Es lasse sich nicht gerichtsfest beweisen, dass das Handy der Kanzlerin von US-amerikanischen Nachrichtendiensten abgehört worden sei. Das ließ heute die Bundesanwaltschaft vermelden. Generalbundesanwalt Harald Range stellt daher die Ermittlungen in der Sache ein. Das Verfahren war im Sommer 2014 eingeleitet worden, nachdem bekannt geworden war, dass Angela Merkels Mobiltelefon von der NSA abgehört worden war, was auf ein Dokument aus dem Snowden-Fundus zurückging.
Range gelang es wohl nicht, dieses Papier im Original zu beschaffen. Es sei außerdem kein authentischer Abhörauftrag der NSA, sondern die Abschrift eines NSA-Dokuments. Also: kein Original-Beweis für das Abhören, keine Ermittlungen. Andere Ideen, an Beweise zu kommen, scheint Range nicht zu haben und auch nicht besonders engagiert zu sein, danach zu suchen. Außerdem:
Auch der Inhalt des Dokuments beweist nicht, dass das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin möglicherweise seit dem Jahr 2002 abgehört worden ist. Festzustellen war, dass die darin aufgeführte Telefonnummer einem von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefon zuzuordnen ist. Ansonsten lassen die Angaben auf dem Dokument verschiedene Interpretationen zu. Keine von ihnen lässt sich mit dem Beginn der ersten Amtszeit der Bundeskanzlerin am 22. November 2005 sowie mit der als Anschlussinhaberin des Mobiltelefons ermittelten CDU-Bundesgeschäftsstelle in Einklang bringen. Dass es sich bei den in dem Dokument genannten Daten um die technischen Zielparameter für die Überwachung des von der Bundeskanzlerin genutzten Mobiltelefons handelt, muss daher eine Vermutung bleiben.
Eine Ermittlung aufgrund der Überwachung der gesamten Bevölkerung wurde immer noch nicht offiziell eingeleitet, darauf verweist auch die aktuelle Meldung des Generalbundesanwalts:
Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste bleibt weiter unter Beobachtung. Die Prüfung, ob sich aus den Ergebnissen der bisherigen und der noch laufenden Abklärungen Hinweise auf eine konkret verfolgbare Straftat ergeben, ist noch nicht abgeschlossen.
