Die grüne Bundestagsfraktion hat unlängst ein Positionspapier zu inneren Sicherheit beschlossen. Zentrale Punkte des Papiers sind
- eine personelle, technische und finanzielle Stärkung der Polizei mit Befugnissen in der Gefahren- und Terrorabwehr,
- der Umbau des Verfassungsschutzes in einen kleineren Geheimdienst zur Gefahren- und Spionageabwehr und die Schaffung eines nicht mit geheimdienstlichen Mitteln arbeitenden Instituts zum Schutz der Demokratie,
- der Auslandsgeheimdienst BND bleibt bestehen, soll aber deutlich besser kontrolliert werden,
- eine Zusammenlegung von Bundespolizei, Zollpolizei und Bundeskriminalamt,
- die europäische Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden soll verstärkt werden.
Das Papier, das einen Beschluss aus dem Jahre 2012 ablöst, wendet sich außerdem gegen die Privatisierung von Sicherheitsaufgaben und den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Es kritisiert die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung wie Massenüberwachung oder immer martialischeres Auftreten von Polizeien als „schlechte Sicherheitspolitik“.
Das grüne Positionspapier enthält einige Punkte, die eine deutliche Stärkung der Grund- und Bürgerrechte sowie eine bessere Kontrolle von Geheimdiensten versprechen. Gleichzeitig wirft es Problemfelder wie die mögliche Erweiterung von polizeilichen Befugnissen in der Terrorbekämpfung und die Vereinheitlichung der Bundespolizeien auf.
Ich habe im Jahr 2014 zusammen mit Michael Stognienko Modelle zur Reform und Abschaffung der Geheimdienste analysiert. Gemessen an diesem Raster legen die Grünen in ihrem Positionspapier eine Mischung aus „Neustart“ (2) und „Transfer“ (3) vor. Im Vergleich zum alten Positionspapier ist jedoch die Auflösung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) weggefallen und die Legalisierung der gemeinsamen Terrorabwehrzentren hinzugekommen. Auch war im alten Papier keine explizite Stärkung der Polizei vorgesehen. Hier gehen die Forderungen der Grünen, zumindest in Sachen Personal, jetzt sogar weiter als die der Bundesregierung.
Heiner Busch, Vorstand des Grundrechtekomitees und Autor bei der Zeitschrift CILIP, hält das Positionspapier für halbherzig und widersprüchlich:
Statt einer klaren Absage an den Verfassungsschutz kommt man zu einem kleineren Geheimdienst (zur Abwehr von Spionage und Gefahren – welche Gefahren?) und zusätzlich zu einer Art Extremismusamt, das dann zwar keine geheimdienstlichen Befugnisse mehr haben soll, aber die quasi-offizielle Bewertung dessen übernehmen soll, was denn im Rahmen der Verfassung sein kann oder nicht.
Zudem kritisiert Busch, dass die „Vergeheimdienstlichung“ der Polizei im Papier nicht thematisiert oder angegangen würde.
Wir haben uns das Positionspapier mal im Detail angesehen:
Polizei: „Herzstück deutscher Sicherheitspolitik“
Im Papier heißt es:
Wir setzen auf eine starke Polizei. Auch bei der Analyse der Bedrohungslagen und bei der Gefahrenabwehr geben wir Polizeiarbeit den Vorzug vor Geheimdiensttätigkeit. Dafür braucht es personelle Stärkung, modernste Ausstattung und gute Polizeiarbeit aus einer Hand.
Aus Sicht von Grund- und Bürgerrechten hat die Priorisierung der Polizei den Vorteil, dass die Polizei – trotz starker Defizite – immer noch besser kontrolliert ist als jeder Geheimdienst. Dies ist auch die Argumentation von Bürgerrechtlern, die einen Transfer geheimdienstlicher Tätigkeiten in die Polizei befürworten. Diesem Transfer steht allerdings das (schon heute stark verwässerte) Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei entgegen.
Die Polizei sei heute mit ihren Aufgaben überfordert, deswegen brauche man…
[…] eine personell, technisch und konzeptionell gut ausgestattete und gut ausgebildete Polizei. Sie muss das Herzstück deutscher Sicherheitspolitik und der Terrorismusbekämpfung sein.
