Nach den kaum mehr zählbaren Veröffentlichungen zur NSA-Spionage und der anhaltenden Kritik an der Untätigkeit des Generalbundesanwalts Harald Range und seiner Behörde, gibt es nun erstmalig eine Antwort auf die Strafanzeige mehrerer NGOs aus seinem Haus. Der CCC veröffentlicht das Schreiben, zusammen mit einer Pressemitteilung: Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-Massenüberwachung.
Um den Geheimdienst-Schattenwelten juristisch beizukommen und die Grenzen von deren rechtsfreien Räumen herauszufinden, hatten bereits im Februar 2014 die Internationale Liga für Menschenrechte, der CCC und Digitalcourage eine Strafanzeige gestellt. Darin werden Ermittlungen gegen US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, die BND-Präsidenten, mehrere Bundesminister und die Bundeskanzlerin gefordert. Der Strafanzeige schlossen sechs weitere NGOs und mehr als 1.800 Personen an.
Der Generalbundesanwalt „zögert ein Ermittlungsverfahren weiter hinaus“, konstatiert nun der CCC nach Erhalt des Schreibens der Bundesanwaltschaft.
Range hatte um Juni dieses Jahres mitteilen lassen, die Ermittlungen zum abgeschnorchelten Mobiltelefon von Bundeskanzlerin Merkel einzustellen, denn Dokumente im Original zu beschaffen, war ihm nicht gelungen.
Range schreibt nun in dem Schreiben an die NGOs, es fehle weiterhin „an zureichenden und tatsächlichen Anhaltspunkten“ für strafbare Handlungen sowie an „Zugangsmöglichkeiten zu den von Edward Snowden an verschiedene Medien übergebenen ‚Original‘-Dokumenten“.
Ob sich der Generalbundesanwalt auch in Zukunft weiter schützend vor die Verantwortlichen der Geheimdienstskandale stellen und eine ernsthafte Untersuchung der massenhaften Überwachung sabotieren wird, ist dem Schreiben aber nur mittelbar zu entnehmen. Denn in der Strafanzeige ging es inhaltlich insbesondere um die massenhafte Überwachung der Bevölkerung sowie in einem zweiten Schriftsatz explizit um die Datensammlung der NSA, die auf Tor-Nutzer zielt. Wie mit Hilfe von XKeyscore versucht wird, den Datenverkehr von und zu Tor-Servern zu analysieren, wurde nach der Veröffentlichung in den Medien in diesem zweiten Schreiben dargelegt. Die NGOs hatten den GBA in insgesamt drei Schriftsätzen wegen der anhaltenden Berichterstattung aus den Snowden-Papieren immer wieder neue Erkenntnisse mitgeteilt und ihn aufgefordert, endlich Ermittlungen aufzunehmen.
Der CCC bemängelt daher, dass Ranges Schreiben am Inhalt der Strafanzeige weitgehend vorbeiginge:
„Die in der Strafanzeige und weiteren Schriftsätzen von uns ausführlich dokumentierten Belege für die Totalüberwachung der Bevölkerung waren ihm nur zwei dürftige Absätze wert.“
Range schreibt stattdessen seitenweise über den bedauerlichen Einzelfall Angela Merkel. Dabei geht es doch in Wahrheit um die massenhafte Ausspähung durch die NSA, auch mit Hilfe des BND. Die neuen NSA-Leaks sind allerdings erst nach Absenden des Schreibens von Range öffentlich geworden. Hand hoch, wer von Euch denkt, dass der Generalbundesanwalt die neuen Dokumente von Wikileaks für Ermittlungen nutzt!
Immerhin wissen wir nach dem Schreiben, dass bei der Bundesanwaltschaft überhaupt noch gearbeitet wird.
There is also an English version: Federal Prosecutor General protracts investigations regarding NSA spying
