Sie lebt! Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat fünf Tage nach Vorstellung der Leitlinien zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie etwas zaghaft Kritik an den Plänen artikuliert:
Die Kernfrage, an der sich ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung messen lassen muss, wird sein, ob und wie die vom Europäischen Gerichtshof aufgeworfene Problematik der anlasslosen Speicherung gelöst werden soll. Aus den nun vorgelegten Leitlinien lässt sich jedenfalls nicht erkennen, dass die in diesem Punkt sehr engen Vorgaben des Gerichtes berücksichtigt wurden. Es bleibt daher fraglich, ob die geplanten Regelungen mit der Europäischen Grundrechtecharta vereinbar sind. Eine valide Beurteilung dieser sowie aller weiteren datenschutzrechtlichen Fragen wird aber letztlich erst erfolgen können, wenn der konkrete Gesetzesentwurf vorliegt.
So klingt die kleinstmögliche Distanzierung. Aber immerhin!