Im Zuge dieser polizeifreundlichen Positionierung fordert die grüne Bundestagsfraktion dann auch einen massiven Stellenausbau. Keine Partei im Bundestag fordert mehr neue Bundespolizisten.
Es muss Schluss sein mit ineffizientem Nebeneinander von Bundespolizei, Zollpolizei und Bundeskriminalamt. Wir wollen die kriminalpolizeilichen Aufgaben des Bundes auf einheitlicher gesetzlicher Grundlage beim Bundeskriminalamt (BKA) konzentrieren.
Dieser Punkt birgt Probleme, da wir uns damit in Richtung „deutsches FBI“ bewegen. Zusammen mit der Forderung nach mehr Terrorbekämpfung und Gefahrenabwehr durch die Polizei drängt sich der Verdacht auf, dass diese auch geheimdienstliche Befugnisse erhalten könnte. Das würde dem Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei widersprechen. Leider sagt das Papier nicht viel zu geheimdienstlichen Befugnissen der Polizei aus, außer dass man die Urteile des Verfassungsgerichts beachten wolle.
Das Positionspapier enthält jedoch die Forderung nach einer „parlamentarischen Kontrolle der Polizeien des Bundes“ und der „Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten“ als Ansprechpartner für Polizeibeamte und Bürger. Auch die Forderung nach einer Modernisierung der Polizei und ihrer Kultur (wie z. B. mehr Diversity und Abkehr von Law-and-Order-Denken) soll hier ein Gegengewicht zur Stärkung der Polizei sein. Eine individuelle Kennzeichnungspflicht von Bundespolizeibeamten ist ausdrücklich nicht im Papier enthalten, obwohl dies eigentlich gut in die Logik des Positionspapiers passen würde.
Verfassungsschutz: „Auflösen und Aufgaben neu verteilen“
Einen weitgehenden Vorschlag macht das Papier beim Inlandsgeheimdienst des Bundes. Das Bundesamt für Verfassungsschutz in der bisherigen Form soll aufgelöst werden:
Wir wollen daher Zäsur, Neustart und eine strikte Beschränkung und Kontrolle des Verfassungsschutzes: Das Bundesamt für Verfassungsschutz in der bisherigen Form wollen wir auflösen und seine Aufgaben neu verteilen.
Bei der Neuverteilung der Aufgaben soll ein neuer, aber kleinerer Geheimdienst mit dem Namen „Bundesamt zur Gefahren- und Spionageabwehr“ entstehen, der weiterhin mit geheimdienstlichen Mitteln operiert. Dessen Aufgabenbereich soll jedoch laut Papier „sehr schmal“ sein, das Bundesamt „stark reduzierte Befugnisse“ haben. Er „soll nur dann tätig werden, wenn die weitere Analyse einer Bestrebung mit Gefährdungspotenzial für das Gemeinwesen ausschließlich mit nachrichtendienstlichen Mitteln möglich ist“. Zudem solle klar sein, dass „das Bundesamt zur Gefahren- und Spionageabwehr moderne Datenverarbeitungstechniken, jedoch keine Vorratsdatenspeicherungen und keine Online-Durchsuchung nutzen darf“.
Den anderen Teil des Verfassungsschutzes wollen die Grünen in eine Behörde mit dem Namen „Unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung“ umwandeln. Dieses soll „Strukturen und Zusammenhänge demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen“ analysieren und dabei nur offene Quellen auswerten und keine geheimdienstlichen Mittel nutzen dürfen.
Zudem solle der Einsatz von V-Männern evaluiert werden. Gemeinsame Zentren von Polizeien und Geheimdiensten, wie das „Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum (GETZ)“ seien „provisorische Notlösungen und mit der Verfassung und den Grundrechten nicht vereinbar“. Deswegen sollen diese neu geregelt – oder auch legalisiert – werden und jeweils die für Aufsicht und Kontrolle zuständige Behörde/Ministerium klar benannt werden.
