Es geht auch anders: Berliner Koalition setzt auf Netzpolitik und Grundrechte

In Berlin haben SPD, Linke und Grüne ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Wir haben netzpolitische Themenfelder sowie mögliche Auswirkungen auf Grundrechte analysiert und kommen zum Schluss: Rot-rot-grün legt die Latte erfreulich hoch.

Foto: CC-BY 2.0 tinto

Wir hatten vor der Wahl in Berlin die Wahlprogramme der Parteien auf die Themen Netzpolitik, Überwachung und Grundrechte hin analysiert und dies in einem Schaubild visualisiert.

Jetzt schauen wir, welche Forderungen aus den Wahlprogrammen der Parteien es in den Koalitionsvertrag geschafft haben und welche Partei sich wo durchsetzen konnte. Zudem schauen wir, wie stark die Formulierungen sind – handelt es sich um konkrete Pläne oder um Absichtserklärungen? Und natürlich: Welche Perspektiven bietet der Koalitionsvertrag für Netzpolitik und Grundrechte?

Offene Netze

Alle drei Koalitionspartner hatten eine Zusammenarbeit mit Freifunk versprochen. Dies ist auch im Koalitionsvertrag enthalten. Dort heißt es: „Dazu gehört auch der Ausbau des frei zugänglichen WLAN-Netzes in Berlin durch die Schaffung weiterer Infrastruktur unter Einbezug von Initiativen von Freifunkern und Landesbeteiligungen.“

Die Linke konnte sich mit ihrer Forderung nach Abschaffung der Störerhaftung durchsetzen. Bei der SPD hieß es im Wahlprogramm, dass diese schon abgeschafft sei, bei den Grünen fehlte die Forderung. Im Koalitionsvertrag heißt es nun: „Dabei wird die Koalition mit zivilgesellschaftlichen Initiativen zusammenarbeiten und sich für die vollständige Beseitigung der Störerhaftung auf Bundes- und Europaebene einsetzen.“

Breitbandausbau und Glasfaser

Alle drei Parteien hatten sich für mehr Breitbandausbau ausgesprochen, Linke und Grüne zudem für Glasfaser. Breitband- und auch Glasfaserausbau haben es in den Koalitionsvertrag geschafft. Hier konnten sich Linke und Grüne durchsetzen. Beim Ausbau will die Koalition prüfen, inwieweit auch landeseigene Unternehmen herangezogen werden können. Sollte letzteres positiv beschieden werden, könnte landeseigene Infrastruktur aufgebaut werden, anstatt nur großen Telekommunikationsunternehmen Aufträge und Einnahmen zu sichern.

Datenschutz

Die Grünen konnten sich mit der Forderung nach der Stärkung der Datenschutzbeauftragten durchsetzen: Laut Koalitionsvertrag wird die Datenschutzbeauftragte besser ausgestattet.

Grundrechte & Überwachung

Es wird in Berlin keinen Ausbau der Videoüberwachung geben. Das Wort taucht im Koalitionsvertrag nicht auf. Hier konnten Grüne und Linke ihre Positionen durchsetzen. Grundsätzlich heißt es im Koalitionsvertrag: „Die Koalition will den neuen Herausforderungen nicht mit der Einschränkung der Grundrechte der Bürger*innen begegnen [..]“. Insgesamt will die Koalition Sicherheit nicht durch Grundrechtseinschränkungen, sondern durch mehr Personal bei der Polizei herstellen. „Der Schutz der Grundrechte steht für die Koalition an oberster Stelle“, heißt es dazu im Vertrag.

Zur Videoüberwachung auf Demonstrationen heißt es: „Die Koalition stellt Versammlungsteilnehmer*innen nicht unter Generalverdacht. Daher setzt sie sich für eine restriktive Handhabung beim Filmen von Versammlungen ein.“

In keinem der Wahlprogramme der Koalitionäre enthalten, taucht im Vertrag nun plötzlich die probeweise Einführung von Bodycams für Polizisten auf. Diese soll nach zwei Jahren unabhängig evaluiert werden.

