Nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen gibt es nun auch zur Bundestagswahl einen Digital-O-Maten. In insgesamt zwölf netzpolitischen Fragen kann sich der Nutzer zu Themen wie offenen Bildungsmaterialien, Freier Software in der Verwaltung, Überwachung und staatliches Hacking oder Transparenzgesetz äußern. Wie beim Wahl-O-Maten kann man anschließend seine Positionen mit denen der antretenden Parteien vergleichen.
Laut den Initiatoren macht der „Digital-O-Mat die jeweiligen Parteipositionen zu netzpolitisch relevanten Themen sichtbar und erleichtert es, sich auf dieser Grundlage eine Meinung zu bilden und eine Wahlentscheidung zu treffen“.
Für den Digital-O-Maten hat die Koalition Freies Wissen CDU, CSU, SPD, Grüne, Linke, FDP und AfD Fragen zu netzpolitischen Themen geschickt, wobei alle außer der AfD geantwortet haben. Die Koalition freies Wissen ist ein Zusammenschluss von Bündnis Freie Bildung, dem Chaos Computer Club e. V., dem Digitale Gesellschaft e. V., dem Förderverein Freie Netze e. V., der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V., Wikimedia Deutschland e. V. und der Free Software Foundation Europe. Ziel des Bündnisses ist es laut Free Software Foundation Europe, „die politische Bildung zu den Themen Digital- und Netzpolitik voranzutreiben sowie digitale Bürgerrechte in Gesellschaft und Politik zu verankern und zu beleuchten“.
Zu den Antworten der Parteien im Hinblick auf die Förderung von Freier Software kommentiert die Free Software Foundation Europe in ihrer Pressemitteilung: „CDU/CSU, SPD und FDP zementieren dabei leider den Status Quo, Grüne und Linke hingegen präsentieren sich als Unterstützer Freier Software.“
netzpolitik.org hat den Digital-O-Maten ausprobiert und möchte für euch einige der zum Teil etwas technischen Fragestellungen erläutern.
Frage 1
Sollen Bildungsmaterialien, deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko-)finanziert wird, nach den den Grundsätzen der Open Definition generell als Open Educational Ressources (OER) der Allgemeinheit frei zugänglich gemacht werden?
Hier sollte man sich nicht von der zustimmenden Antwort der CDU verunsichern lassen. Denn dass das Bundesbildungsministerium im Bereich von OER mit Wikimedia zusammenarbeitet, muss nicht unbedingt bedeuten, dass die CDU generell offene Bildungsmaterialien unterstützt.
Frage 2
Stellt die Erlaubnis gezielter Angriffe auf informationstechnische Systeme durch Behörden als reguläres Ermittlungsinstrument eine Gefahr für die IT-Sicherheit und damit für die Allgemeinheit dar und lässt sie sich nicht in Einklang bringen mit dem vom Bund ausgegebenen Ziel, auf eine Absicherung der in Deutschland verwendeten IT-Systeme hinzuwirken?
Hier geht es darum, ob staatliches Hacking dem vom Bund ausgegebenen Ziel der Absicherung von IT-System diametral gegenübersteht. Ganz grundsätzlich wird hier gefragt, ob staatliches Hacking erlaubt werden soll.
Frage 8
Halten Sie die Abgabenordnung für zeitgemäß, um ehrenamtliches Engagement im digitalen Bereich angemessen zu fördern? Wie stehen sie in diesem Zusammenhang zu Nr. 3 AEAO zu § 52 AO?
Diese Frage bezieht sich auf einen Anwendungserlasse zur Abgabenordnung. Konkret geht es darum, ob Initiativen wie Freifunk als gemeinnützig einzustufen sind.
Frage 12
Sollte ein dem Sacheigentum gleichgestelltes Eigentumsrecht an solchen faktischen Daten geschaffen werden, wie sie etwa aggregiert bei der Nutzung von vernetzten Kraftfahrzeugen anfallen?
Diese Frage ist eine Datenschutzfrage und regelt die Verwertung von Daten, wie sie etwa beim Fahren mit vernetzten Autos anfallen. Ein Eigentumsrecht würde die Möglichkeit schaffen, dass Hersteller diese dann auch kommerziell, etwa zur Entwicklung neuer Produkte, verwerten dürfen.
Update: Wie uns mitgeteilt wurde, wurden beim Digital-O-Maten statt der Thesen die Fragen an die Parteien veröffentlicht. Dieser Fehler wurde inzwischen behoben, sodass die Fragen nun einfacher zu verstehen sind.