„Anlasslose Kommunikationsüberwachung einhegen“
Beim Thema Vorratsdatenspeicherung und anlassloser Überwachung wird das Papier deutlich:
Anlasslose und flächendeckende Überwachungen des Internets und der Telekommunikation sind mit freiheitlichen, offenen Gesellschaften nicht vereinbar.
Im Bezug auf den Bundesnachrichtendienst (BND) heißt es:
Die anlasslose Massenüberwachung muss ersetzt werden durch klar beschränkte, verhältnismäßige Eingriffe seitens des BND. Deshalb wollen wir das G-10-Gesetz reformieren, das Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis regelt.
Doch die Überschrift des Kapitels „Die anlasslose Kommunikationsüberwachung einhegen“ lässt aufhorchen. Das Wort „einhegen“ bedeutet nur begrenzen und einschränken, wer eine vollkommene Abkehr von der Massenüberwachung fordert, würde das dann doch anders formulieren.
Dennoch fordern die Grünen dann weiter:
Die Bundesregierung muss ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht für den Schutz der Privatsphäre nachkommen und sich auf EU- und internationaler Ebene für eine weltweite Abkehr vom System geheimdienstlicher Massenüberwachung einsetzen.
Gesetzliche Beschränkungen für den BND
Deutlich wird das Papier bei Befugnissen des BND:
Anstelle der weitgehend anlasslosen Massenüberwachungen bedarf es beim BND gesetzlicher Beschränkungen auf klar geregelte, verhältnismäßige Eingriffe. Die Schutzvorgaben aus Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis), Art. 1 und 2 GG (Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) und Art. 7 der EU-Grundrechtecharta (Kommunikationsfreiheit) müssen durchgesetzt werden – und zwar unabhängig davon, an welchem Ort und auf welchem technischen Weg der BND tätig wird und mit wem er kooperiert.
Das könnte der BND so auch unterschreiben, würde es dann aber anders interpretieren.
Und auch für den (Ring-)tausch von Informationen sollen gesetzliche Regelungen getroffen werden:
Kooperationen mit Drittstaaten bei der TK-Überwachung bedürfen einer gesetzlichen Regelung, die eine Gefahrenschwelle, Verhältnismäßigkeit und Datenschutz sicherstellt und dabei auch die Angemessenheit des rechtlichen Schutzniveaus im Partnerland berücksichtigt.
Geheimdienstkontrolle: Schaffung eines zentralen Kontrollausschusses
Während das Papier die Polizei fördert, hagelt es harte Kritik an den Geheimdiensten:
Dabei haben sie [die Geheimdienste] sich systematisch der Kontrolle durch das Parlament entzogen: durch Lügen und gezielte Fehlinformationen über ihre Praktiken und Verletzung ihrer Auskunftspflicht. Das ist in einem Rechtsstaat untragbar.
Als ein Mittel der Kontrolle fordert die grüne Fraktion die Sanktionierung von Fehlverhalten:
Einführung empfindlicher Sanktionen für den Fall, dass die Bundesregierung oder ein Nachrichtendienst die G10-Kommission, das Parlament und seine Untergremien oder unabhängige Datenschutzbeauftragte schuldhaft nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß unterrichten. Schuldhafte Nicht-Unterrichtung muss als Dienstvergehen geahndet werden.
Für die Kontrolle der Dienste fordert die Fraktion die…
[…] Schaffung eines zentralen Kontrollausschusses des Deutschen Bundestages, dem ein Ermittlungsbeauftragter mit angemessenem Personalstab beigeordnet wird und der, wie dies zum Beispiel in den USA und im Land Berlin seit Langem üblich ist, öffentlich tagen kann.
In diesem Ausschuss sollen die Unterrichtungen durch Regierungsvertreter per Tonaufzeichnung wörtlich protokolliert werden, um eine spätere Überprüfbarkeit sicherzustellen. Zudem sollen Mängel und Lücken bei der Kontrolle durch unabhängige Datenschutzbeauftragte geschlossen werden: mit mehr Personal bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Für die Kontrolle der geheimpolizeilichen Befugnisse der Bundespolizeien soll der zentrale Kontrollausschuss zudem auch zuständig sein.