Laut Vertrag kommt die neue Stelle eines Bürgerbeauftragten hinzu, der sowohl Bürgern als auch Polizeibeamten als Anlaufstelle dienen soll. Dieser soll umfassende gesetzliche Einsichtsrechte bekommen. Dies ist eine positive Entwicklung, da sie zu mehr Transparenz führen kann, zum Beispiel bei polizeilichen Übergriffen .

Bei der Funkzellenabfrage plädierten Linke und Grüne für deren Abschaffung. Das konnten sie gegenüber der SPD nicht durchsetzen. Dafür soll die Transparenz- und Berichtspflicht bei dieser Maßnahme gegenüber dem Parlament gestärkt werden. Außerdem heißt es: „Die Koalition will ein SMS-Informationsmodul zur Benachrichtigung von Betroffenen von Funkzellenabfragen realisieren.“ Leider ist dies – wie am Wort „will“ zu erkennen ist – nur eine Absichtserklärung.

Alle drei Parteien bestanden in ihren Wahlprogrammen darauf, die Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Diese Forderung hat es als „Die Koalition lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab“ in den Koalitionsvertrag geschafft. Konkrete Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung sind damit allerdings nicht verbunden.

Die Linke hatte sich im Wahlkampf als einzige Koalitionspartei für die Abschaffung von Staatstrojanern ausgesprochen. Sie konnte sich mit der Forderung nur partiell durchsetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Deshalb lehnt die Koalition [..] anlasslose Quellen-TKÜ [..] ab.“ Unklar bleibt jedoch, was „anlasslose Quellen-TKÜ“ bedeuten soll.  Der Satz ergibt in dieser Form keinen Sinn. Dennoch steht dort: „Die Quellen-TKÜ wird in Berlin nicht angewandt, solange es keine klare Rechtsgrundlage gibt und die Vorgaben des BVerfG nicht gewährleistet sind.“ Hier ist zumindest ein Aufschub eingebaut. Ein weiterer Satz im Koalitionsvertrag spricht sehr deutlich gegen den Einsatz von Staatstrojanern: „Die  Koalition schützt die Integrität datenverarbeitender Systeme.“

Die Linke wollte laut Wahlprogramm den Verfassungsschutz abschaffen, die Grünen wollten ihn abschaffen und seine Aufgaben an die Polizei übertragen. Die SPD forderte eine Reform. An dieser Stelle konnte sich die SPD gegen ihre Partner durchsetzen. Aber: Der Berliner Verfassungsschutz soll reformiert, die Kontrolle des Parlaments gestärkt, die Speicherung von personenbezogenen Daten beschränkt und der Einsatz von V-Leuten an strengere Kriterien geknüpft werden.

Grüne und Linke haben, im Unterschied zur SPD, einen besseren Whistleblowerschutz gefordert. Hier wiederum können die beiden kleinen Koalitionspartner einen Erfolg verbuchen. Im Vertrag steht: „Um Whistleblower besser zu schützen, wird die Koalition sich dafür einsetzen, dass Arbeitnehmer*innen des öffentlichen Dienstes nicht von arbeitsrechtlichen Sanktionierungsmaßnahmen betroffen sind, wenn sie Missstände aufdecken.“

Berlin darf sich mit der neuen Koalition über eine grundrechtsfreundliche Politik und Fortschritte in Sachen Netzpolitik freuen. (Symbolbild) Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 habeebee
Berlin darf sich über eine weitgehend grundrechtsfreundliche Politik und Fortschritte in Sachen Netzpolitik freuen. (Symbolbild) Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 habeebee

Bürgerbeteiligung

Alle drei Parteien hatten sich eine Ausweitung der Online-Partizipation auf die Fahnen geschrieben. Diese ist jetzt zumindest für Bauvorhaben im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die weitergehende Forderung von Linken und Grünen nach einer Online-Partizipation bei Gesetzen ist im Koalitionsvertrag leider nicht vorhanden.

eGovernment

Alle drei Parteien hatten sich vor der Wahl zum Einsatz von Open Source bekannt. Dieses Bekenntnis findet sich jetzt auch im Koalitionsvertrag wieder: „Die Koalition fördert die Verwendung von freier und offener Software (Open Source) sowie von freien Lizenzen in der Berliner Verwaltung und auf deren Angeboten.“ Die Formulierung klingt leider nicht nach einer zügigen Umstellung auf Open Source.

