Im Mai 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Bürger das Recht haben, die Entfernung bestimmter Informationen zur eigenen Person aus den Indizes von Suchmaschinen zu fordern. Begründet wurde das Urteil damit, dass Suchmaschinen nicht mehr nur Transporteure von Inhalten, sondern auch als Datenverarbeiter zu betrachten seien und damit für die Inhalte mitverantwortlich seien. Nach dem Urteil richtete Google ein Antragsformular ein, mithilfe dessen man die Entfernung bestimmter Inhalte zur eigenen Person aus den europäischen Suchergebnissen beantragen kann. Dabei werden die gemeldeten Links nicht aus dem Index entfernt, sondern nur ausgeblendet. Wie genau das Urteil durch Google umgesetzt wurde, beschrieben wir in diesem Artikel.
Über den Umfang der Anfragen nach Entfernung und der entfernten Links gibt Google nur sehr eingeschränkt Auskunft. Im Transparenzbericht Googles sind allgemeine Zahlen enthalten, aber keine Aufschlüsselung nach Gründen oder Ländern.
Statistischen Informationen im Quellcode aufgetaucht
Der Guardian und CORRECT!V haben in einer archivierten Version einer Transparenzreport-Seite Googles ein Datenobjekt entdeckt, welches genauere Hinweise auf die Verteilung der Suchanfragen enthält. Dort werden Anfragen nach Ländern und fünf Kategorien eingeteilt: private_personal_info, political, public_figure, serious_crime und cp. Google bestätigte auf Anfrage, dass die Daten von Google seien. Es gibt keine Legende zu den Daten. Daher sind alle folgenden Thesen zwar nach bestem Wissen aufgestellt, haben jedoch keine gesicherte Basis. Alle Leserinnen und Leser sind herzlich eingeladen, aus den Daten ihre eigenen Schlüsse zu ziehen:
Zu den Daten
Anfragen von Privatpersonen überwiegen klar
In allen im Datenobjekt aufgeführten Ländern überwiegen klar die Entfernungs-Anfragen aus persönlichen Gründen, bei Google private_personal_info genannt. Der Anteil dieser Kategorie an der Gesamtzahl der Anfragen beläuft sich bei allen Ländern auf 85% oder mehr. Nur in Italien, Ungarn, und Rumänien ist der Anteil unter 90%. Auf Anfragen zur Entfernung persönlicher Informationen folgt public_figure, zu Deutsch Person des öffentlichen Lebens. Die Bitten um Entfernung wegen schwerer Verbrechen (serious_crime), aus politischen Gründen (political) und Schutz von Minderjährigen (cp) sind marginal und nicht selten nur ein- oder zweistellig.
Anders verhält es sich mit den tatsächlich gewährten Anträgen auf Entfernung aus dem Index. Die Anfragen der häufigsten Kategorie private_personal_info werden nur zu 48% positiv beschieden. Die Zustimmungsrate der anderen Kategorien liegt zwischen 60 und 70%.
Länderverteilung erwartungsgemäß

Die Aufschlüsselung der Anfragen nach Nationen ist wenig überraschend: Die Häufigkeit entspricht im Großen und Ganzen der Einwohnerzahl. Frankreich bildet unter den ersten zehn Staaten eine Ausnahme: Franzosen stellen vor deutschen Bürgern häufiger Anfragen an Google. Nach diesem Muster tauschen auch Italien und die Niederlande die Plätze.
Daten (wieder) online
Neben der vom Guardian und CORRECT!V entdeckten Archiv-Version enthält auch die aktuelle Transparenzseite wieder genaueren Daten versteckt im Quellcode. Die Zahlen sind höher, wurden also auch aktualisiert.
Hintergrundwissen
- „Im Zweifel wird gelöscht“ – Google-Expertenbeirat legt Bericht zum Recht auf Vergessen vor
- Recht auf Vergessen von Plagiaten? Verschwundene Links auf das VroniPlag-Wiki
- Die 5 Irrtümer zum Recht auf Vergessenwerden
- Kommentar zum EuGH-Urteil: „Googles Recht auf Vergessen – Fehlinformation im industriellen Maßstab?“
