig den deutschen Telekommunikations- und Internetverkehr rechtswidrigerweise systematisch und massenhaft überwachen“, habe man beim GBA aber nicht finden können.
Ob es nun Massenüberwachung gibt oder nicht, war auch ein zentraler Streitpunkt im NSA-Untersuchungsausschuss. Die Regierungsfraktionen wollen davon nichts gemerkt haben, die Opposition stellt das im Minderheitenvotum des Abschlussberichts gegenteilig dar.
Dass die NSA deutsche Kommunikation überwachte, ist unstrittig, sogar der BND war daran beteiligt – er leitete massenhaft Daten an den US-Geheimdienst aus. Zwar wandte er einen Filter an, der die Kommunikationsverkehre Deutscher herausfiltern sollte, doch Zeugen im Untersuchungsausschuss gestanden ein, dass dieser Filter nie hundertprozentig funktionierte. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte bescheinigte dem System „erhebliche systemische Defizite“. Dazu konnte der BND einige der NSA-Selektoren der NSA, anhand derer er in abgefangenen Daten nach Informationen für die NSA suchte, nicht interpretieren. Er wusste also nicht immer, ob er nach Deutschen suchte oder nicht.
Der Selektoren-Sonderermittler der Bundesregierung prüfte etwa 40.000 Selektoren der NSA, die vom BND als kritisch befunden und inaktiviert worden waren. Darunter befanden sich zahlreiche, die sich gegen Deutsche oder deutsche Interessen richteten.
„Keine Aussichten auf weitere Informationen“
Zuletzt nennt der GBA noch einen anderen Grund, weshalb er kein Ermittlungsverfahren einleiten wird: Es bestehe keine Aussicht auf Erfolg, noch weitere Informationen zu bekommen. Es erscheine „nach allgemeinen Erfahrungen und einschlägigen Gepflogenheiten ausgeschlossen“, dass die angesprochenen Staaten Informationen über ihre Geheimdienstaktivitäten offenlegen würden.
Mit dieser Problematik sah sich der NSA-Untersuchungsausschuss bereits häufig konfontiert. Es war ihm nicht möglich, Zeugen aus den USA oder Großbritannien zu laden oder Dokumente aus den Ländern anzufordern. Die Bundesregierung stützte diese Verweigerungshaltung. Nicht einmal Informationen des US-Justizministeriums darüber, was Edward Snowden in den USA überhaupt vorgeworfen wird, wollte sie weitergeben.
Ergo: Dem Generalbundesanwalt ist es nach eigenen Angaben nicht möglich, Grundlagen für einen Anfangsverdacht zu finden. Damit ist er eine der letzten Stellen, die die Snowden-Affäre endgültig für beendet erklärt haben.
Update: Es gibt jetzt auch eine offizielle Pressemitteilung des Generalbundesanwalt: Untersuchungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste abgeschlossen.
Die Untersuchungen wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste sind abgeschlossen. Sie haben keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 StGB) oder andere Straftaten erbracht.
Herzlichen Glückwunsch! Die GBA reiht sich ein die Riege der zahllosen NSA Apologeten:
https://machtelite.wordpress.com/2015/05/02/die-hilflosesten-nsabnd-apologeten-im-uberblick-jasper-von-altenbockum/
Richtig so! Sonst hätte die #NSA auch noch den #BND und damit die #Regierung in den Dreck gezogen. Wem untersteht der GBA? ;)
Die Frage, die sich stellt ist, was hat die GBA aktiv unternommen, was über die Lagerung der Akten hinausgeht? Der Eindruck, hier wurde eine Schamfrist abgewartet, um einen unliebsamen Fall endgültig zu bestatten. Ja selbst vor augenscheinlicher Evidenz hat sich die GBA ohne zu erröten abgewendet. Der Rechtsstaat endet exakt dort, wo der politische Wille der Regierung rote Linien eingezogen hat, er ist mithin endlich.
Als Fazit ist noch hinzuzufügen: Der Staat schützt seine Bürger nicht. Aber er bzw. die Regierung will es auch nicht immer in letzter Konsequenz. Selbst wenn Staatsanwaltschaften zum Jagen getragen werden, sträuben sie sich wie ein glatter Aal.
Gott sei Dank konnte der GBA diese Verschwörungstheorie, dass ausländische Dienste sich nicht an strengstens an unsere Gesetze halten oder gar einheimische Dienste zu widmungsfremden Handeln verleiten würden so kurz nach der Bundestagswahl widerlegen. Die digitale Welt ist und bleibt einfach eine Scheibe, die von Russen und dem IS beherrscht wird. Wer anderes behauptet verbreitet Fake-News, gefährdet damit die Verfassung und die Urheberrechte sowieso. Dem GBA ist man echt zu Dank verpflichtet, wie er dem Druck von Whistleblowern und dem thumben Volk (also den Teilen, dich noch nicht in Argnoie verfallen sind und von denen alle alles wissen dürfen weil es wirklich niemanden interessiert) standgehalten hat und die westlich-demokratischen Werte gegen soviel Unbill verteidigt hat. Dieser Mann glaubt an der Endsieg des absolut Guten (also wahrscheinlich christlich, weiß, männlich, Tarnanzug oder zumindest schwarze Sonnenbrillen und Knopf im Ohr) über das Böse. Das Gute ist gut und daher können hier gar keine Gesetze gebrochen worden sein – und falls doch, dann sollten ja alle diese „unscharfen“ Regeln soweit adaptiert worden sein, dass sie jetzt passen. Die Russen waren es – der IS hat sich dazu bekannt. Am Ende keine Anfangsgefährdung. Tolle Endlösung.