Alle drei Parteien hatten sich vor der Wahl dafür ausgesprochen, dass Verwaltungsvorgänge online verfügbar sein sollen. Dies ist nun auch im Koalitionsvertrag enthalten.

Open Data & Transparenz

Während die SPD die „Open-Data-Strategie fortsetzen“ wollte, hatten Grüne und Linke die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild im Programm. Die SPD kann hier ihre Blockade weiter durchsetzen, denn im Vertrag heißt es nur: „Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz wird weiterentwickelt in Richtung eines Transparenzgesetzes mit der Maßgabe, dass nicht schützenswerte Daten in der Regel auf dem Berliner Datenportal zur Verfügung gestellt werden.“ Die weiteren Formulierungen des Koalitionsvertrages lassen jedoch hoffen, dass sich Open Data & Transparenz positiv weiterentwickelt.

Bildung

Alle drei Parteien hatten sich im Wahlkampf eine Förderung von Offenen Bildungsmaterialien (OER) auf die Fahnen geschrieben. Diese haben es nun auch in den Koalitionsvertrag geschafft. OER soll gefördert werden, zudem soll eine entsprechende Plattform entstehen.

Alle drei Parteien haben sich im Wahlkampf für eine Förderung von Open Access ausgesprochen, was sich nun im Koalitionsvertrag widerspiegelt: „Die Koalition wird die Open Access Strategie umsetzen und ein Zukunftsprogramm Digitalisierung der Wissenschaft auflegen. Dabei sollen Open-Access-Publikationen, aber auch digitale Lehr- und Lernformate sowie offene Forschungsdaten etwa durch Regelungen in den Hochschulverträgen unterstützt werden.“

Fazit

Die SPD als größte Koalitionspartei hat eine weitgehende Reform oder gar Abschaffung des Verfassungsschutzes, genauso wie die Einführung eines echten Transparenzgesetzes oder die Abschaffung der Funkzellenabfragen verhindert. Dafür konnten die kleineren Koalitionspartner Themen wie die Förderung von Open Source, einen Whistleblowerschutz auf Landesebene, die vollständige Beseitigung der Störerhaftung sowie mehr Mittel für die Datenschutzbeauftragte im Koalitionsvertrag durchsetzen.

Doch auch bei den strittigen Themen und den daraus folgenden Kompromissen ist Berlin im Vergleich zur rot-schwarzen Vorgängerregierung in Sachen Netzpolitik, Grundrechte, Transparenz und Beteiligung ein gutes Stück vorangekommen: Der Berliner Verfassungsschutz wird beschränkt und besser kontrolliert werden und auch bei der Informationsfreiheit kann sich etwas zum Positiven entwickeln. Sollte die angekündigte Berichtspflicht via SMS bei Funkzellenabfragen wirklich umgesetzt werden, hätte sie in Deutschland Leuchtturmcharakter. Auch weitere Maßnahmen aus dem Feld der Grund- und Freiheitsrechte wie die Schaffung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, die explizite Nennung einer Einschränkung des Einsatzes von Pfefferspray, der Verzicht auf den Ausbau von Videoüberwachung, die Stärkung des Redaktionsgeheimnisses oder die Ankündigung eines demokratiefördernden Versammlungsrechtes sind positive Signale für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten – nicht nur in der Hauptstadt. Und auch aus netzpolitischer Sicht ist der Koalitionsvertrag der umfangreichste bislang in Deutschland bekannte: So viel Netzpolitik stellte eine Landesregierung noch nie in Aussicht. Genau richtig für das digitale Berlin.

Auf einen Blick

Wir haben aus dem Koalitionsvertrag noch eine kleine Infografik erstellt. Die Bewertungen entsprechen der Einschätzung mehrerer Redakteure:

koalitionsvertrag-berlin-netzpolitik-grundrechte-1200

Mitarbeit am Artikel: Sven Braun, Tomas Rudl, Markus Beckedahl

23 Ergänzungen

  1. Sollte wirklich noch Hoffnung bestehen? Bin gespannt wie sich die Grünen entwickeln, wenn sie im Bund mit der CDU zusammenarbeiten. In BW unter einen Grünen Ministerpräsidenten ist davon nichts zu lesen.
    Ich freue mich für die Berliner, dass etwas mehr Vernunft vorhanden ist.

