Vor einem Monat berichteten wir aus interner Kommunikation: Wie der BND die „Weitergabe von Rohdaten in großem Umfang“ an die NSA verheimlicht. Kurz nach Snowden wollte der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wissen, wie viele Daten der BND an die NSA übermittelt – und wurde vom Geheimdienst belogen.
Bereits eine Woche vor unserem Bericht hatten wir die aktuelle Bundesdatenschutzbeauftragte mit unseren Kenntnissen konfrontiert und eine Reihe an Fragen gestellt. Dabei haben wir die offizielle Anfrage und Antwort erbeten – und gefragt, wie die Datenschutzbehörde die Antwort des BND jetzt neu bewertet. Im Nachgang unseres Berichts traf sich die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff persönlich mit dem zuständigen Fachreferat, um diesen Vorgang besprechen. Trotz wiederholter Nachfrage haben wir erst heute eine Antwort erhalten.
Die Antwort bestand neben der ursprünglichen Anfrage nur aus diesem Absatz:
Mir liegt ein GEHEIM eingestuftes Antwortschreiben vor. Die dort enthaltenen Informationen sind Bestandteil andauernder Kontroll- und Prüftätigkeiten der BfDI. Ich bitte um Verständnis, dass ich Informationen zu derartigen, nicht abgeschlossenen Vorgängen diesem Schreiben nicht beifügen kann. Ich bitte auch um Verständnis, dass ich rechtliche Bewertungen auf der Grundlage valider, abgeschlossener Sachverhaltsfeststellungen durchführe. Entsprechende Feststellungen sind noch nicht abgeschlossen. Daher bedauere ich, Ihre weiteren Fragen bzw. Punkte in der vorgenannten Anfrage nicht beantworten bzw. entsprechende rechtliche Sachverhaltsbewertungen durchführen oder Konsequenzen aus diesen Feststellungen ableiten zu können.
Auf Deutsch: „Die Antwort des BND ist geheim. Die Aufarbeitung von Snowden dauert an. Inhaltlich kann ich nichts sagen.“
Nach den erfreulich kritischen Stellungnahmen zu Verfassungsschutz-Gesetz und Vorratsdatenspeicherung kehrt Andrea Voßhoff also wieder zu ihrer alten Form zurück.