Wer hätte von diesen armen Wichten was anderes erwartet? Immerhin ist Harakiri keine Pflicht. Schon überhaupt nicht für „Staatsdiener“. Fragt sich nur, welchem „Staat“ sie „dienen“. Aber gut, sollen die Spinner ruhig weiterschnüffeln.
Freilich wurde gegen keine Gesetze verstoßen, da wir alliiert- und fremd bestimmt sind – steht im GG und den Zusatzvereinbarungen nach dem „Beitritt“ der DDR zur Westzone…wundert sich da wer?
Wenn die Bürger dieses Landes mal Bier und Chips beiseite legen würden und das Denken beginnen würden…tja dann hätten wir einen Aufstand. Man wird ja noch träumen dürfen!
Konrad, kannst du möglicherweise die Stelle im GG zitieren, die angibt, dass die BRD fremdbestimmt ist? Ich habe das Ding schon länger nicht mehr durchgelesen.
„Art 120 (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten …“
Wo es Besatzungskosten gibt, da gibt es auch… :)
Und daß die Besatzer geheimdienstlich zum Eigenschutz agieren dürfen steht in Art. 3.2.a Nato-Truppenstatut
books.google.de/books?id=9hdTiZufP_UC&pg=PA539&lpg=PA539
Und in Zeiten des Kriegsrechts im Rahmen NATO-Bündnisfall „Krieg gegen den Terror“ ist halt vieles erlaubt…
Wenn man sich klar macht wer in diesem wundervollen Rechtsstaat meist bis zu den Schultern in wessen Arsch steckt konnte man das Resultat doch vorhersehen. Grundbedingung für eine echte Änderung wäre die Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften zu beenden, was noch keine Garantie für eine Verbesserung aber ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre.
Ich hatte auch Strafanzeige gestellt und zwischenzeitlich mehrmals nach dem Stand der Ermittlungen gefragt. Meine Frage, ob denn wenigstens schon der Hauptzeuge in dieser Angelegenheit, Edward Snowden, befragt wurde, hat man stets ignoriert.
Ich werde nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den GBA einreichen, was auch nichts bringen wird. Danach werde ich die Sache zu den Akten heften und nie wieder sagen, dass wir in einem funktionierenden Rechtsstaat leben.
Dann können wir ja wieder ruhig schlafen.
Wir deutschen lieben die Überwachung!
Besonders Ostdeutsche wollen ohne Videoüberwachung
nicht mehr vor die Türe und ohne DashCam nicht mehr hinters Steuer.
Wir sind die Nation, welche G-StreetView am besten kennt aber die meisten Häuser verpixeln.
Die Verlogenheit meiner Mitwähler macht mich jeden Tag aufs neue fassungslos.
Liegt es daran, dass wir noch an den Wohlfahrtsstaat glauben (wollen)?
Wünsche allen ein schönes WE.
Danke an NETZPOLITIK für die tolle Arbeit.
Nein, Spionage und Überwachung …. ja wo denn? …. gibts doch gar nicht ! …. … .. .
nein, doch , ohhhhhh …. -> https://qgiscloud.com/routeyrb22/RedDotPapers
Bei Johannes Oerding klingt das so:
Gesucht und nichts gefunden
Nur verschenkte Stunden
Gesucht und nichts gefunden
Doch vielleicht, ja vielleicht
Findet es ja mich
Danke GBA!
Unsere Demokratie wie der Rechtsstaat sind so dermaßen im Arsch, dass es kaum noch jemandem auffällt. Da kann sich dann auch der GBA erlauben, diese Verfahren einzustellen. Ist ja alles vertraglich geregelt von unseren Polit-Verbrechern. Ergo: (dem Anschein nach) nichts illegal. Alles (schein-) legalisiert. Wie in Nordkorea Lagerhaft und Folter. Hier wird das per Soft-Power geregelt. Huxley und Orwell würden staunen, was aus deren Dystopien geworden ist. Prof. Dr. Mausfeld (Vorträge via Youtube) führt das pointiert aus. Aber wen interessiert das schon noch, wenn doch gerade an der PRISM/NSA-Affäre herrlich vorgeführt worden ist, wie man all die einsatzfreudigen Aktivisten mal wieder hat gegen die Wand laufen lassen.
Ergebnis des ganzen Zinobers: Alles ist jetzt bekannt… Von den meisten hingenommen… nachträglich (schein-) legalisiert… Also: Gleichschritt, Marsch!
Wie sagte doch Juncker: „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ – in Die Brüsseler Republik, Der Spiegel, 27. Dezember 1999
Hier hat man halt den Skandal zugelassen. Heute lachen sich die Leutchen ins Fäustchen. Die Aktivisten sind zwar heute keine ‚Verschwörungstheoretiker‘ mehr. Dafür aber Querulanten, Spaßverderber und Nörgler… Und der Rest tut so, als sei nichts…
Ach ja, wie lange wird es noch ’netzpolitik.org‘ geben? Vielleicht noch einige Zeit lang als Reportage-Medium? Bis auch die letzten kapiert haben: schlucken, mitmachen? Oder als stabilisierendes Feigenbplatt nach dem Motto: siehste, gibt doch eine Gegenöffentlichkeit, auch wenn sie völlig verpufft?
Ganz schön frustrierend.
Die Grünen sitzen ja bald in der Regierung. Vielleicht sollte man sie hieran und an ihren Abschlussbericht erinnern.