Im Mai 2014 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Bürger das Recht haben, die Entfernung bestimmter Informationen zur eigenen Person aus den Indizes von Suchmaschinen zu fordern. Begründet wurde das Urteil damit, dass Suchmaschinen nicht mehr nur Transporteure von Inhalten, sondern auch als Datenverarbeiter zu betrachten seien und damit für die Inhalte mitverantwortlich seien. Nach dem Urteil richtete Google ein Antragsformular ein, mithilfe dessen man die Entfernung bestimmter Inhalte zur eigenen Person aus den europäischen Suchergebnissen beantragen kann. Dabei werden die gemeldeten Links nicht aus dem Index entfernt, sondern nur ausgeblendet. Wie genau das Urteil durch Google umgesetzt wurde, beschrieben wir in diesem Artikel.
Über den Umfang der Anfragen nach Entfernung und der entfernten Links gibt Google nur sehr eingeschränkt Auskunft. Im Transparenzbericht Googles sind allgemeine Zahlen enthalten, aber keine Aufschlüsselung nach Gründen oder Ländern.
Statistischen Informationen im Quellcode aufgetaucht
Der Guardian und CORRECT!V haben in einer archivierten Version einer Transparenzreport-Seite Googles ein Datenobjekt entdeckt, welches genauere Hinweise auf die Verteilung der Suchanfragen enthält. Dort werden Anfragen nach Ländern und fünf Kategorien eingeteilt: private_personal_info, political, public_figure, serious_crime und cp. Google bestätigte auf Anfrage, dass die Daten von Google seien. Es gibt keine Legende zu den Daten. Daher sind alle folgenden Thesen zwar nach bestem Wissen aufgestellt, haben jedoch keine gesicherte Basis. Alle Leserinnen und Leser sind herzlich eingeladen, aus den Daten ihre eigenen Schlüsse zu ziehen:
Zu den Daten
Anfragen von Privatpersonen überwiegen klar
In allen im Datenobjekt aufgeführten Ländern überwiegen klar die Entfernungs-Anfragen aus persönlichen Gründen, bei Google private_personal_info genannt. Der Anteil dieser Kategorie an der Gesamtzahl der Anfragen beläuft sich bei allen Ländern auf 85% oder mehr. Nur in Italien, Ungarn, und Rumänien ist der Anteil unter 90%. Auf Anfragen zur Entfernung persönlicher Informationen folgt public_figure, zu Deutsch Person des öffentlichen Lebens. Die Bitten um Entfernung wegen schwerer Verbrechen (serious_crime), aus politischen Gründen (political) und Schutz von Minderjährigen (cp) sind marginal und nicht selten nur ein- oder zweistellig.
Anders verhält es sich mit den tatsächlich gewährten Anträgen auf Entfernung aus dem Index. Die Anfragen der häufigsten Kategorie private_personal_info werden nur zu 48% positiv beschieden. Die Zustimmungsrate der anderen Kategorien liegt zwischen 60 und 70%.
Länderverteilung erwartungsgemäß
Die Aufschlüsselung der Anfragen nach Nationen ist wenig überraschend: Die Häufigkeit entspricht im Großen und Ganzen der Einwohnerzahl. Frankreich bildet unter den ersten zehn Staaten eine Ausnahme: Franzosen stellen vor deutschen Bürgern häufiger Anfragen an Google. Nach diesem Muster tauschen auch Italien und die Niederlande die Plätze.
Daten (wieder) online
Neben der vom Guardian und CORRECT!V entdeckten Archiv-Version enthält auch die aktuelle Transparenzseite wieder genaueren Daten versteckt im Quellcode. Die Zahlen sind höher, wurden also auch aktualisiert.
Hintergrundwissen
- „Im Zweifel wird gelöscht“ – Google-Expertenbeirat legt Bericht zum Recht auf Vergessen vor
- Recht auf Vergessen von Plagiaten? Verschwundene Links auf das VroniPlag-Wiki
- Die 5 Irrtümer zum Recht auf Vergessenwerden
- Kommentar zum EuGH-Urteil: „Googles Recht auf Vergessen – Fehlinformation im industriellen Maßstab?“
Muss man eigentlich Google benutzen? Ich meine, wenn es niemand mehr nutzt, dann ist schnell egal, was Google so „findet“.
Anders gesagt: die Gerichte bewerten das mit Google als „Transporteure von Inhalten, sondern auch als Datenverarbeiter zu betrachten seien“ vollkommen über.
