Die Bundesregierung will das Passgesetz und das Personalausweisgesetz ändern, um einer Forderung Großbritanniens nach Vorab-Übermittlung von Fluggastdaten nachzukommen. Dies erklärte der Staatssekretär Günter Krings gestern in der Fragestunde des Bundestages. Die Regierung in London will damit ihr Repertoire zur Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ erweitern.
Der Abgeordnete Alexander S. Neu hatte sich erkundigt, wie die Bundesregierung auf drohende Landeverbote deutscher Airlines in Großbritannien reagieren will. Die britische Regierung hatte angedroht, die Fluglinien mit Sanktionen zu belegen wenn nicht vor jedem Flug mindestens sogenannte Advanced Passenger Information (API) an die Grenzbehörden weitergegeben werden.
Elektronisches Auslesen von Daten nur teilweise erlaubt
Die „erweiterten Passagierdaten“ enthalten Angaben zu Name, Geburtsdatum und Ausweisnummer und sind im maschinenlesbaren Teil von Reisedokumenten enthalten. Allerdings ist das elektronische Auslesen dieser Daten den Fluggesellschaften bislang nicht in vollem Umfang gestattet, erklärt das Bundesinnenministerium.
Zwar dürfen Beförderungsunternehmen laut dem Passgesetz personenbezogene Daten „aus der maschinenlesbaren Zone des Passes elektronisch auslesen und verarbeiten“, wenn sie aufgrund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen hierzu verpflichtet sind. Für den Personalausweis, den britische Grenzbehörden für die Einreise als Dokument akzeptieren, gilt das jedoch nicht. Nach dem gegenwärtigen deutschen Personalausweisgesetz ist das elektronische Auslesen von Personendaten nicht erlaubt.
Trotzdem bleibt unklar, welchen Umfang die von Großbritannien geforderten Informationen haben und ob diese auch den biometrischen Teil der maschinenlesbaren Ausweise umfassen. Denn diese dürfen auch nach dem Passgesetz nicht ausgelesen werden.
Werden zukünftig auch biometrische Daten ausgelesen?
Wenn Gesetze wegen einer Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“ verschärft werden wird dies als „Harmonisierung“ beschönigt. So klingt auch die Ankündigung des Staatssekretärs: Um nämlich die beschriebene „Diskrepanz zwischen Passgesetz und Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis auszuräumen“ soll eine Angleichung vorgenommen werden.
Es kann kaum davon ausgegangen werden, dass etwa das Passgesetz eingeschränkt wird. Stattdessen dürfte das Personalausweisgesetz erweitert werden, um das elektronische Auslesen zu erlauben. Das Bundesinnenministerium hat hierzu bereits einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der sich nun in der Ressortabstimmung zwischen den betroffenen Ministerien befindet.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung bei der britischen Regierung einen Aufschub erreicht. Man habe die deutsche Rechtslage „erläutert“ und zugesagt, „sich um eine Lösung der Problematik zu bemühen“. Zur Androhung von Landeverboten habe die Bundesregierung „bereits Signale erhalten, dass der britischen Regierung nicht an einer Eskalation gelegen ist“. In anderen Worten: Hier wird ein heikles Gesetz durchgepeitscht, weil Großbritannien auf EU-Ebene für eine Verschärfung der Überwachung sorgt und dabei Zeitvorgaben macht.
Kritische Debatte um Fluggastdaten im EU-Innenausschuss
Auch bei der Sammlung, Verarbeitung und Weitergabe der sogenannten Passenger Name Records (PNR) gehört Großbritannien zu den Dränglern. Es handelt sich um eine Datensammlung, die weit über den API-Datensatz hinausgeht und etwa Angaben über persönliche Vorlieben, Übernachtungen, Zahlungsmitteln und Kontaktpersonen enthält. Die USA, Kanada und Australien hatten bereits die Übermittlung von PNR-Daten bei allen Flügen aus der EU durchsetzen können.
Beinahe alle Regierungen der EU-Mitgliedstaaten drängen nun auf ein solches System, obwohl der Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) dem Ansinnen immer kritisch gegenüber stand. Zuletzt wurde das Thema am Dienstag im LIBE-Ausschuss behandelt, wieder hagelte es größtenteils Kritik, während konservative Abgeordnete mehr Überwachung durch Sicherheitsapparate forderten.
Der für die EVP ins Parlament entsandte CDU-Abgeordnete Axel Voss behauptete, Polizeibehörden kämen an ihre „funktionellen Grenzen“ und könnten Straftaten wegen fehlender Daten nicht mehr aufklären. „Terrorismus“ und „Extremismus“ würden „explodieren“, während Abgeordnete über Datenschutz streiten.
Die ALDE-Abgeordnete Sophia in ‚t Veld machte hingegen darauf aufmerksam, dass die EU-Kommission das PNR-System trotz gegenteiligem Votum durch die Hintertür einführt. Denn bis vor anderthalb Jahren habe lediglich Großbritannien über ein PNR-System verfügt. Zwischenzeitlich hatte aber die Kommission 15 weitere nationale Systeme finanziert. Nun wird behauptet, dass diese „harmonisiert“ werden müssten. Ein Land wie die Niederlande, das kein PNR-System beschaffen will, würde dann durch eine entsprechende EU-Richtlinie zu dessen Einführung gezwungen. Die deutsche Regierung unterstützt die Einführung eines EU-PNR-Systems ausdrücklich.