    1. Beim Schutz der Grundrechte könnten sich Grüne und CDU ganz gut ergänzen. Das wollen ja beide, die einen mit mehr, die anderen mit weniger Kameras und Überwachung… alles Grundrechtsschutz, nur mit etwas verschiedenen Schwerpunkten, aber eine gemeinsame Basis ist vorhanden.

    2. Papier ist geduldig. Erst mal abwarten was davon wirklich umgesetzt wird. Sollte ein Anschlag passieren sind alle Vereinbarungen vom Tisch. Damit dies schneller geht, können unsere V-Schützer etwas nachhelfen. Werden doch eh nicht kontrolliert.

  2. Ausgezeichnet! Nach langer Zeit mal etwas wirklich Positives für die Bürgerinnen und Bürger in Berlin, danke.

  3. Bundesrecht bricht Landesrecht und dann wären da noch die EU Vorgaben.
    Wäre ich Pessimist würde ich sagen:
    „Alles in allem sind das schöne Worte. Mehr auch nicht. Für das eine fehlt das Geld, das andere liegt nicht in deren Verantwortung und genau so macht man Wahlversprechen und RealPolitik. BLA BLA BLA
    Nicht an ihren Worten – an ihren Taten sollt ihr sie messen.“

    Ich bin aber Optimist. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Deswegen sag ich mal, die Bodycams werden sich noch als nützlich erweisen, wenn ein Polizist die mal an lässt bei einer nicht öffentlichen Besprechung :D

    btw: Microsoft ist jetzt Platin Member der Linux Foundation – das war vermutlich mit Förderung von OpenSource gemeint. Windows 10 für alle – weil da eine Bash Shell dabei ist …

  4. „Es wird in Berlin keinen Ausbau der Videoüberwachung geben. Das Wort taucht im Koalitionsvertrag nicht auf.“

    … eine gewagte interpretation. wie ich finde. wenn im koalitionsvertrag dazu nichts steht, heisst das nichts gutes.

    „Die Linke hatte sich im Wahlkampf als einzige Koalitionspartei für die Abschaffung von Staatstrojanern ausgesprochen. Sie konnte sich mit der Forderung nur partiell durchsetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Deshalb lehnt die Koalition [..] anlasslose Quellen-TKÜ [..] ab.“ Unklar bleibt jedoch, was „anlasslose Quellen-TKÜ“ bedeuten soll. Der Satz ergibt in dieser Form keinen Sinn. Dennoch steht dort: „Die Quellen-TKÜ wird in Berlin nicht angewandt, solange es keine klare Rechtsgrundlage gibt und die Vorgaben des BVerfG nicht gewährleistet sind.“ Hier ist zumindest ein Aufschub eingebaut.“

    … aus meiner sicht sieht das alles eher wie eine der praktischen auswirkungen der „norderstedter erklärung“ aus.

  5. Bodycams würde ich nicht per se als falsch einstufen. Das gehört diskutiert. Weil sie ja tatsächlich dort eingesetzt werden, wo Konflikte passieren (anders als die übliche Videoüberwachung, bei der das immer spekulativ ist), und weil sie zu gleichen Teilen eben nicht bloß zur Überwachung der Bevölkerung, sondern auch zur Überwachung der Staatsgewalt eingesetzt werden. Ich verbinde damit vor allem eine Ermächtigung des Bürgers zu Augenhöhe bei etwaigem Konflikt mit der Polizei, und das ist, auch wenn es nicht alles sein kann, ganz bestimmt nichts schlechtes.

    1. Dem stimme ich soweit zu, aber es bedarf dann einer Regelung, was mit den Aufzeichnungen gemacht werden darf, wie lange und wo die gespeichert werden, wer Zugriff auf diese Daten hat usw.

      1. In den USA werden die Aufnahmen meines Wissens direkt auf Servern gespeichert, auf die nur eine unabhängige Institution Zugriffsrechte hat, so sollen Manipulationen ausgeschlossen werden.

