Das Hin und Her um die Blockade von Social-Media-Plattformen in der Türkei reißt nicht ab. Nachdem zunächst der Microbloggingdienst Twitter gesperrt wurde, um Kritik an Erdogan im Zuge einer Korruptionsaffäre zu unterdrücken, entschied das Verfassungsgericht in Ankara, dass diese Komplettblockade unzulässig sei. Daraufhin wurde der Zugang zu Twitter wieder freigegeben, aber die in der Zwischenzeit ebenso betroffene Videoplattform Youtube blieb gesperrt. Dort waren Mitschnitte von Telefongesprächen zwischen Erdogan und seinem Sohn veröffentlicht worden, die der Ministerpräsident jedoch als unecht dementiert hatte.
Das Verfassungsgericht in Ankara, das nach dem Verwaltungsgericht am 2. April ebenso die Twitterfreigabe gefordert hatte, verkündete auch, dass die YouTube-Komplettblockade nicht rechtens sei, autorisierte aber gleichzeitig die Sperrung von 15 spezifischen Videos. Die Regierung kritisierte diese Entscheidung massiv. Außenminister Ahmet Davutoğlu mahnte an, der Youtube-Bann sei keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern vielmehr eine Maßnahme zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit.
Der Regierungskritik folgend knickte das Gericht ein und revidierte seine Entscheidung – die Blockade YouTubes wird also wieder geduldet. Es wurde auch damit argumentiert, dass man nicht in der Lage sei, die einzelnen Video-URLs zu sperren und daher die Komplettblockade aufrecht erhalten müsse, bis aller „kriminelle Inhalt“ gelöscht sei. Laut Angaben von World Bulletin hat YouTube bereits Einspruch gegen das Rückurteil eingelegt.
Die Social-Media-Verbote sind nicht nur im Kontext der Korruptionsaffäre interessant, sondern fielen zeitlich auch mit den Kommunalwahlen zusammen. Bei diesen war die Situation zwischen Erdogan-Gegnern und Befürwortern eskaliert und es kam bei Auseinandersetzungen zu Verletzten und Toten. Trotz aller Unstimmigkeiten stand am Ende das Ergebnis, dass die islamisch-konservative Partei AKP, die von Erdogan vertreten wird, mit 43 Prozent der Stimmen gewonnen hätte, deutlich vor der oppositionellen CHP mit 28 Prozent. Die Ergebnisse gelten als Voreinschätzung und Meinungsbild zu den Präsidentschaftswahlen im August. Noch steht aber nichts endgültig fest, da die Zahlen angezweifelt werden und der Vorwurf des Wahlbetrugs im Raum steht, was zu Forderungen nach Annullierung und Neuwahlen führte.
Warum das im Rahmen der Twitter- und Youtube-Sperren relevant ist? Der oberste Verfassungsrichter der Türkei, Haşim Kılıç, gab bekannt, dass das Verfassungsgericht bereits am 25. März entschieden hatte, die Twitterblockade müsse aufgegeben werden. Damit folgte es der Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes vom 25. März. Es sei jedoch eine Aussetzung der Vollstreckung angeordnet worden, die dazu geführt habe, dass die Entscheidung erst am 2. April nach den Wahlen bekannt gegeben worden sei. Kılıç gestand ein:
We waited for the implementation of the 15th Administrative Court’s decision. We waited a week or even longer.
Das stellt die Unabhängigkeit des Gerichts entscheidend in Frage. Eine Kritik an Erdogan ist erfolgt, aber wirksam wurde sie im Vorfeld der Wahlen nicht. Und könnte so helfen, dessen weitere Herrschaft für die nächsten Jahre manifestieren. Denn auch wenn das Urteil mittlerweile verkündet wurde, bis zu den relevanten Wahlen im August ist dieser Audruck von Kritik aller Voraussicht nachin weiten Teilen der Bevölkerung wieder vergessen und verhallt.
Einen Vorteil hat ja so eine Sperre, das Google Inc. dadurch nicht soviele Daten über die Nutzer aus der Türkei ansammeln kann.