Natürlich ist Google ein Datenverarbeiter. Zu dieser Erkenntnis muss man keine Raketen bauen können. Löschanfragen ändern daran gar nichts. Klar, wenn man schon meint, wenn ich meine Augen schließe, dann sieht man mich nicht mehr, dann erkennt man sicher nicht, dass Google selbst mit geschossenen Augen (also nach dem Löschbefehl) trotzdem alles sieht (=verarbeitet).
Ja, man kann Google nutzen. Doch ohne Hirn wird das so oder so nichts nutzen. Und mit Hirn nimmt man das passende Tool für den Job. Für meinen Job und nicht für Googles Job.
Das Problem ist grundsätzlich, dass Geschäftsmodell (nicht nur) der Fa. Google: „Daten sammeln und verkaufen.“
Jedem sollte klar sein, das nicht nur Daten von z.B. Google-Nutzern (also angemeldete Kunden bzw. Suchmaschinen-Nutzer) sondern IMHO hauptsächlich Daten anderer Internetnutzer gesammelt und verarbeitet werden (Beispiele dazu brachte Eric in dem Artikel „Benutzerverfolgung durch staatliche Websites“: https://netzpolitik.org/2015/benutzerverfolgung-durch-staatliche-websites ).
Überwiegend geschieht dieses von den Nutzern unbemerkt. Das pervide dabei ist, das die eigentlichen Eigentümer (also die Nutzer von denen die Daten stammen) noch nicht einmal ohne Probleme nachfragen können. Ausweichende Antworten der Webseitenbetreiber sind da eher die Regel als die Ausnahme.
Damit sind wie bei der Ethik von „Big-Data“:
Z.B.:
„Wie gehe ich mit den Daten anderer Internetnutzer um?“
(Beispiel zum Stichwort:
„facebook möchte deine Freunde suchen – gibst du uns Vollzugriff auf das Adressbuch deines Smartphones?“)
„Wie gehe ich mit den Daten anderer Internetnutzer um?“:
IMHO müssten sich das besonders diejenigen fragen, die die Regeln unserer Gesellschaft aufstellen ( = die Parteien und Politiker).
Gruß.
@Joachim: Es geht doch nicht darum, ob man SELBST Google nutzt? Es geht darum, dass jemand der dich ausnutzen oder dir schaden will, Google nutzen kann, um deine Schwachstellen, sämtliche jemals online getätige Äußerungen oder die von Dritten abrufen kann.
Wieso soll Google an einem „scharfen Bericht“ über dich, eine peinliche Äußerung bzw. Foto von dir, noch jahrzehntelang dadurch verdienen, dass sie neben deinem Nacktfoto „Werbeplätze“ für Strafverteidiger, Pharmakonzerne und Psychiater verkaufen?
Dass Google hier durch seine perfide Gegenwehr behauptet, die Informationsfreiheit zu verteidigen … LLLOOOLLLL … ??
Zunächst versuchte Google offenbar, Leute von der Geltenmachung ihrer Rechte abzuhalten, indem sie verlangten, dass sie „Dritte“ über und von diesem Antrag informieren durften: Das hielt natürlich – und wunschgemäß ? – viele davon ab, den Antrag zu stellen. So ähnlich, wie Haus- und Wohungsverpixler eben keinen Verpixelungsantrag bei Google stellten, weil es absurd ist, zu Zwecken des Datenschutzes dieser weltweit einmaligen Datenkrake auch noch Klarnamen, Wohnort, Eigentumsverhältnisse, Foto vom Haus, Garten, Swimmingpool etc. und datenschutzpolitische Einstellung für immer zu überlassen. Völliger Schwachsinn.
Nun verlangt Google „nur“ noch, dass man dultet „Möglicherweise geben wir auch Einzelheiten an die Webmaster der URLs weiter, die aus unseren Suchergebnissen entfernt wurden.“, was nichts anderes als die Drohung mit der Information der Presse ist. Abermals: Perfide ohne Ende. Als wenn es ein Webmaster wissen MÜSSTTE warum eine peinliche Geschichte, die er ins Netz stellt plötzlich leider weniger Klicks bekommt … Pervers ohne Ende. Kommerzialisierung jeglicher, auch intimster Lebensäußerungen: Google.
Hallo,
wenn es ein ‚Recht auf Vergessen‘ gibt, muss es dann nicht auch ein ‚Recht auf Erinnern‘ geben?
Zum Thema Datenschutz: Kennt und nutzt jemand von euch ‚Firejail‘ https://l3net.wordpress.com/projects/firejail/
Gruß Jonas