Mehr Datenaustausch in Europa
Zu Maßnahmen innerhalb der EU heißt es:
Wir begrüßen die Vorschläge der EU-Kommission, künftig auch Informationen über strafrechtliche Verurteilung von Nicht-EU-Bürgern ins Europäische Strafregisterinformationssystem ECRIS aufzunehmen.
Zudem soll das Europäische Parlament die Anti-Terror-Aktivitäten der EU überprüfen:
Wir fordern eine EU-Rechtsgrundlage für das Europol-Anti-Terror-Zentrum und seine Kontrolle durch das Europäische Parlament, durch Gerichte und Datenschutzbeauftragte.
Bewertung: Polizeiorientierte Bürgerrechtspolitik
Im Vergleich zur Politik der Großen Koalition enthält das Papier wirkliche Reformansätze, welche die Grund- und Bürgerrechte stärken könnten. Die Auflösung und Neustrukturierung des rechtsoffenen Skandalgeheimdienstes Verfassungsschutz ist überfällig. Die Priorisierung der Polizei vor Geheimdiensten ist – trotz aller Defizite, trotz Corpsgeist, trotz aller Intransparenzen – ein möglicher Weg zu mehr Kontrolle. Die Polizei ist an das Polizei- und Strafprozessrecht gebunden, sie muss im Gegensatz zu Geheimdiensten ihr Vorgehen in gerichtlichen Verfahren prüfen lassen. Das Papier bleibt jedoch etwas unklar bei den geheimdienstlichen Befugnissen von Polizeien. Diese wurden in den letzten Jahren stark ausgebaut, und die Kontrolle dieser Befugnisse ist schon jetzt viel zu schwach.
Die Reformen beim BND sind bitter notwendig, auch hier bringt das Papier Vorschläge, die weit über die angekündigten Alibi-Reförmchen und jetzt öffentlich-gewordenen Legalisierungspläne der Großen Koalition hinausgehen. Auch die generelle Ablehnung von Massenüberwachung und Einsätzen der Bundeswehr im Innern ist richtig, wenn man die autoritären Tendenzen der letzten Jahre nicht weiterführen möchte.
Wem aber der ganze Sicherheitsapparat und nicht nur die Geheimdienste suspekt sind, der wird sich mit der neuen pragmatischen und polizeiorientierten Bürgerrechtspolitik der Grünen nicht zufrieden geben können. Mehr präventive Befugnisse bei der Polizei bei gleichzeitiger Schaffung eines neuen, zwar kleineren Geheimdienstes zur Gefahren- und Spionageabwehr – das ist keine wirkliche Umkehr in der Sicherheitspolitik. Das ist sogar inkonsequent, weil es eben die Stärkung der Polizei nicht in die Waagschale wirft, um zumindest den Inlandsgeheimdienst komplett abzuschaffen. Hinzu kommen die Vereinheitlichung beim BKA, der erweiterte Datenaustausch in der EU und die generelle Befürwortung der Geheimdienstzusammenarbeit als zusätzliche Spannungsfelder.
Die Grünen haben mit diesem Papier auf jeden Fall das Thema Innere Sicherheit für sich entdeckt. Die Partei reagiert damit auf die Pläne der Union, die mit ihrem Angst- und Kernthema im Bundestagswahlkampf punkten will. Wir dürfen – auch angesichts des aus Sicht der Grundrechte enttäuschenden Koalitionsvertrages in Baden-Württemberg – gespannt sein, wieviele der grünen Positionen in einer Regierung mit grüner Beteiligung übrig bleiben würden.
Einfach mal aus Wikipedia …
1990: 80 Millionen Einwohner, 240 Tausend Polizisten
2015: 83 Millionen Einwohner, 300 Tausend Polizisten
@Klara
Danke für die Info.
Ist natürlich ziemlich heftig, dass bei 3 Mio. Menschen mehr mit 60 Tausend Polizisten weniger gearbeitet werden muss.
Da verwundert es umso mehr, dass der Staat hier sich nicht massiv daran macht, neues Personal zu bekommen.
