Die Regierung in Mexiko macht Ernst: Ab 1. April sollen alle europäischen Fluggesellschaften mit hohen Strafzahlungen belegt werden, wenn sie vor einer Landung nicht vorab umfangreiche Informationen über die Reisenden übermitteln. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor, die das Bundesinnenministerium (BMI) nun beantwortet hat. Demnach betragen die Strafen zwischen 3.500 und 5.200 Euro pro Passagier. Hinzu kommt eine Pauschale, die sich zwischen 9.700 und 14.500 Euro pro Flugzeug bewegt. Auf diese Weise könnten leicht über eine halbe Million Euro pro Flugzeug an Strafzahlungen zustande kommen.
Eine entsprechende Mitteilung erhielt das BMI von der Lufthansa. In einer früheren Anfrage hatte das Ministerium erklärt, die Fluglinie habe hierzu ein Schreiben der mexikanischen Zollbehörde erhalten. Außerdem hätten „auch andere deutsche Luftfahrtunternehmen“ solche Mitteilungen erhalten. Diese seien teilweise über die International Air Transport Association (IATA) verschickt worden.
Weitergabe durch Fluggesellschaften rechtlich nicht möglich
Bislang werden von den meisten europäischen Fluggesellschaften lediglich sogenannte „Advanced Passenger Informations“ (API) genutzt. Dabei handelt es sich um einen schmalen Datensatz von Namen, Meldeadresse und Reiseroute. Deutsche Behörden dürfen API-Daten derzeit noch nicht weitergeben. Deshalb drohen womöglich sogar bald Landeverbote in Großbritannien.
Seit 2012 fordert Mexiko zusätzlich zu den API-Daten die Vorab-Übermittlung von „Passenger Name Records“ (PNR). Diese enthalten bis zu 60 verschiedene Einzelinformationen die beim Buchungsvorgang anfielen, darunter auch IP-Adressen, Mailadressen oder Telefonnummern. Verarbeitet wird auch, wenn Mitreisende bei Zwischenstopps im gleichen Hotelzimmer übernachten.
Eine Übermittlung aus der Europäischen Union an „Drittstaaten“ ist nach Angaben des BMI für Fluggesellschaften rechtlich nicht möglich. Daten dürfen lediglich durch Grenzbehörden weitergegeben werden. In Deutschland werden noch keine PNR-Daten gesammelt. Einzelne EU-Mitgliedstaaten betreiben bereits PNR-Systeme. Großbritannien verfügt über ein fertiges PNR, Frankreich, Spanien, Finnland, Italien und Lettland sind mit dem Aufbau befasst. Die Kommission hatte vergangenes Jahr erklärt, die nationalen Systeme „harmonisieren“ zu wollen.
Bundesregierung hatte für Aufschub gesorgt
Die Problematik einer fehlenden Übermittlungserlaubnis war Mexiko bereits 2012 erklärt worden. Damals hatte die Regierung erstmals bekanntgegeben, auf die Übermittlung von PNR-Daten zu bestehen. Seitdem sind mehrere Aufschübe erreicht worden, die nach Angaben des BMI teilweise von der deutschen Regierung verhandelt wurden. Druck kam demnach sogar über den Europäischen Auswärtigen Dienst, der für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU zuständig ist.
Gleichzeitig habe die Bundesregierung die „PNR-Problematik“ mit Mexiko auch bilateral besprochen. Auf Initiative der Bundesregierung habe dann eine Demarche des Leiters der EU-Delegation beim mexikanischen Amt für Steuer- und Zollverwaltung einen Aufschub bis Ende September 2014 besorgt. Diese sei bis Ende 2014 ausgeweitet worden. Nun habe die Regierung eine „letztmalige Verlängerung“ bis zum 31. März 2015 zugestanden.
Führt Druck aus Mexiko, Russland und Süd-Korea zu einer EU-Vorratsdatenspeicherung?
Auch Russland und Süd-Korea fordern seit längerem die Übermittlung von PNR-Daten. Die Länder drohen ebenfalls Sanktionen an. Nach hohem diplomatischem Druck hatte die EU mit Australien und mit den USA ein PNR-Abkommen geschlossen. Vor einem weiteren Abkommen mit Kanada hatte sich das Europäische Parlament eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof ausbedungen. Dabei geht es auch um die Frage, ob die anlasslose Sammlung von Passagierdaten mit dem Richterspruch zur Vorratsdatenspeicherung kompatibel ist. Denn während Daten aus Telekommunikation nur rückwirkend analysiert werden dürfen, dienen die PNR-Daten zur vorausschauenden Risikoanalyse.
Auch auf Ebene der Europäischen Union soll ein PNR-System errichtet werden. Das Vorhaben schien bis zu den Anschlägen in Paris vom Tisch. Inzwischen hat das EU-Parlament allerdings ein positives Votum abgegeben. Eigentlich sollten nur Flüge von bzw. in die Europäische Union von der Regelung betroffen sein. Geplant ist aber, dass Fluggastdaten auch bei innereuropäischen Flügen verarbeitet würden. Der Druck aus Mexiko, Russland und Süd-Korea zur bilateralen könnte nun weiteren Druck auf die Errichtung eines EU-PNR-Systems aufbauen.
