
Das EU-Parlament hat den Entschließungsantrag des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) mit 342 zu 274 Stimmen angenommen. Der Ausschuss hatte ein Nachfolgepapier der ersten Entschließung aus dem März 2014 formuliert. Darin ging es um politische Forderungen angesichts des NSA-Skandals, bessere Geheimdienstaufsicht und einen wirksamen Schutz von Daten und Privatsphäre.
Da vor allem seitens der EU-Kommission und der Mitgliedsländer wenig bewegt wurde, erneuert das Parlament nun seine Forderungen und kritisiert die Untätigkeit. Zusätzlich seien in vielen Mitgliedsstaaten weitreichendere Überwachungsbefugnisse gesetzlich beschlossen worden, was angesichts der Erkenntnisse seit Snowden in eine eindeutig falsche Richtung führt.
Außerdem stimmten 285 Parlamentsmitglieder gegenüber 281 für die Forderung, dass Anklagen gegenüber dem Whistleblower Edward Snowden fallengelassen werden, ihm Schutz gewährt wird und er als Verteidiger von Menschenrechten anerkannt wird.
Bindende Wirkung hat die Entscheidung nicht, denn nur die EU-Kommission kann Gesetzgebungsinitiativen einbringen. In der Entschließung drohen die Parlamentarier*innen jedoch mit finanziellen Konsequenzen für die EU-Kommission, sollte diese sich weiter querstellen. Das Parlament muss dem jährlichen Haushaltsplan der EU zustimmen, der von der Kommission vorgelegt wird.