In den letzten Dokus, die man auf Youtube sehen kann, sagen auch viele Polizisten wie diese teilweise im Sommer zur Urlaubszeit vollausgelastet sind und auch in den ruhigen Zeiten schon das Personal kräftig hin und her schieben müssen, weil es einfach an Personal mangelt.
Hier sollte der Staat ansatzen!
@Martin
@Klara
Da verbreitet @Klara falsche Zahlen und @Martin springt auf den falschen Zug.
Das nenne ich blindes Verständnis.
Viel Spaß bei der gemeinsamen Irrfahrt.
Im übrigen bin ich der Meinung ,dass wir schon mehr als genug Polizisten haben, nur werden Sie falsch eingesetzt.
Bsp.:
Wenn ein Innensenator Henkel für seinen privaten Rachefeldzug in Berlin für eine vermeintliche Schubserei an einem Knöllchenschreiber,wobei es gar nicht klar war, wer den Beamten geschubst hatte,woher Sie kamen und wohin die Schubser gelaufen sind,mit über 550 Polizisten in die Rigaer Strasse einrückt,dann kann man sich nur über die Motivation der Beamten wundern,das sie bei dieser übertriebenen Expedition mitmachen und das sie sich für die politischen Zwecke des Herrn Henkel bereitwillig einspannen lassen.
Wieviele Straftaten hätte man in Berlin mit über 550 Polizisten vermeiden und bekämpfen können,wenn man das Personal sinnvoll eingesetzt hätte?
Dieses ist nur ein Bespiel für schlechten Ressourceneinsatz mit Polizeikräften.
Bezüglich „Grüne“:
Die Grünen haben offensichtlich ihre Ideale und ihr Hirn vollkommen über Bord geschmissen,wenn Sie für mehr Polizeistaat plädieren,statt Ursachenforschung und Präventionsmaßnahmen gegen Kriminalität zu fordern.
… die Grünen sind doch an der Regierungsmacht beteiligt und wer erstmal von der Macht gekostet hat, möchte auf dieses Leckerli nicht mehr verzichten!
… um die Macht zu erhalten bzw. an dieser bleiben zu dürfen, muss man mal eben die Satzung anpassen und Gefährder aus den eigenen Reihen verbannen!
Wer sich nicht bedingungslos dem Parteiwillen beugt, hat auch bei den Grünen nix mehr zu suchen!
Zwei Gedanken:
1. Wir brauchen eine Spionageabwehr – gegen Feinde und Verbündete. Zum Schutz der deutschen Wirtschaft, des Staates und der Bürger.
2. BKA, BPol und ZKA gehören zusammengelegt. Die Landespolizeien haben Kriminalpolizei (BKA) und Schutz-/Bereitschaftspolizei (BPol) auch nicht völlig getrennt organisiert wie der Bund. Das ZKA ist eine Geheimfinanzpolizei. Das ZKA muss in das vergleichsweise offene BKA aufgehen.
Bei den ach so bürgerrechtsfreundlichen Grünen bedeutet
also *Trommelwirbel*
Immerhin fordert überhaupt mal eine Partei solche Sanktionen, die in allen staatlichen Bereichen und eigentlich ausgestaltet im Nebenstrafrecht schon länger angebracht wären.
Von einer Illusion sollte der Autor sich allerdings verabschieden:
Denn geprüft wird – zudem äußerst selten – nur, wenn der Betroffene von einer Maßnahme Kenntnis und einen guten Rechtsbeistand hat. Gerade hier bei Netzpolitik.org war die Belustigungspflicht der Staatsanwaltschaft gemäß § 101 Abs. 4 StPO im Zuge von FZA häufiger ein Thema. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin bringt es in der Einlassung auf eine Beschwerde auf den Punkt:
Keine Pointe.
Wer sind eigentlich die Massen die in der Lage sind tatsächlich die Verfassung gewaltsam zu zerstören?
@Anne Nonimus
Keine „Massen“ ,sondern
Maaßen,
De Maiziere,
Altmaier,
Schäuble,
Maas
Steinmeier,
Siggi Pop
and last but not least Angela herself.