Klagen nach Informationsfreiheitsgesetz: Bundestag gab mehr als 100.000 Euro aus

In zwei Prozessen um mehr Transparenz bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zahlte der Bundestag seiner Hauskanzlei Redeker Sellner Dahs Honorare in Höhe von mehr als 100.000 Euro – anstatt die eigene Rechtsabteilung heranzuziehen. Das hat abgeordnetenwatch.de per IFG-Antrag offengelegt.

Die Aufträge an die Kanzlei waren zudem erfolglos: Sowohl im Verfahren um mehr Transparenz beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags als auch um die Offenlegung der Hausausweise von Lobbyisten unterlag die Verwaltung des Parlaments vor den Gerichten.

Am Ende drängt sich der Verdacht auf, dass die Parlamentsverwaltung in den Gerichtsverfahren auch darauf setzt, dass den Klägern irgendwann das Geld ausgeht. Denn anders als der Bundestag können diese sich in einem langjährigen Prozess nicht aus der Steuerkasse bedienen.

8 Ergänzungen

  1. Ein Fall für das Verfassungsgericht. Solche Verfahren müssen kostenfrei sein. Sonst ist die Chancengleichheit nicht gegeben um zu seinem Recht zu kommen.
    Oder es muss immer ein Bürger hinter Gittern einklagen, wenn er mittellos ist um damit Prozesskostenhilfe zu erhalten.

    1. Die Gleichheit vor Gericht hat sich schon vor 25 Jahren aus diesem Gesellschaftssystem verabschiedet….In diesem Land verarmen die Menschen, wenn sie ihre Rechte verteidigen wollen, das gehört zum System (RECHTS)-Staat…. Bestes Beispiel ist das Scheidungsrecht…passiert jeden Tag …und keiner spricht darüber.

      1. Gerade auch wieder wundervoll im Spiegel nachzulesen.

        Lässt Du dich auf das Familien“recht“, bist Du nachher ruiniert (natürlich nach Jahren des Bullshits, Gutachtens, sinnfreier bis widersprüchlicher richterlicher Entscheidungen… und diversester Anwalts„kosten“, man muß nur den „Streitwert“ hoch genug drehen…)

        →→ http://l.spiegel.de/w3QPbmwA

        Und Whistleblowing selbst bei Bagatellen kann man also Normalbürger auch vergessen. Da kommen für unbequeme Fragen(!) schnell höhere Stra… pardon „KOSTEN“ zusammen, als hätte man jemand grün und blau geschlagen:

        →→ https://www.heise.de/tp/features/Landgericht-Hamburg-schraenkt-Weiterleiten-von-E-Mails-weiter-ein-3377983.html

  2. Klarer Fall eines Rechtsstaat¹-es:
    Recht hat der, der recht viel Geld hat.

    ¹Rechtsstaat (N), der. Ein Staat in dem demjenigen Recht gegeben wird, der über ausreichend finanzielle Mittel verfügt seine Interessen, über mehrere Instanzen hinweg, vertreten lassen zu können.

    1. Das amerikanische Modell also.
      Schlimm zu wissen, dass den ganze Schrott aus den USA, in spätestens 3-7 Jahren auch bei uns angekommen ist.
      Das fängt mit Helicopter-Eltern und prekärer Arbeit an und
      endet in Big-Data und Bankenrettung …
      Anonym ist soWas von 90ger ;-)

  3. Dieses Verfahren nannte sich im „Kalten Krieg“ „Tot Rüsten“ … nun wird der „Kalte Krieg“ und seine Strategien gegen die eigenen Bürger gerichtet!
    Die Einen nennen es Betrug, die Anderen „Gute“ Politik!

  4. Auch behördeneigene Rechtsabteilungen lassen sich die Abschreckung des Bürgers schon mal Steuergeld kosten.
    Ich hatte vor zwei Jahren Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch die Bundespolizei in Potsdam vor dem Verwaltungsgericht erhoben, da mir keine Auskunft nach dem Bundesdatenschutz gegeben wurde. Kaum war die Klage bei Gericht eingegangen und die beklagte Bundespolizei zur Stellungnahme aufgefordert worden, ging es mit der Auskunft ganz schnell. Ich habe auf Anregung des Gerichtes die Klage dann für erledigt erklärt und beantragt, die (von mir vorgestreckten) Gerichtskosten der Bundespolizei aufzuerlegen. War eigentlich eine klare Sache, dass das Gericht bei mehr als drei Monaten Untätigkeit in einem so einfachen Fall die Kosten des Verfahrens der Bundespolizei aufhalsen würde. Diese hat meinem Erledigungsantrag aber nicht zugestimmt, so dass das Gericht eine Kostenentscheidung treffen musste.
    Damit wurden dann drei Gerichtsgebühren fällig, ansonsten wäre es nur eine gewesen. Das Land Brandenburg hat sich sicher über die Zahlung der Bundesrepublik sicher gefreut ;-) .
    Ich hab mir dann mal den Spaß gemacht, im Bundeshaushalt nach dem Haushaltsansatz der Bundespolizei für Gerichtskosten zu suchen: Der Soll-Wert für 2013 beläuft sich auf 170.000€, der Ist-Wert für 2012 beläuft sich auf 333.000€. Mein Fall scheint also kein Einzelfall zu sein.

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