    2. Ja, das haben wir in der Redaktion auch diskutiert. Die Frage, wer auf die Aufnahmen Zugriff hat, wer sie löschen kann, usw. ist extrem wichtig. Würden die Daten bei einer unabhängigen Stelle gespeichert, sähe die Einschätzung hier evt. anders aus.

      1. Es gab bei der Polizei ja schon häufiger Fälle, dass Videoaufzeichnungen, die Beschuldigte entlasten würden, auf einmal nicht mehr auffindbar oder gelöscht waren.

  6. Ich sehe die Erprobung von sog. „Bodycams“ grundsätzlich als positiv an.

    In den USA wurden diese mit durchaus beachtlichen Erfolgen erprobt.

  7. Wenn das Datenabschöpfen so weiter geht ist die IT bald am Ende weil die Leute sich einfach abmelden werden was mit Sicherheit schon jetzt passiert was an der sinkenden Internetnutzung zu erkennen ist. Also wer heute noch mit einem Handy in der Tasche rumläuft, Facebook, twitter, Microsoft Apple mit Iiternetanschluss für private Daten nutzt der hat halt eine geringe IT-Kompetenz.

  8. „Konkrete Initiativen gegen die Vorratsdatenspeicherung sind damit allerdings nicht verbunden.“

    Es gibt da durchaus einen konkreten Aspekt, der das an anderer Stelle konkret (im föderalen/ politischen Verhältnisse) aufgreift.

    Die bundesweite Datei mit dem Namen „Gewalttäter Sport“ soll abgeschafft werden, die lokale Berliner Datei „Sportgewalt Berlin“ nach dem Hamburger Weg überprüft werden (dort wurde sie dann abgeschafft).
    Diese Datensammlungen haben zwar Angst einflößende Namen, aber beinhalten die Daten von tausenden Unschuldigenden die nichts von ihrem Glück wissen. Eine Eintragung kann jede Person betreffen, die im Wien Umfeld von Sportveranstaltungen überprüft werden. Neben dem berühmten und gern kreativ ausgelegten „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ zählen auch diverse Eingriffe in den Verkehr dazu. In der Nähe eines Stadions mal nur über die Stopplinie oder beim Grünen Pfeil nur gerollt: Willkommen. In einer Bahn gesessen, wo eine Horde Idioten Sachbeschädigung begangen hat und mit in die Kontrolle bekommen oder nur als Zeuge ausgesagt: Willkommen in der Datei. Also wenn der Polizist vor Ort grad Lust hat, den die Einschätzung obliegt dem einzelnen Beamten nach „Augenmaß“. Und dann steht man in der Bundesdatei, die mal eben ein Ausreiseverbot an der Grenze zur Folge hat oder ein Besuch auf Arbeit. (Auskunft erteilt nur die eintragende Stelle -trotz Bundesdatei- ebenso wie Korrekturen) Und das Ganze nur, damit innerhalb von etwa (offiziell) 15.000 Datensätzen ein paar Idioten (vielleicht) erfasst werden, die in der Masse aber nicht mehr auffallen, wie diverse Ereignisse rund um Hooligans immer wieder zeigen.

    Den Spaß gibt es dann in vielen Bundesländern nochmal zusätzlich.

    Das nun endlich mal eine Landesregierung da im Sinne der Bürgerrechte aktiv wird, ist eine positive Überraschung.

  9. Die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo kommt in ihrer Bewertung zu einer deutlich ernüchternden Einschätzung der Aussagen des Koalitionsvertrages bezüglich der zu bewahrenden Grundrechte und einer datenschutzfreundlichen Politikgestaltung:

    https://freiheitsfoo.de/2016/11/18/bewertung-berliner-koalitionsvertrag/

    Ich finde es außerdem traurig, dass in Eurem Text die ausweichenden bzw. nichtssagenden Formulierungen der Berliner Koalition zur dreijährigen Vorratsdatenspeicherung von Daten der AnmelderInnen von Versammlungen (VDB = stadtweite Veranstaltungsdatenbank) keiner grundrechtlichen Bewertung unterzogen werden. Die ambivalente Meinung der Berliner Datenschutzbeauftragten zur VDB kann hier nachgelesen werden:

    https://netzpolitik.org/2015/berliner-datenschutzbericht-neues-polizeigesetz-ist-verfassungsrechtlich-bedenklich/

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.